Kundt’schen Regel bei Chlorophyllspektren
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zentration der Lösung. Der optische Schwerpunkt der Banden
fällt dann nur in verdünnten Lösungen nahezu mit der Banden-
mitte zusammen und kann, da die Banden in verdünnten Lö-
sungen sehr schmal und unscharf sind, nicht sehr genau be-
stimmt werden. Man muß daher fordern, daß bei der Angabe
von Chlorophyllabsorptionsbanden die Konzentration der betref-
fenden Lösung mit angegeben wird.
In Tab. 1 sind die errechneten Mitten der Hauptrotbande der
Chlorophylle und Phäophytine, die in verschiedenen Lösungs-
o
mitteln gelöst sind, in Angström-Einheiten angegeben. Für alle
Lösungsmittel ist die Bandenmitte für verschiedene Konzen-
trationen aufgezeichnet, wobei die Bezeichnungen stark, mittel
und schwach sich auf Konzentrationen von 10, 5 und 2 mg
Pigment in 100 ccm Lösungsmittel beziehen. Die Werte konnten
in den stärkeren Konzentrationen mit einer Genauigkeit von + 5 AE
ermittelt werden. Da bei schwachen Konzentrationen die Banden
weniger scharf sind, wird hier die Genauigkeit etwas geringer.
Aus den Werten der Tab. 1 geht eindeutig hervor, daß sich
die Mitte der Hauptrotbande der Chlorophylle und Phäophytine
bei fast allen Lösungsmitteln (einzige Ausnahme: Schwefelkohlen-
stoff) mit geringer werdender Konzentration nach längeren Wellen
verschiebt. Die Hauptbande der Chlorophylle und Phäophytine
im roten Teil des Spektrums ist also nicht symmetrisch. In kon-
zentrierten Lösungen ist daher die Bandenmitte nicht mit dem
optischen Schwerpunkt der Bande identisch. Diese Feststellung
ist von großem Wert, wenn man die Lage der Banden in ver-
schiedenen Lösungsmitteln vergleichen will. Man kann hieraus
leicht ersehen, daß zur Prüfung der Gültigkeit der KuNDT’schen
Regel bei Chlorophyllen oder bei deren ersten magnesiumfreien
Derivaten nur konzentrationsgleiche Lösungen verwendet werden
dürfen. In konzentrationsgleichen Chlorophyll- und Phäophytin-
lösungen erfolgt, wie man aus der Tab. 1 entnehmen kann, mit
höher werdendem Brechnungsindex des Lösungsmittels eine Ver-
schiebung der Bande nach dem roten Ende des Spektrums. Eine be-
merkenswerte Ausnahme bilden jedoch die vier verwendeten
alkoholischen Chlorophyllösungen. Die Bande ist bei sämtlichen
alkoholischen Lösungen von Chlorophyll a und Chlorophyll b in
Bezug auf den Brechungsexponenten des Lösungmittels weiter
nach dem langwelligen Teil des Spektrums verschoben, als dies
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zentration der Lösung. Der optische Schwerpunkt der Banden
fällt dann nur in verdünnten Lösungen nahezu mit der Banden-
mitte zusammen und kann, da die Banden in verdünnten Lö-
sungen sehr schmal und unscharf sind, nicht sehr genau be-
stimmt werden. Man muß daher fordern, daß bei der Angabe
von Chlorophyllabsorptionsbanden die Konzentration der betref-
fenden Lösung mit angegeben wird.
In Tab. 1 sind die errechneten Mitten der Hauptrotbande der
Chlorophylle und Phäophytine, die in verschiedenen Lösungs-
o
mitteln gelöst sind, in Angström-Einheiten angegeben. Für alle
Lösungsmittel ist die Bandenmitte für verschiedene Konzen-
trationen aufgezeichnet, wobei die Bezeichnungen stark, mittel
und schwach sich auf Konzentrationen von 10, 5 und 2 mg
Pigment in 100 ccm Lösungsmittel beziehen. Die Werte konnten
in den stärkeren Konzentrationen mit einer Genauigkeit von + 5 AE
ermittelt werden. Da bei schwachen Konzentrationen die Banden
weniger scharf sind, wird hier die Genauigkeit etwas geringer.
Aus den Werten der Tab. 1 geht eindeutig hervor, daß sich
die Mitte der Hauptrotbande der Chlorophylle und Phäophytine
bei fast allen Lösungsmitteln (einzige Ausnahme: Schwefelkohlen-
stoff) mit geringer werdender Konzentration nach längeren Wellen
verschiebt. Die Hauptbande der Chlorophylle und Phäophytine
im roten Teil des Spektrums ist also nicht symmetrisch. In kon-
zentrierten Lösungen ist daher die Bandenmitte nicht mit dem
optischen Schwerpunkt der Bande identisch. Diese Feststellung
ist von großem Wert, wenn man die Lage der Banden in ver-
schiedenen Lösungsmitteln vergleichen will. Man kann hieraus
leicht ersehen, daß zur Prüfung der Gültigkeit der KuNDT’schen
Regel bei Chlorophyllen oder bei deren ersten magnesiumfreien
Derivaten nur konzentrationsgleiche Lösungen verwendet werden
dürfen. In konzentrationsgleichen Chlorophyll- und Phäophytin-
lösungen erfolgt, wie man aus der Tab. 1 entnehmen kann, mit
höher werdendem Brechnungsindex des Lösungsmittels eine Ver-
schiebung der Bande nach dem roten Ende des Spektrums. Eine be-
merkenswerte Ausnahme bilden jedoch die vier verwendeten
alkoholischen Chlorophyllösungen. Die Bande ist bei sämtlichen
alkoholischen Lösungen von Chlorophyll a und Chlorophyll b in
Bezug auf den Brechungsexponenten des Lösungmittels weiter
nach dem langwelligen Teil des Spektrums verschoben, als dies