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Karl Egle : Gültigkeit der
mit verschiedenem Brechungsindex einige Banden annähernd die
gleiche Lage besitzen. Wenn man von diesen durch die Unschärfe
der Banden verursachten Ungenauigkeiten absieht, kann man aus
den Werten der beiden Abbildungen feststellen, daß die KuNDT’sche
Regel für alle Absorptionsbanden der Chlorophylle und Phäo-
phytine — alkoholische Chlorophyllösungen werden hierbei nicht
berücksichtigt — gilt.
Da die Ergebnisse früherer Untersuchungen (Willstätter und
Stoll 1913, Winterstein 1933, Stoll und Wiedemann 1933)
mit meinen Messungen über die Lage der Absorptionsbanden
nicht übereinstimmen, ist es notwendig, auf diese Unterschiede
etwas einzugehen, um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen.
Winterstein und Stein (1933) haben gezeigt, daß die von Will-
stätter und Stoll angegebenen Spektren der beiden Chlorophylle
nicht ganz richtig sind, da Willstätter’s Chlorophyll-b-Präparate
etwa 15—20% Chlorophyll a enthielten. Sie müssen daher bei
der folgenden vergleichenden Betrachtung ausscheiden. In der
Tab. 3 sind die divergierenden Angaben der Absorptionsbanden
ätherischer Chlorophyllösungen von Winterstein und von Stoll
und Wiedemann eingetragen, um sie mit meinen eigenen Messungen
zu vergleichen. Ob Winterstein’s Daten optische Schwerpunkte
oder Bandenmitten darstellen, konnte ich nicht feststellen. Die
Bandenmitten von Stoll und Wiedemann habe ich aus den an-
gegebenen Bandenbreiten, die einer Konzentration von 10 mg
sowohl von Chlorophyll a als auch von Chlorophyll b entsprechen,
errechnet. Meine eigenen Werte, mit Ausnahme der Banden Vb
und VI, beziehen sich auf Chlorophyllpräparate der gleichen Kon-
zentration wie bei Stoll und Wiedemann.
In der Tab. 3 fällt auf, daß bei den Angaben von Stoll und
Wiedemann für Clorophyll a und Clorophyll b die beiden Banden
am kurzwelligen Ende des Spektrums fehlen. Da diese Banden
erst in gewissen Konzentrationen der Chlorophyllösungen zum
Vorschein kommen, können sie leicht übersehen werden. Bei
Chlorophyll a ist die Bande Vb sehr schwach und nur in starken
Konzentrationen wahrnehmbar. Unterhalb einer Konzentration von
5 mg Chlorophyll a in 100 ccm Äther ist diese Bande nicht mehr
zu beobachten. Die Bande bei 4311 AE ist wesentlich stärker
(bei gleicher Konzentration fast gleichstark wie Bande I) als die
vorhergehende, ist aber erst in verdünnten Lösungen (weniger als
1 mg Chlorophyll a in 100 ccm Äther) als solche zu erkennen, da sie
Karl Egle : Gültigkeit der
mit verschiedenem Brechungsindex einige Banden annähernd die
gleiche Lage besitzen. Wenn man von diesen durch die Unschärfe
der Banden verursachten Ungenauigkeiten absieht, kann man aus
den Werten der beiden Abbildungen feststellen, daß die KuNDT’sche
Regel für alle Absorptionsbanden der Chlorophylle und Phäo-
phytine — alkoholische Chlorophyllösungen werden hierbei nicht
berücksichtigt — gilt.
Da die Ergebnisse früherer Untersuchungen (Willstätter und
Stoll 1913, Winterstein 1933, Stoll und Wiedemann 1933)
mit meinen Messungen über die Lage der Absorptionsbanden
nicht übereinstimmen, ist es notwendig, auf diese Unterschiede
etwas einzugehen, um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen.
Winterstein und Stein (1933) haben gezeigt, daß die von Will-
stätter und Stoll angegebenen Spektren der beiden Chlorophylle
nicht ganz richtig sind, da Willstätter’s Chlorophyll-b-Präparate
etwa 15—20% Chlorophyll a enthielten. Sie müssen daher bei
der folgenden vergleichenden Betrachtung ausscheiden. In der
Tab. 3 sind die divergierenden Angaben der Absorptionsbanden
ätherischer Chlorophyllösungen von Winterstein und von Stoll
und Wiedemann eingetragen, um sie mit meinen eigenen Messungen
zu vergleichen. Ob Winterstein’s Daten optische Schwerpunkte
oder Bandenmitten darstellen, konnte ich nicht feststellen. Die
Bandenmitten von Stoll und Wiedemann habe ich aus den an-
gegebenen Bandenbreiten, die einer Konzentration von 10 mg
sowohl von Chlorophyll a als auch von Chlorophyll b entsprechen,
errechnet. Meine eigenen Werte, mit Ausnahme der Banden Vb
und VI, beziehen sich auf Chlorophyllpräparate der gleichen Kon-
zentration wie bei Stoll und Wiedemann.
In der Tab. 3 fällt auf, daß bei den Angaben von Stoll und
Wiedemann für Clorophyll a und Clorophyll b die beiden Banden
am kurzwelligen Ende des Spektrums fehlen. Da diese Banden
erst in gewissen Konzentrationen der Chlorophyllösungen zum
Vorschein kommen, können sie leicht übersehen werden. Bei
Chlorophyll a ist die Bande Vb sehr schwach und nur in starken
Konzentrationen wahrnehmbar. Unterhalb einer Konzentration von
5 mg Chlorophyll a in 100 ccm Äther ist diese Bande nicht mehr
zu beobachten. Die Bande bei 4311 AE ist wesentlich stärker
(bei gleicher Konzentration fast gleichstark wie Bande I) als die
vorhergehende, ist aber erst in verdünnten Lösungen (weniger als
1 mg Chlorophyll a in 100 ccm Äther) als solche zu erkennen, da sie