Suchungen der Ablagerungen am Ohrsberg bei Eberbach 69
während der zweiten Hebungsphase weniger Material von der
Rumpffläche in den Neckar gelangte, daß also diese Hebungs-
phase von geringerem Ausmaß war als die erste und die dritte,
d. h. daß die erste und dritte Phase den ganzen Odenwald bis
an die Odenwälder Flexur erfaßte, während bei der zweiten
Sonderbewegungen von Einzelschollen des Odenwaldes (Königs-
stuhlscholle?) wesentlich mitspielten4).
Eine Deutung der Lagerung und Petrographie der Ohrsberg-
sedimente mittels Klimaschwankungen ist nicht durchführbar,
denn diese würde im Widerspruch mit den petrographischen Ana-
lysenergebnissen stehen. Für eine wesentliche Zunahme der Nie-
derschläge lassen sich keine eindeutigen Beweisgründe geltend
machen.
Auf der Schichtgruppe III liegen mit einer scharfen Grenze
in einem deutlichen Erosionsrelief die Sedimente der Gruppe IV,
die unten mit gut sortierten Sanden beginnen und nach oben in
die Buntsandsteinschotter übergehen, also eine vollkommen an-
dere Fazies darstellen als die unter ihnen liegenden Sediment-
gruppen.
Zur Erklärung dieser Tatsache muß man wohl annehmen, daß
nach Ablagerung der Schichtgruppe III der Neckar durch rück-
schreitende Erosion im Odenwald das eben erwähnte Erosions-
relief in seinen eigenen Sedimenten schuf und somit ein größeres
Gefälle erhielt. Dann setzte im Liefergebiet der Schotter, also in
der Heilbronner Mulde und den südlich angrenzenden Gebieten,
eine tektonische Aufwärtsbewegung ein, die eine Zufuhr von
grobem Schutt zum Neckar ermöglichte. Nach einer gewissen
Zeitspanne erfolgte dann eine Hebung im Westteil des Oden-
waldes, die einen Aufstau des Neckars zur Folge hatte und
den Neckar zwang, das von ihm mitgeführte Material abzu-
setzen.
5. Zusammenfassung.
1. Die in der alten Neckarschlinge vom Ohrsberg bei Eberbach
im Odenwald aufgeschlossenen oberpliozänen Neckarsedimente
wurden sedimentpetrographisch auf Korngrößenverteilung, Korn-
formen, Schwermineral- und Leichtmineralgehalt, sowie schotter-
analytisch untersucht.
4) Die Mindestausräumung von 7 m läßt sich nicht mehr auf die Aus-
wirkungen von Hochwässern zurückführen.
während der zweiten Hebungsphase weniger Material von der
Rumpffläche in den Neckar gelangte, daß also diese Hebungs-
phase von geringerem Ausmaß war als die erste und die dritte,
d. h. daß die erste und dritte Phase den ganzen Odenwald bis
an die Odenwälder Flexur erfaßte, während bei der zweiten
Sonderbewegungen von Einzelschollen des Odenwaldes (Königs-
stuhlscholle?) wesentlich mitspielten4).
Eine Deutung der Lagerung und Petrographie der Ohrsberg-
sedimente mittels Klimaschwankungen ist nicht durchführbar,
denn diese würde im Widerspruch mit den petrographischen Ana-
lysenergebnissen stehen. Für eine wesentliche Zunahme der Nie-
derschläge lassen sich keine eindeutigen Beweisgründe geltend
machen.
Auf der Schichtgruppe III liegen mit einer scharfen Grenze
in einem deutlichen Erosionsrelief die Sedimente der Gruppe IV,
die unten mit gut sortierten Sanden beginnen und nach oben in
die Buntsandsteinschotter übergehen, also eine vollkommen an-
dere Fazies darstellen als die unter ihnen liegenden Sediment-
gruppen.
Zur Erklärung dieser Tatsache muß man wohl annehmen, daß
nach Ablagerung der Schichtgruppe III der Neckar durch rück-
schreitende Erosion im Odenwald das eben erwähnte Erosions-
relief in seinen eigenen Sedimenten schuf und somit ein größeres
Gefälle erhielt. Dann setzte im Liefergebiet der Schotter, also in
der Heilbronner Mulde und den südlich angrenzenden Gebieten,
eine tektonische Aufwärtsbewegung ein, die eine Zufuhr von
grobem Schutt zum Neckar ermöglichte. Nach einer gewissen
Zeitspanne erfolgte dann eine Hebung im Westteil des Oden-
waldes, die einen Aufstau des Neckars zur Folge hatte und
den Neckar zwang, das von ihm mitgeführte Material abzu-
setzen.
5. Zusammenfassung.
1. Die in der alten Neckarschlinge vom Ohrsberg bei Eberbach
im Odenwald aufgeschlossenen oberpliozänen Neckarsedimente
wurden sedimentpetrographisch auf Korngrößenverteilung, Korn-
formen, Schwermineral- und Leichtmineralgehalt, sowie schotter-
analytisch untersucht.
4) Die Mindestausräumung von 7 m läßt sich nicht mehr auf die Aus-
wirkungen von Hochwässern zurückführen.