Im Jalire 1896 hat uns EWWest GrlrPh. 1 h. 116 die erste Mit-
teilnng davon gemacht; daß sicli handschriftlich ein Bruchstück der
sasanidischen Rechtsliteratur erhalten hahe; das von ihm als
„the social code of the Parsis in Sasanian times“ hezeichnet wurde.
Füuf Jahre später erschien in Bombay eine photozinkographische 5
Wiedergahe des größeren Teils dieses Werks unter dem Titel: Mä-
digän-i-Hazär Hädistän. A photozincograpked Facsimile of a MS.
belonging to the Mänockji Limji Hoshang Hätariä Library in the
Zarthoshti Anjuman Atashbeharäm; with an Introduction by Jivanji
Jamshedji Modi; . . . Bombay 1901; als Yol. II der Pahlavi Text Series; 10
die auf Kosten des Yictoria Jubilee Pahlavi Text Fuud veröffentlicht
werden. Die Ausgabe umfaßt 55 Blätter einer ursprünglich fast dop-
pelt so starken Ilandschrift. Weitere 19 Blätter der selben Handsckrift;
die sich in anderem Besitz befinden, harren nock der Bekanntgabe.
Der Rest wird wohl untergegangen sein. Genauere Mitteilungen über 15
die Aufeinanderfolge der Blätter und iiber Verluste aus der Mitte gibt
das Vorwort zur Ausgabe. Das erste Blatt der Handschrift; das auf
S. 79 f. der Ausgabe wiedergegeben ist; bringt den Titel des Werks;
nämlich mätikän \i] 1000 (— hazär) dätdstän cdas
Buch der 1000 Entscheidungen’, sowie den Namen seines Verfassers: 20
•* Farrox vmart i Vahrämän.
Von dem Iuhalt des Mätikän i hazär Dätdstän (MhD.) ist bisher
nur ganz wenig bekannt gemackt worden. West hat GlrPh. 7 b. 117
einen kleinen Abschnitt aus dem nicht veröffentlickten Teil der Hand-
schrift iibersetzt. Ein paar andere Stellen der Ausgabe sind von 25
Modi in der Introduction dazu; von Salemann ManStud. 1. 145 und
von mir im DasturLIoshang Mem. Vol. (Bombay 1909) 334 ff. iiber-
setzt worden. Alles zusammen würde noch lange keine Seite der
Handsckrift füllen; es bleibt also noch viel zu tun.
Was die Anordnung der einzelnen Dätostän angekt; so hat sich 30
ja allerdings der Verfasser der Schrift bestrebt; das zum gleichen
l*
teilnng davon gemacht; daß sicli handschriftlich ein Bruchstück der
sasanidischen Rechtsliteratur erhalten hahe; das von ihm als
„the social code of the Parsis in Sasanian times“ hezeichnet wurde.
Füuf Jahre später erschien in Bombay eine photozinkographische 5
Wiedergahe des größeren Teils dieses Werks unter dem Titel: Mä-
digän-i-Hazär Hädistän. A photozincograpked Facsimile of a MS.
belonging to the Mänockji Limji Hoshang Hätariä Library in the
Zarthoshti Anjuman Atashbeharäm; with an Introduction by Jivanji
Jamshedji Modi; . . . Bombay 1901; als Yol. II der Pahlavi Text Series; 10
die auf Kosten des Yictoria Jubilee Pahlavi Text Fuud veröffentlicht
werden. Die Ausgabe umfaßt 55 Blätter einer ursprünglich fast dop-
pelt so starken Ilandschrift. Weitere 19 Blätter der selben Handsckrift;
die sich in anderem Besitz befinden, harren nock der Bekanntgabe.
Der Rest wird wohl untergegangen sein. Genauere Mitteilungen über 15
die Aufeinanderfolge der Blätter und iiber Verluste aus der Mitte gibt
das Vorwort zur Ausgabe. Das erste Blatt der Handschrift; das auf
S. 79 f. der Ausgabe wiedergegeben ist; bringt den Titel des Werks;
nämlich mätikän \i] 1000 (— hazär) dätdstän cdas
Buch der 1000 Entscheidungen’, sowie den Namen seines Verfassers: 20
•* Farrox vmart i Vahrämän.
Von dem Iuhalt des Mätikän i hazär Dätdstän (MhD.) ist bisher
nur ganz wenig bekannt gemackt worden. West hat GlrPh. 7 b. 117
einen kleinen Abschnitt aus dem nicht veröffentlickten Teil der Hand-
schrift iibersetzt. Ein paar andere Stellen der Ausgabe sind von 25
Modi in der Introduction dazu; von Salemann ManStud. 1. 145 und
von mir im DasturLIoshang Mem. Vol. (Bombay 1909) 334 ff. iiber-
setzt worden. Alles zusammen würde noch lange keine Seite der
Handsckrift füllen; es bleibt also noch viel zu tun.
Was die Anordnung der einzelnen Dätostän angekt; so hat sich 30
ja allerdings der Verfasser der Schrift bestrebt; das zum gleichen
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