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Vorwort.
trüge von Stein an Schlosser, vor allenr das bei Max Lehmann
geschilderte Gentäldetlltternehmen, der Bourrienne-5)andel und, abge-
sehen von den eingestreuten historisch-politischen Bemerkungen, die
Darstellung der Städteordnnng (im 26. Briese) das Thema; i>t den
späteren Briefen tritt Stein uns gegenüber, „schon den Wanderstab
erfaßt". —
Mit den Briefen ünßerlich vereint ist die Skizze von Steins
Hand über die Rechte der Provinziallandtage vott Cleve-Mark im
allgemeinen mit dem Anhattg über die bäuerliche Verfassung: zwei
Tendenzschriften, in denen die historische Darstellung den Beweis
liefern soll, daß gegenwärtig der Provinzialrag das Recht habe, mit-
znbeschließen. Jn der allgemeinen Skizze wird die vorpreußische
Verfassung von Cleve-Mark vorausgesetzt, und es wird aufgezählt,
was die preußischen Könige daran geändert haben; die eonelnLio
befaßt sich auch mit dem Steinschen Lieblingsgedanken, daß der
befestigte Grttndbesitz auch Nichtadligen ein Stimmrecht geben sollte.
— Die Skizze über die bäuerliche Verfassung entwickelt die alt-
hergebrachten Verhältnisse in Cleve-Mark nnd im Münsterschen nnd
länft darauf hinaus, daß die Wiederherstellung des durch die Fremd-
herrschaft Zerstörten von der Zustiminung des Provinzialtags ab-
hängig sei. — Der Bogen, der beides enthält, war hinter Brief 8 ein-
gelegt, wahrscheinlich, weil in diesem Brief, Z. 36, von bäuerlichen
Verhältnissen und dem Landtag in Münster die Rede ist; aber das
Stück hat damit nichts zu tun: das Blatt war in der Längsrichtung
nur einmal gefaltet und ist in dieser Faltung zu groß für das
Briefformat. Das Wasserzeichen BVT findet sich auf keinem der
Briefe. Auch geben die mit dem Stück glcichzeitigen Verhandlungen
des westfälischen Landtags keinerlei Ankuüpfnng. Als ich bei Pertz
las, daß der jüngere Bruder unseres Schlosser 1817 von Stein bei
den Arbeiten für die Zusammensetzung der tvestfälischen Stände ver-
wendet wurde, schien inir dies der Ursprnng unsres Dokuments zu
sein; gleichzeitig wurde Hermann Oncken durch die Erwähnung
der „Denkschrift die Verfassungsverhältnisse der Lande Jülich, Cleve,
Berg und Mark betreffend" bei Heyderhoff, Benzenberg S. 95,
auf die Vermutung gebracht, unsre Skizze gehöre in den Arbeits-
kreis der Denkschrift: jene Denkschrift selbst nun enthält zwar eine
Ausführnng über die alte Verfassung von Cleve-Mark, jedoch nichts
über die preußischen Änderungeu. Jndessen kann eine derartige Ein-
schaltung in irgendeinem Stadium beabsichtigt gewesen sein und eine
Skizze hierfür vorliegen; sie mag mit Papieren des jüngeren
Vorwort.
trüge von Stein an Schlosser, vor allenr das bei Max Lehmann
geschilderte Gentäldetlltternehmen, der Bourrienne-5)andel und, abge-
sehen von den eingestreuten historisch-politischen Bemerkungen, die
Darstellung der Städteordnnng (im 26. Briese) das Thema; i>t den
späteren Briefen tritt Stein uns gegenüber, „schon den Wanderstab
erfaßt". —
Mit den Briefen ünßerlich vereint ist die Skizze von Steins
Hand über die Rechte der Provinziallandtage vott Cleve-Mark im
allgemeinen mit dem Anhattg über die bäuerliche Verfassung: zwei
Tendenzschriften, in denen die historische Darstellung den Beweis
liefern soll, daß gegenwärtig der Provinzialrag das Recht habe, mit-
znbeschließen. Jn der allgemeinen Skizze wird die vorpreußische
Verfassung von Cleve-Mark vorausgesetzt, und es wird aufgezählt,
was die preußischen Könige daran geändert haben; die eonelnLio
befaßt sich auch mit dem Steinschen Lieblingsgedanken, daß der
befestigte Grttndbesitz auch Nichtadligen ein Stimmrecht geben sollte.
— Die Skizze über die bäuerliche Verfassung entwickelt die alt-
hergebrachten Verhältnisse in Cleve-Mark nnd im Münsterschen nnd
länft darauf hinaus, daß die Wiederherstellung des durch die Fremd-
herrschaft Zerstörten von der Zustiminung des Provinzialtags ab-
hängig sei. — Der Bogen, der beides enthält, war hinter Brief 8 ein-
gelegt, wahrscheinlich, weil in diesem Brief, Z. 36, von bäuerlichen
Verhältnissen und dem Landtag in Münster die Rede ist; aber das
Stück hat damit nichts zu tun: das Blatt war in der Längsrichtung
nur einmal gefaltet und ist in dieser Faltung zu groß für das
Briefformat. Das Wasserzeichen BVT findet sich auf keinem der
Briefe. Auch geben die mit dem Stück glcichzeitigen Verhandlungen
des westfälischen Landtags keinerlei Ankuüpfnng. Als ich bei Pertz
las, daß der jüngere Bruder unseres Schlosser 1817 von Stein bei
den Arbeiten für die Zusammensetzung der tvestfälischen Stände ver-
wendet wurde, schien inir dies der Ursprnng unsres Dokuments zu
sein; gleichzeitig wurde Hermann Oncken durch die Erwähnung
der „Denkschrift die Verfassungsverhältnisse der Lande Jülich, Cleve,
Berg und Mark betreffend" bei Heyderhoff, Benzenberg S. 95,
auf die Vermutung gebracht, unsre Skizze gehöre in den Arbeits-
kreis der Denkschrift: jene Denkschrift selbst nun enthält zwar eine
Ausführnng über die alte Verfassung von Cleve-Mark, jedoch nichts
über die preußischen Änderungeu. Jndessen kann eine derartige Ein-
schaltung in irgendeinem Stadium beabsichtigt gewesen sein und eine
Skizze hierfür vorliegen; sie mag mit Papieren des jüngeren