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E. Schwartz
σνκερχο^εκοο wö λο;οο, Jg τοίτ^ί Ti)y χανά^εσίκ τψ/ ^ τψ
/ψ εορτάζοιτε^. Damit ist der Todestag auf den 1. Dezember be-
stimmt; die Notiz p. 133, 25, daß die Gedächtnisfeier des Archidia-
konns Stephanus von Jerusaiem am 4. Dezember drei Tage später
sei ais die des Petrus, bestätigt das Datum. Allerdings ist der Tag
des alexandrinischen Patriarchen und Märtyrers Petrus nicht der
29. November, wie Iohannes Rufus annahm, sondern nach der alexan-
drinischenUberlieferungder29.Athyr^ = 25.November. Es sind augen-
scheinlich Athyr und November einfach gleichgesetzt, nicht erst von
Iohannes Rufus, sondern schon von Petrus dem Iberer selbst, der
jährlich das Gedächtnis seines Namensvetters beging. Störend aber
ist, daß in der Erzählung des Todes selbst der 1. Dezember nicht
auf einen Sonntag, sondern auf einen Freitag^ gelegt wird (p. 137, 10):
tember. Wahrscheinhch hat Iohannes Rufus deu Thoth einfach gleich dem Sep-
tember gesetzt. — 69, 19 heißt es, daß Timotheos Ailuros 7 Jahre Bischof ge-
wesen war, als Eaiser Leo ihn deportieren ließ. Dies geschah 460, vgl. die am
17. Juni dieses Jahres geschriebenen Briefe des Papstes Leo (ep. 169. 170); Timo-
theos war aber nieht 7 Jahre früher, sondern erst 457 ordiniert, 20 Tage vor
der Ermordung des Proterius, die Iohannes Rufus (68, 16) auf den 4. April -
Donnerstag nach Ostern, die s. g. Gesta de nomine Acaci (Coll. Avell. 99, 14)
auf den Cründonnerstag = 28. März datieren. Die Amtszeit des Proterius ist
a. a. 0. richtig zu 5 Jahren 6 Monaten angegeben. An einer anderen Stelle 80,
21 ff. bei Gelegenheit von Timotheos Tod (477, s. o. S. 59 bemerkt Iohannes
Rufus: έπίσκοπ/)σα^ ε/KOOt όύο έ'τρ, ττρ/ία π*οό τρρ dgop/'ag καί έτΓ7τα/<:αί'όεκα έν
έ^ορίαί όύο τε ^ετά τ/)κ ερορΐαν. Diesmal sind die Jahre vor der Verbannung
richtig, aber diese selbst zu lang angegeben. Timotheos kehrte schon 475, in
der ersten Zeit des Basiliskos zurück.
i Es genügt auf die Exc. Barbari p. 283 ScnoENE und Severus vou Asmünin
(Patrol. oriental. 1, 400) zu verweisen. Der Tag entsprach nur im Gemeinjahr dem
25. November: da dem Todesjahr, 311, ein aegyptisches Schaltjahr voranging, ist
der 26. November anzusetzen, den auch das Martyrologium Hieronymi hat (TiLLE-
MONT, mem. 5, 764). Übrigens ist der 29. Athyr das Datum der Deposition; das rich-
tige Todesdatuin, 24. November = 27. Athyr, hat nur das sogenannte syrische Mar-
tyrologium (Nachr. d. Gött. Ges. d. Wiss. 1904, 529). Wie hier und beim Todes-
tage des Dioskoros ein aegyptisches Datum ungenau in ein römisches iibertragen
ist, so ist umgekehrt in Alexandrien die Eirchweih der Anastasis in Jerusa-
lem, 17. September (Chron. Pasch. 581, 11), dem 17. Thoth geglichen, vgl. Exc.
Barbari p. 234 ScHOENE. Arab. jakob. Synaxar (Patrol. oriental. 1, 274 ff.).
^ Ku&ENER nimmt Byzant.. Zeitschr. 9, 466 die Rechnung Chabots an, der
die Wochentage Donnerstag oder Samstag zugrunde gelegt hatte. Das ist falsch;
es hat keinen Sinn, daß nicht der Wochentag des Gedächtnistages selbst, sondern
der darauf folgende angegeben wird. Auch an der Stelle, der der Ausdruck
nachgebildet ist, Mt. 28, 1, ist nicht der Samstag, sondern der Sonntag gemeint.
Außerdem muß mit der Gewohnheit gerechnet werden, die Tage von Sonnen-
untergang an zu zählen.
E. Schwartz
σνκερχο^εκοο wö λο;οο, Jg τοίτ^ί Ti)y χανά^εσίκ τψ/ ^ τψ
/ψ εορτάζοιτε^. Damit ist der Todestag auf den 1. Dezember be-
stimmt; die Notiz p. 133, 25, daß die Gedächtnisfeier des Archidia-
konns Stephanus von Jerusaiem am 4. Dezember drei Tage später
sei ais die des Petrus, bestätigt das Datum. Allerdings ist der Tag
des alexandrinischen Patriarchen und Märtyrers Petrus nicht der
29. November, wie Iohannes Rufus annahm, sondern nach der alexan-
drinischenUberlieferungder29.Athyr^ = 25.November. Es sind augen-
scheinlich Athyr und November einfach gleichgesetzt, nicht erst von
Iohannes Rufus, sondern schon von Petrus dem Iberer selbst, der
jährlich das Gedächtnis seines Namensvetters beging. Störend aber
ist, daß in der Erzählung des Todes selbst der 1. Dezember nicht
auf einen Sonntag, sondern auf einen Freitag^ gelegt wird (p. 137, 10):
tember. Wahrscheinhch hat Iohannes Rufus deu Thoth einfach gleich dem Sep-
tember gesetzt. — 69, 19 heißt es, daß Timotheos Ailuros 7 Jahre Bischof ge-
wesen war, als Eaiser Leo ihn deportieren ließ. Dies geschah 460, vgl. die am
17. Juni dieses Jahres geschriebenen Briefe des Papstes Leo (ep. 169. 170); Timo-
theos war aber nieht 7 Jahre früher, sondern erst 457 ordiniert, 20 Tage vor
der Ermordung des Proterius, die Iohannes Rufus (68, 16) auf den 4. April -
Donnerstag nach Ostern, die s. g. Gesta de nomine Acaci (Coll. Avell. 99, 14)
auf den Cründonnerstag = 28. März datieren. Die Amtszeit des Proterius ist
a. a. 0. richtig zu 5 Jahren 6 Monaten angegeben. An einer anderen Stelle 80,
21 ff. bei Gelegenheit von Timotheos Tod (477, s. o. S. 59 bemerkt Iohannes
Rufus: έπίσκοπ/)σα^ ε/KOOt όύο έ'τρ, ττρ/ία π*οό τρρ dgop/'ag καί έτΓ7τα/<:αί'όεκα έν
έ^ορίαί όύο τε ^ετά τ/)κ ερορΐαν. Diesmal sind die Jahre vor der Verbannung
richtig, aber diese selbst zu lang angegeben. Timotheos kehrte schon 475, in
der ersten Zeit des Basiliskos zurück.
i Es genügt auf die Exc. Barbari p. 283 ScnoENE und Severus vou Asmünin
(Patrol. oriental. 1, 400) zu verweisen. Der Tag entsprach nur im Gemeinjahr dem
25. November: da dem Todesjahr, 311, ein aegyptisches Schaltjahr voranging, ist
der 26. November anzusetzen, den auch das Martyrologium Hieronymi hat (TiLLE-
MONT, mem. 5, 764). Übrigens ist der 29. Athyr das Datum der Deposition; das rich-
tige Todesdatuin, 24. November = 27. Athyr, hat nur das sogenannte syrische Mar-
tyrologium (Nachr. d. Gött. Ges. d. Wiss. 1904, 529). Wie hier und beim Todes-
tage des Dioskoros ein aegyptisches Datum ungenau in ein römisches iibertragen
ist, so ist umgekehrt in Alexandrien die Eirchweih der Anastasis in Jerusa-
lem, 17. September (Chron. Pasch. 581, 11), dem 17. Thoth geglichen, vgl. Exc.
Barbari p. 234 ScHOENE. Arab. jakob. Synaxar (Patrol. oriental. 1, 274 ff.).
^ Ku&ENER nimmt Byzant.. Zeitschr. 9, 466 die Rechnung Chabots an, der
die Wochentage Donnerstag oder Samstag zugrunde gelegt hatte. Das ist falsch;
es hat keinen Sinn, daß nicht der Wochentag des Gedächtnistages selbst, sondern
der darauf folgende angegeben wird. Auch an der Stelle, der der Ausdruck
nachgebildet ist, Mt. 28, 1, ist nicht der Samstag, sondern der Sonntag gemeint.
Außerdem muß mit der Gewohnheit gerechnet werden, die Tage von Sonnen-
untergang an zu zählen.