Mohammedanische Städter, Fellachen u. Beduinen im heutigen Ägypten. 9
aufzutreten. In den schlimmsten Fällen versagt freilich auch diese
Methode, es sei denn, daß der Gast das Recht erhält, einen wider-
spenstigen Diener an die Luft zu setzeu.
Yon einem Eingreifen der Frau des Hauses ist nicht viel zu
erwarten. Selbst wenn sie den guten Willen hat, für den Gast
einzutreten, ist sie doch, infolge ihrer durch die Sitte gebotenen Ab-
geschlossenheit, gar nicht in der Lage, ihren Anordnungen Geltung
zu verschaffen. Ich habe in clen verschiedensten Iläusern fest-
gestellt, daß Befehle, welche die Frau in Abwesenheit ihres Mannes
erteilte, von der Dienerschaft einfach ignoriert wurden. Aber in
cler Mehrzahl cler Fälle werclen cler Frau die Interessen des Gastes,
zu dem sie ja in keinen persöhlichen Beziehungen steht, vollkommen
gleichgültig sein. Schlimmer ist es, wenn sie gerade die Abwesenheit
ihres Mannes dazu benutzt, um clen Haushalt, namentlich die Küche,
aufs Äuherste einzuschränken und die erzielten Ersparnisse für sich
zurückzulegen. Dieses Verfahren ist sehr beliebt, und ich habe mehr
als einmal darunter gelitten. Trotzdem hin ich weit entfernt da-
von, einer mohammeclanischen Frau wegen solchen Egoismus einen
Vonvurf zu machen. Denn ich weiß, clah er in ihrer sozialen Lage
begründet ist.
Über die Stellung cler Frau im häuslichen Leben habe ich
natürlich keine unmittelbaren Beobachtungen maclien können. Was
ich gebe, beruht teils auf Kombinationen aus persönlichen Erlebnissen,
teils auf Idörensagen. Da ich aber mit vielen Mohammedanern
intim verkehrte uncl in den Häusern cler verschiedensten Stäncle
herumkam, gewann ich nicht nur viele zuverlässige Einblicke,
sondern fancl auch Gelegenheit, zweifelhafte Angaben auf ihre
R.ichtigkeit zu prüfen. Von besonderem Wert war mir die Freund-
schaft eines Mannes, dessen Gattin an der moclernen, fortschritt-
lichen Frauenbewegung tätigen Anteil nimmt. Darum bildeten
Fi'auenangelegenheiten sehr oft clen Gegenstand cler Unterhallung
in seinem gastfreien Hause.
Wie allgemein bekannt ist, kann der mohammedanische Städter,
falls er nicht den allernieclersten Ständen angehört, seine Braut vor
cler Hochzeitsnacht weder von Angesicht sehen noch sprechen. Was
er vorher über sie erfährt, beruht auf den mehr oder weniger ge-
färbten Berichten seiner weiblichen Verwandten oder gar auf den
stilisierten Tiraden einer gewerbsmäßigen Lleiratsvermittlerin (hatiba),
clie sich oft weniger von cler Wahrheit leiten läßt als von der Höhe
cler Belolmung, welche sie von den Eltern cles Mädchens zu er-
aufzutreten. In den schlimmsten Fällen versagt freilich auch diese
Methode, es sei denn, daß der Gast das Recht erhält, einen wider-
spenstigen Diener an die Luft zu setzeu.
Yon einem Eingreifen der Frau des Hauses ist nicht viel zu
erwarten. Selbst wenn sie den guten Willen hat, für den Gast
einzutreten, ist sie doch, infolge ihrer durch die Sitte gebotenen Ab-
geschlossenheit, gar nicht in der Lage, ihren Anordnungen Geltung
zu verschaffen. Ich habe in clen verschiedensten Iläusern fest-
gestellt, daß Befehle, welche die Frau in Abwesenheit ihres Mannes
erteilte, von der Dienerschaft einfach ignoriert wurden. Aber in
cler Mehrzahl cler Fälle werclen cler Frau die Interessen des Gastes,
zu dem sie ja in keinen persöhlichen Beziehungen steht, vollkommen
gleichgültig sein. Schlimmer ist es, wenn sie gerade die Abwesenheit
ihres Mannes dazu benutzt, um clen Haushalt, namentlich die Küche,
aufs Äuherste einzuschränken und die erzielten Ersparnisse für sich
zurückzulegen. Dieses Verfahren ist sehr beliebt, und ich habe mehr
als einmal darunter gelitten. Trotzdem hin ich weit entfernt da-
von, einer mohammeclanischen Frau wegen solchen Egoismus einen
Vonvurf zu machen. Denn ich weiß, clah er in ihrer sozialen Lage
begründet ist.
Über die Stellung cler Frau im häuslichen Leben habe ich
natürlich keine unmittelbaren Beobachtungen maclien können. Was
ich gebe, beruht teils auf Kombinationen aus persönlichen Erlebnissen,
teils auf Idörensagen. Da ich aber mit vielen Mohammedanern
intim verkehrte uncl in den Häusern cler verschiedensten Stäncle
herumkam, gewann ich nicht nur viele zuverlässige Einblicke,
sondern fancl auch Gelegenheit, zweifelhafte Angaben auf ihre
R.ichtigkeit zu prüfen. Von besonderem Wert war mir die Freund-
schaft eines Mannes, dessen Gattin an der moclernen, fortschritt-
lichen Frauenbewegung tätigen Anteil nimmt. Darum bildeten
Fi'auenangelegenheiten sehr oft clen Gegenstand cler Unterhallung
in seinem gastfreien Hause.
Wie allgemein bekannt ist, kann der mohammedanische Städter,
falls er nicht den allernieclersten Ständen angehört, seine Braut vor
cler Hochzeitsnacht weder von Angesicht sehen noch sprechen. Was
er vorher über sie erfährt, beruht auf den mehr oder weniger ge-
färbten Berichten seiner weiblichen Verwandten oder gar auf den
stilisierten Tiraden einer gewerbsmäßigen Lleiratsvermittlerin (hatiba),
clie sich oft weniger von cler Wahrheit leiten läßt als von der Höhe
cler Belolmung, welche sie von den Eltern cles Mädchens zu er-