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Hans von Schubert :
Friedrich gehabt habe"), und begab sich noch am gleichen Tage
auf die Reise. Ende des Monats traf Miltitz den Kurfürsten in
Weimar bereits auf dem Wege zum Wahltag in Frankfurt. Er
übergab ihm u. a. den Brief des Trierers mit der Einladung
Luthers zum Verhör inEhrenhreitistein. Wie weit er in persönlichem
Gespräch diesen oder andere Gedanken vertreten, entzieht sich
unserer Kenntnis"), auch ob der Kurfürst jetzt bereits den Ge-
danken ausgesprochen hat, Luther lieber auf den ersten Reichs-
tag mitzubringen. Wir wissen nur, daß Friedrich am 3. Juni von
Heldburg aus den Brief des Kurfürsten von Trier dahin beant-
wortete, er halte die Niachricht über das Verhör in Koblenz an
Luther zurück und wolle erst weiter mit jenem in Frankfurt
verhandeln.") In dieser Verhandlung aber, die am Ende
des Wahltags, beim Aufbruch von Frankfurt, stattfand, wurde
beschlossen, daß Luther „auf dem nachkünftigen
Reichstag, des man sich dazumalen versehen, daß der umb
Martin sollte gehalten worden sein", sich zum Trierer be-
geben sollte, die Sache zu verhören und, soweit möglich,
beizulegen.") Friedrich verließ Frankfurt am Morgen des 4. Juli,
der Trierer erst nach ihm, die Abrede wird am 3. erfolgt sein.-")
Am selben 3. beschworen die Kommissarien des neugewählten
Kaisers die in den Tagen vorher stipulierte Wahlkapitulation,
dessen 24. Artikel den Satz enthielt, „es sei keineswegs zu ge-
statten, daß nun hinfüro hoch oder nieder Stands, Lhur-
fürsten, Fürsten oder andere ohn Ursach, auch unverhört in
die Acht, und Aberacht getan werde". Durch diesen zeitlichen Zu-
") Es ist mir daher unverständtich, wie CREUTZBF.RG, a. a. 0., S. 69, sagen
kann, daß Mittitz mit dem Absagebrief Luthers v. 17. Mai, der ihn längst
nicht mehr in Koblenz traf, alle seine Pläne zusammenbrechen, „alle Früchte
seiner Tätigkeit wie durch einen Blitz aus heiterem Himmel gänzlich ver-
nichtet" sah.
i") Cajetans Instruktion (TENTZEL-CYPRiAN, II, 115ff.) gibt kein Licht.
Die sächsische Denkschrift v. Dezember 1519 (ib., II, 142ff.), die die Ereig-
nisse rekapituliert, schweigt sich ebenfalls aus. Die frühere Darstellung
KALKOFFS, Z. /. AT?., XXV, 112ff., scheint mir richtiger als die neueste, mir
während des Druckes bekannt werdende H. /. RG., IX, 142ff. Daß die Ablaß-
dekretale damals erst übergeben, die Gutachten, TENTZEL-CYPRiAN, II, 134ff.,
damals erst erstellt sind, ist mir unwahrscheinlich.
16) TENTZEL-CYPRIAN, I, 397 f.
is) Sachs. Denkschrift v. Dezember 1519, a. a. 0. ; Friedrich an Miltitz,
12, Gkt. 1519, a. a. 0., S. 132f. (= WALCH, XV, 904).
6°) R<?ie7?.sR/^gu7,VaM, I. 860.
Hans von Schubert :
Friedrich gehabt habe"), und begab sich noch am gleichen Tage
auf die Reise. Ende des Monats traf Miltitz den Kurfürsten in
Weimar bereits auf dem Wege zum Wahltag in Frankfurt. Er
übergab ihm u. a. den Brief des Trierers mit der Einladung
Luthers zum Verhör inEhrenhreitistein. Wie weit er in persönlichem
Gespräch diesen oder andere Gedanken vertreten, entzieht sich
unserer Kenntnis"), auch ob der Kurfürst jetzt bereits den Ge-
danken ausgesprochen hat, Luther lieber auf den ersten Reichs-
tag mitzubringen. Wir wissen nur, daß Friedrich am 3. Juni von
Heldburg aus den Brief des Kurfürsten von Trier dahin beant-
wortete, er halte die Niachricht über das Verhör in Koblenz an
Luther zurück und wolle erst weiter mit jenem in Frankfurt
verhandeln.") In dieser Verhandlung aber, die am Ende
des Wahltags, beim Aufbruch von Frankfurt, stattfand, wurde
beschlossen, daß Luther „auf dem nachkünftigen
Reichstag, des man sich dazumalen versehen, daß der umb
Martin sollte gehalten worden sein", sich zum Trierer be-
geben sollte, die Sache zu verhören und, soweit möglich,
beizulegen.") Friedrich verließ Frankfurt am Morgen des 4. Juli,
der Trierer erst nach ihm, die Abrede wird am 3. erfolgt sein.-")
Am selben 3. beschworen die Kommissarien des neugewählten
Kaisers die in den Tagen vorher stipulierte Wahlkapitulation,
dessen 24. Artikel den Satz enthielt, „es sei keineswegs zu ge-
statten, daß nun hinfüro hoch oder nieder Stands, Lhur-
fürsten, Fürsten oder andere ohn Ursach, auch unverhört in
die Acht, und Aberacht getan werde". Durch diesen zeitlichen Zu-
") Es ist mir daher unverständtich, wie CREUTZBF.RG, a. a. 0., S. 69, sagen
kann, daß Mittitz mit dem Absagebrief Luthers v. 17. Mai, der ihn längst
nicht mehr in Koblenz traf, alle seine Pläne zusammenbrechen, „alle Früchte
seiner Tätigkeit wie durch einen Blitz aus heiterem Himmel gänzlich ver-
nichtet" sah.
i") Cajetans Instruktion (TENTZEL-CYPRiAN, II, 115ff.) gibt kein Licht.
Die sächsische Denkschrift v. Dezember 1519 (ib., II, 142ff.), die die Ereig-
nisse rekapituliert, schweigt sich ebenfalls aus. Die frühere Darstellung
KALKOFFS, Z. /. AT?., XXV, 112ff., scheint mir richtiger als die neueste, mir
während des Druckes bekannt werdende H. /. RG., IX, 142ff. Daß die Ablaß-
dekretale damals erst übergeben, die Gutachten, TENTZEL-CYPRiAN, II, 134ff.,
damals erst erstellt sind, ist mir unwahrscheinlich.
16) TENTZEL-CYPRIAN, I, 397 f.
is) Sachs. Denkschrift v. Dezember 1519, a. a. 0. ; Friedrich an Miltitz,
12, Gkt. 1519, a. a. 0., S. 132f. (= WALCH, XV, 904).
6°) R<?ie7?.sR/^gu7,VaM, I. 860.