Die Vorgeschichte der Berufung Luthers auf den Reichstag zu Worms 1521. 11
sammenhang gewinnt die Vermutung, daß die Einfügung dieses
Satzes auf Friedrich zurückgehe und dieser wiederum an seinen
Professor gedacht habe-*)., neue Bestätigung. Bei der bestehenden
organischen Verbindung von Bann und Acht^) war die Absicht
des Kurfürsten, die Sache Luthers auf dem ersten Reichstag
des neuen Kurses zur Entscheidung zu bringen, nur so ohne Ge-
fahr für den Gedanken des Verhörs — die Vorgänge auf dem
letzten Reichstag im vergangenen August, auf dem sich Kaiser
Max, als der Bann schon einmal vor der Türe stand, bereits zu
seiner Vollstreckung durch die Acht gegen Luther willig gezeigt
hattet), sie waren lehrreich genug. Umgekehrt erhielt das Ver-
hör für die Acht, auf die es am letzten Ende ankam, eine reichs-
gesetzhche Begründung. Es schob sich nun zwischen Bann
und Acht ein und trennte damit grundsätzlich die
päpstliche und die kaiserliche Entscheidung, den alten
Bund von Bann und Acht. Der Kaiser konnte, ja mußte
auch, mit Berufung auf seine Verpflichtung, zu seinen Ständen
treten und die Sache des sächsischen Reformators und damit
seines kurfürstlichen Schützers für unerledigt erklären, auch
wenn sie für die Kurie eine res iudicata war. Auch der Kaiser
war prinzipiell ohne Wissen und Wunsch herübergezogen. Den
Ständen aber winkte um so größerer Einfluß, als der zu Martini
in Aussicht genommene Reichstag wieder ein Reichsregiment,
für die Zeit der kaiserlichen Abwesenheit, errichten sollte. Einst-
weilen hatten die beiden Reichsvikare, der Sachse und der ihm
befreundete. Pfälzer, die gewichtigste Stimme in Reichssachen;
Friedrich konnte dem Reichstag und dem Verhör hier mit großer
Ruhe entgegensehen. Er hatte in der Tat überaus glücklich
manövriert. Er hatte die Position gewonnen, auf der er nun
beharrlich stehen blieb.
si) 0. WALTz, Forsch. 2. T ügseF., X, 215f.; KALKOFF, a. a. 0., S. 283,
547 ; v. SCHUBERT, RgfcF -n. Rg/., S. 15, 21, 41 A. 14.
33) Rg^eF %. Rg/., S. 10f. Mit den Bemerkungen HERMELiNKS, ZgüscAr.
& Rav.-S'L, Xu%o%. ü&ö, hrsg. v. STUTZ u. WERMiNGHOFF, 1912, S. 404, in
denen gerade dies Wesentliche ungesagt bleibt, daß es sich um den Zu-
sammenhang von Bann und Acht und seine tatsächliche Auflösung handelt,
werde ich mich an anderer Stelle auseinandersetzen. Hier nur die Frage,
wohin wir kommen würden, wenn wir zum Maßstab der Bedeutung eines
historischen Aktes das Verständnis der Teilnehmer (oder auch nur _ der
„Mehrzahl") für seine Tragweite machen wollten.
33) L?H7igrs IVgrFg, Weint. Ausg., ff, 23; KALKOFF, a. a. 0., S. 279ff.
sammenhang gewinnt die Vermutung, daß die Einfügung dieses
Satzes auf Friedrich zurückgehe und dieser wiederum an seinen
Professor gedacht habe-*)., neue Bestätigung. Bei der bestehenden
organischen Verbindung von Bann und Acht^) war die Absicht
des Kurfürsten, die Sache Luthers auf dem ersten Reichstag
des neuen Kurses zur Entscheidung zu bringen, nur so ohne Ge-
fahr für den Gedanken des Verhörs — die Vorgänge auf dem
letzten Reichstag im vergangenen August, auf dem sich Kaiser
Max, als der Bann schon einmal vor der Türe stand, bereits zu
seiner Vollstreckung durch die Acht gegen Luther willig gezeigt
hattet), sie waren lehrreich genug. Umgekehrt erhielt das Ver-
hör für die Acht, auf die es am letzten Ende ankam, eine reichs-
gesetzhche Begründung. Es schob sich nun zwischen Bann
und Acht ein und trennte damit grundsätzlich die
päpstliche und die kaiserliche Entscheidung, den alten
Bund von Bann und Acht. Der Kaiser konnte, ja mußte
auch, mit Berufung auf seine Verpflichtung, zu seinen Ständen
treten und die Sache des sächsischen Reformators und damit
seines kurfürstlichen Schützers für unerledigt erklären, auch
wenn sie für die Kurie eine res iudicata war. Auch der Kaiser
war prinzipiell ohne Wissen und Wunsch herübergezogen. Den
Ständen aber winkte um so größerer Einfluß, als der zu Martini
in Aussicht genommene Reichstag wieder ein Reichsregiment,
für die Zeit der kaiserlichen Abwesenheit, errichten sollte. Einst-
weilen hatten die beiden Reichsvikare, der Sachse und der ihm
befreundete. Pfälzer, die gewichtigste Stimme in Reichssachen;
Friedrich konnte dem Reichstag und dem Verhör hier mit großer
Ruhe entgegensehen. Er hatte in der Tat überaus glücklich
manövriert. Er hatte die Position gewonnen, auf der er nun
beharrlich stehen blieb.
si) 0. WALTz, Forsch. 2. T ügseF., X, 215f.; KALKOFF, a. a. 0., S. 283,
547 ; v. SCHUBERT, RgfcF -n. Rg/., S. 15, 21, 41 A. 14.
33) Rg^eF %. Rg/., S. 10f. Mit den Bemerkungen HERMELiNKS, ZgüscAr.
& Rav.-S'L, Xu%o%. ü&ö, hrsg. v. STUTZ u. WERMiNGHOFF, 1912, S. 404, in
denen gerade dies Wesentliche ungesagt bleibt, daß es sich um den Zu-
sammenhang von Bann und Acht und seine tatsächliche Auflösung handelt,
werde ich mich an anderer Stelle auseinandersetzen. Hier nur die Frage,
wohin wir kommen würden, wenn wir zum Maßstab der Bedeutung eines
historischen Aktes das Verständnis der Teilnehmer (oder auch nur _ der
„Mehrzahl") für seine Tragweite machen wollten.
33) L?H7igrs IVgrFg, Weint. Ausg., ff, 23; KALKOFF, a. a. 0., S. 279ff.