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Schubert, Hans; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 6. Abhandlung): Die Vorgeschichte der Berufung Luthers auf den Reichstag zu Worms 1521 — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32881#0016
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Hans von Schubert :

August vollendet, mit einer Apostrophe an Karl beginnt, wissen
aus dem Briefe an Spalatin vom Anfang Juni, worin er seine
Absicht ankündigt, publicam schedam edere ad Carolum et
totius Germaniae nobilitatem adversus Romanae curiae tyranni-
dem et nequitiam^)^ daß er in diesen Sommermonaten selbst
ganz in diesen Gedankengängen lebte. Das Forum erweiterte
sich ihm in derselben Zeit durch die Verbindung mit den Reichs-
rittern und den Humanisten, mit Sylvester v. Schaumburg,
Sickingen und Hutten. Vor allem der König der Humanisten,
Erasmus selbst, betrieb, seit lange im geheimen Einverständnis
mit dem Kurfürsten und dem Wittenberger Kreis, der auch da-
mals Berichte von ihm empfing, in seiner Weise den Plan des
Schiedsgerichts vom Hofe des Kaisers aus, in dessen Gefolge
er von den Niederlanden nach Aachen und Köln zog, durch den
Hofprediger Faber das Ohr der Minister Karls erreichend, an
der Spitze der niederrheinischen Humanisten, auch in des Kaisers
nächster Umgebung, die Schläge der Papisten durch Gegen-
hiebe parierend.39) Wenn das anonyme Gutachten vom Ok-
tober 1520, das KALKOFF als einen Kompromiß zwischen den
Faberschen und Erasmianischen Anschauungen charakterisiert^),
die Zusammensetzung des Tribunals auf den Kaiser und die Könige
von England und Ungarn zurückzuführen wünscht, so läßt auch
dies den Gedanken des Trierer Kommissariats weit hinter sich. So
nützlich sich dieser dem Kurfürsten und Luther erwiesen hatte
und noch immer wieder, mindestens zur Rechtfertigung ihres
bisherigen Verhaltens, auch noch in Worms, erwies, man war
auf sächsischer Seite weniger als je geneigt, ihn mit dem des!
Schiedsgerichts überhaupt zu identifizieren, und dachte ange-
sichts der immer drohenderen Haltung des Kirchenhauptes immer
mehr an die anderen Kräfte des öffentlichen Lebens, das durch
den Lutherischen Handel in seinen Tiefen aufgerüttelt war, an
Kaiser und Könige, an Fürsten und — Reichstag. Es gab nicht
wenige, die es für das Beste hielten, wenn Luther seinen Kur-
fürsten bäte, ein Edikt des Kaisers zu seinen Gunsten zu er-
lassen, mit der Zusicherung, ihn nicht unwiderlegt zu verdammen
und die Verbreitung seiner Schriften zu hindernd)
38) ENDERS, II, 414.
39) Vgl. den feinen Aufsatz von KALKOFF, Fefwüffeüe%rrgpoh^Ic des
efc. UrcA. /. Re/onTKzhoMs^eseA., I, lff. (1904).
4°) A. a. 0., S. 14.
W Luther an Spatatin v. 3. Okt., ENDERS, II, 486 f.
 
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