Die Vorgeschichte der Berufung Luthers auf den Reichstag zu Worms 1521. 23
die Universität und ihre Angehörigen vor der Vergewaltigung
schützen, nicht über den Kopf des Papstes hinweg, aber durch einen
Druck auf denselben. Während das schon erwähnte Schreiben
von Stehlin, Schürf und Beyer an Johann vom 22. sich auf dies
Bedenken zurückbezieht, ohne von seinem Inhalt mehr mitzu-
teilenüs), enthält umgekehrt die große feierliche Erklärung der
Gesamtuniversität an die kurfürstlichen Statthalter auf deren An-
frage, was unter den gegenwärtigen Umständen zu tun, speziell
was dem Offizial zu Zeitz auf die Anfrage betr. Publikation der
Bulle zu antworten sei, vom 26. Oktober inhaltlich eine freie
Wiederholung des am 11. Oktober dem Kurfürsten bzw. seinem
Bruder gegebenen Rates, ohne sich ausdrücklich auf diese ge-
heime Botschaft zurückzubeziehen.39) Die Universität spricht es
als ihre Überzeugung aus, daß bei der gegenwärtigen Zusammen-
kunft des Kaisers und der Kurfürsten (nur von diesen ,,Brunnen-
häuptern und Statthaltern der Gerechtigkeit" ist hier die Rede)
in Anwesenheit der päpstlichen Botschafter die das ganze Reich
betreffende Sache vorgetragen und in den Formen des Verhörs
zum Austrag kommen oder sonst an den Papst (zurück)gelangen
oder anderswie auf Grund ernstlicher Beratung aus der Welt
geschafft werde; keinesfalls werde die den Ständen so wichtige
Sache ohne weiteren Anstand, ohne genauere Erkundung von
des Papstes und des Kaisers eigentlicher Meinung ihren Lauf
nehmen. Man war also in Wittenberg der guten Zuversicht,
daß der Prozeß gegen Luther nunmehr von den politischen Macht-
habern als eine Reichsangelegenheit behandelt und in diesem
Sinne mit Rom und seinen Vertretern verhandelt werden würde.
Das war also der Sinn dessen, was sie als ihr ,,Bedenken" am 11.
an den Kurfürsten geschrieben hatten.
Dies Schreiben war erst am 19. Oktober bei Johann in Koburg
38) Aus cod. Goth. A. 338, 125 abgedruckt bei TENTZEL-CYPRi.AN, 1, 474,
danach WALCH, XV, 1880. Eine Andeutung kann höchstens in dem Satz ge-
funden werden : — der hoffnung, das wetter werde sich mittler zeit vH vnter-
redung euer beiderseits gebrüdern kf. u. f. g. vnd zuthun der andern vH
andere wege richten mögen, E. f. g. vnsers ermessens nach gelegenheit der
schriHt an e. f. g. gethan etc.
39) Aus cod. Goth. A. 337, f. 36f. abgedruckt bei 'tENTZEL-CYPRiAN, 1,
464H., danach WALCH, 1887H. MwJ Re/orw., S. 24, ist die Datierung
versehentlich auf den 28. angegeben. Die Zweifel an der Richtigkeit des Ab-
drucks, die ich ebenda S. 42, A. 32, ausgesprochen habe, hat mir der Einblick
in das Original behoben. Den Sinn des Passus habe ich a. a. 0. gewiß
richtig wiedergegeben.
die Universität und ihre Angehörigen vor der Vergewaltigung
schützen, nicht über den Kopf des Papstes hinweg, aber durch einen
Druck auf denselben. Während das schon erwähnte Schreiben
von Stehlin, Schürf und Beyer an Johann vom 22. sich auf dies
Bedenken zurückbezieht, ohne von seinem Inhalt mehr mitzu-
teilenüs), enthält umgekehrt die große feierliche Erklärung der
Gesamtuniversität an die kurfürstlichen Statthalter auf deren An-
frage, was unter den gegenwärtigen Umständen zu tun, speziell
was dem Offizial zu Zeitz auf die Anfrage betr. Publikation der
Bulle zu antworten sei, vom 26. Oktober inhaltlich eine freie
Wiederholung des am 11. Oktober dem Kurfürsten bzw. seinem
Bruder gegebenen Rates, ohne sich ausdrücklich auf diese ge-
heime Botschaft zurückzubeziehen.39) Die Universität spricht es
als ihre Überzeugung aus, daß bei der gegenwärtigen Zusammen-
kunft des Kaisers und der Kurfürsten (nur von diesen ,,Brunnen-
häuptern und Statthaltern der Gerechtigkeit" ist hier die Rede)
in Anwesenheit der päpstlichen Botschafter die das ganze Reich
betreffende Sache vorgetragen und in den Formen des Verhörs
zum Austrag kommen oder sonst an den Papst (zurück)gelangen
oder anderswie auf Grund ernstlicher Beratung aus der Welt
geschafft werde; keinesfalls werde die den Ständen so wichtige
Sache ohne weiteren Anstand, ohne genauere Erkundung von
des Papstes und des Kaisers eigentlicher Meinung ihren Lauf
nehmen. Man war also in Wittenberg der guten Zuversicht,
daß der Prozeß gegen Luther nunmehr von den politischen Macht-
habern als eine Reichsangelegenheit behandelt und in diesem
Sinne mit Rom und seinen Vertretern verhandelt werden würde.
Das war also der Sinn dessen, was sie als ihr ,,Bedenken" am 11.
an den Kurfürsten geschrieben hatten.
Dies Schreiben war erst am 19. Oktober bei Johann in Koburg
38) Aus cod. Goth. A. 338, 125 abgedruckt bei TENTZEL-CYPRi.AN, 1, 474,
danach WALCH, XV, 1880. Eine Andeutung kann höchstens in dem Satz ge-
funden werden : — der hoffnung, das wetter werde sich mittler zeit vH vnter-
redung euer beiderseits gebrüdern kf. u. f. g. vnd zuthun der andern vH
andere wege richten mögen, E. f. g. vnsers ermessens nach gelegenheit der
schriHt an e. f. g. gethan etc.
39) Aus cod. Goth. A. 337, f. 36f. abgedruckt bei 'tENTZEL-CYPRiAN, 1,
464H., danach WALCH, 1887H. MwJ Re/orw., S. 24, ist die Datierung
versehentlich auf den 28. angegeben. Die Zweifel an der Richtigkeit des Ab-
drucks, die ich ebenda S. 42, A. 32, ausgesprochen habe, hat mir der Einblick
in das Original behoben. Den Sinn des Passus habe ich a. a. 0. gewiß
richtig wiedergegeben.