Die Vorgeschichte der Berufung Luthers auf den Reichstag zu Worms 1521. 25
Trierers und des Pfälzers in diesem Moment gewiß soweit sicher,
wie nötig war.64) Luthers ,,Erbieten" war in Köln angeschlagen;
den Brief an den Kaiser hat Friedrich vielleicht selbst dem hohen
Adressaten übergeben6$) und darauf die obige Zusage erhalten,
die ja ganz im Sinne des Wittenberger Schreibens war. Daß
dies den Kurfürsten also erst zu seinem Verhalten veranlaßt
habe, wird man bei solcher Lage nicht behaupten wollen, aber
es wird ihn bestärkt habende) Die Antwort an den Rektor, die
er erst von Homberg in Hessen am 18. November abschicktec?),
sollte die Universität beruhigen: es sei ihm vor dem Eintreffen
seines, Burkhards, Schreibens nichts wegen der Bulle zuge-
konunen und nur zum Schluß seines Kölner Aufenthalts hätten
Verhandlungen mit den Nuntien stattgefunden, von denen er
Kopie sende. Auf die Sache will er nicht eingehen, so sehr er
an sich dazu geneigt sei, da „mitler Zeit etwas vorgefallen, da-
durch solches verhindert". War der Kölner Fürstentag vorübeu-
gegangen, ohne daß über die Form, wie der Prozeß ausgetragen
werden sollte, genauere Abmachungen getroffen wurden?
Zieht man die Zielbewußtheit und Zähigkeit in Betracht, mit
der der Kurfürst den Gedanken des Reichstags als des geeigneten
Forums eingeführt und an ihm festgehalten hatte, und erwägt
die Rolle, die die Berufung eben des Reichstags einerseits, das
päpstliche Vorgehen gegen Luther andererseits in diesen Kölner
Tagen gespielt hatte, ferner das Vertrauensverhältnis Friedrichs
zu dem kaiserlichen Rat Heinrich von Nassau ssjp so erscheint
es unwahrscheinlich, daß nicht auch über den modus procedendi
64) über die Haltung des Mainzers siehe HERRMANN, ev.
ü 1907, u. KALKOFF,
üZ&yeeM.s v. 4L, 1907. Über des Pfälzers Haltung s. die Verwahrung gegen
den Versuch, neben dem Kaiser dem Kurfürsten, also auch ihm die Ver-
brennung der Lutherbücher in Kötn schutd zu geben, KALKOFF, S. 551, A. 1,
und sein ganzes Verhalten in Worms. Beide waren noch am 24. des Kaisers
Gäste gewesen. RA. Ii, 101.
65) KALKOFF, Z. /. AG., XXV, 546 ff.
66) Es gab ihm auch Unterlagen für die Unterredung mit den Nuntien
am 6. Nov., denen er mit großem Ernst das unverantwortiiehe Verfahren Ecks
vorrückte, in seiner Abwesenheit in sein Land Verwirrung zu tragen und
neben Luther eigenmächtig noch andere in die Buhe zu setzen, Opp. var.
arg., V, 245.
6?) Z. B. WALCH, XV, 1875.
66) Siehe auch die Geschichte, die Spaiatin in Luth. opp. var. arg. V,
249f., von Heinrich erzählt; dazu KALKOFF, a. a. 0., S. 550.
Trierers und des Pfälzers in diesem Moment gewiß soweit sicher,
wie nötig war.64) Luthers ,,Erbieten" war in Köln angeschlagen;
den Brief an den Kaiser hat Friedrich vielleicht selbst dem hohen
Adressaten übergeben6$) und darauf die obige Zusage erhalten,
die ja ganz im Sinne des Wittenberger Schreibens war. Daß
dies den Kurfürsten also erst zu seinem Verhalten veranlaßt
habe, wird man bei solcher Lage nicht behaupten wollen, aber
es wird ihn bestärkt habende) Die Antwort an den Rektor, die
er erst von Homberg in Hessen am 18. November abschicktec?),
sollte die Universität beruhigen: es sei ihm vor dem Eintreffen
seines, Burkhards, Schreibens nichts wegen der Bulle zuge-
konunen und nur zum Schluß seines Kölner Aufenthalts hätten
Verhandlungen mit den Nuntien stattgefunden, von denen er
Kopie sende. Auf die Sache will er nicht eingehen, so sehr er
an sich dazu geneigt sei, da „mitler Zeit etwas vorgefallen, da-
durch solches verhindert". War der Kölner Fürstentag vorübeu-
gegangen, ohne daß über die Form, wie der Prozeß ausgetragen
werden sollte, genauere Abmachungen getroffen wurden?
Zieht man die Zielbewußtheit und Zähigkeit in Betracht, mit
der der Kurfürst den Gedanken des Reichstags als des geeigneten
Forums eingeführt und an ihm festgehalten hatte, und erwägt
die Rolle, die die Berufung eben des Reichstags einerseits, das
päpstliche Vorgehen gegen Luther andererseits in diesen Kölner
Tagen gespielt hatte, ferner das Vertrauensverhältnis Friedrichs
zu dem kaiserlichen Rat Heinrich von Nassau ssjp so erscheint
es unwahrscheinlich, daß nicht auch über den modus procedendi
64) über die Haltung des Mainzers siehe HERRMANN, ev.
ü 1907, u. KALKOFF,
üZ&yeeM.s v. 4L, 1907. Über des Pfälzers Haltung s. die Verwahrung gegen
den Versuch, neben dem Kaiser dem Kurfürsten, also auch ihm die Ver-
brennung der Lutherbücher in Kötn schutd zu geben, KALKOFF, S. 551, A. 1,
und sein ganzes Verhalten in Worms. Beide waren noch am 24. des Kaisers
Gäste gewesen. RA. Ii, 101.
65) KALKOFF, Z. /. AG., XXV, 546 ff.
66) Es gab ihm auch Unterlagen für die Unterredung mit den Nuntien
am 6. Nov., denen er mit großem Ernst das unverantwortiiehe Verfahren Ecks
vorrückte, in seiner Abwesenheit in sein Land Verwirrung zu tragen und
neben Luther eigenmächtig noch andere in die Buhe zu setzen, Opp. var.
arg., V, 245.
6?) Z. B. WALCH, XV, 1875.
66) Siehe auch die Geschichte, die Spaiatin in Luth. opp. var. arg. V,
249f., von Heinrich erzählt; dazu KALKOFF, a. a. 0., S. 550.