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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1913, 2. Abhandlung): Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund: III. Zum Frieden von Arras (1414 - 1415) — Heidelberg, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.33043#0012
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12

Otto Cartellieri:

entelz cas accoustumees. Und dazunoch: volons .... que tous ceulx
qui depuis ladicte paix de Pontoise, estant des hostieulx de nostre
tres chiere et tres amee compaigne la royne et de nostredit filz,
es longiez ont este de leurs hosteulx et de nostre ville de Paris
jusques ä deux ans prochains venans, demoureront eslongiez usw.

Wo blieben die Versprechungen, die Guyenne vor Arras
gemacht hatte ? Kein Wunder, daß die Erlasse nicht den Beifall
der Bevollmächtigten Johanns fanden. Darf man ihnen Glauben
schenken, so wurden sie zu der Textgestaltung nicht herangezogen 27.
Wie dem auch sein mag, Johanns Vertreter waren äußerst unzu-
frieden, und sogleich setzten die Bemühungen ein, Änderungen
zu erreichen.

Gleich nach dem 2. Februar muß die Denkschrift abgefaßt
sein, die ich unter Nr. II bringe. Guyenne wurde dringend auf-
gefordert, an die Abmachungen von Arras zu denken. Er solle
dafür sorgen, daß der König den Johann-Petit-Prozeß in Konstanz
nicht wieder aufnehme, daß eine andere Ehrenerklärung zugunsten
Johanns veröffentlicht und daß im Gnadenerlaß auch derer ge-
dacht werde, die Anton für die ,,vrais subgez, officiers, serviteurs
et familliers“ Herzog Johanns hielt.

Am 4., nicht erst am 7. Februar, wie der Beligieux de Saint-
Denis angibt, wurde von neuem beraten. Der Kanzler des
Dauphins, der Bischof von Chartres, erörterte in längerer Bede
die Maßnahmen des Ivönigs und seines Herrn (Nr. III). Da keine
Zugeständnisse gemacht wurden, baten der Brabanter persönlich,
der Herr de La Hamaide für die Gräfin Margarethe, der Dekan
von Lüttich für die Drei Staaten noch einmal, die Begnadigung
nach dem Wunsch Herzogs Johann vorzunehmen. Aber vergeblich.
Die königliche Ordonnanz, die in der Sitzung vom 7. Februar
verlesen wurde, war ohne Mitwirkung der Bevollmächtigten
Johanns verfaßt worden 28 und entsprach in keiner Weise seinen
Wünschen (Nr. IV) 29.

Jetzt trat eine Stockung in den Geschäften ein. Am 10. Fe-
bruar gebot Johann seinen Gesandten, bei Guyenne, wenn irgend
möglich, die Erfüllung der Versprechungen durchzusetzen. Nötigen-
falls willige er darein, claß von der Begnadigung sieben (!) Leute

27 Nr. X.

28 Nr. XI § 2.

29 wir kannten bislang nur den lateinischen Text, welchen der Religieux
V 404 f. gibt.
 
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