Metadaten

Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 7. Abhandlung): Ottaviano Cesare: ein Rechtsstreit zwischen Gesellschaft Jesu und Elternhaus — Heidelberg, 1914

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33310#0055
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Ottaviano Cesare.

55

ledigt, ohne weiteres Aufsehen zu machen 301). Auch nach dem
Briefe Polancos an Domenech vom 5. Dezember 1554 stand die
Frage nicht mehr so im Mittelpunkt der Erörterungen 302).

Ob diese friedliche Lösung des Rechtsstreites die Folge eines
Beschlusses seitens des Schiedsgerichts auf Grund einer ein-
gehenden Prüfung des Falles Ottaviano war, läßt sich nicht ent-
scheiden, da die Tätigkeit der neuen Kardinalskommission noch
völlig im Dunkeln liegt. Aber wir stehen vor folgenden Tatsachen.
Am 5. Dezember 1554 schrieb Polanco im Auftrage seines Oberen
an den Provinzial von Sizilien: sollten die Eltern keine weiteren
Schritte tun, und sollte Domenech seitens Ottavianos keine Sinnes-
änderung befürchten, so könne er seinem Studium nachgehen.
Biete sich jedoch irgendeine gute und sichere Überfahrt nach
Spanien, so sei es besser, ihn in dieses Land zu senden, um
ibm das Studium in den höheren Fakultäten zu ermöglichen.
Man habe zwar an Rom gedacht, aber diesen Plan wieder fallen
lassen in der Erwägung, daß die Reise über Neapel führe 303).
Am 6. Dezember knüpfte derselbe Polanco gegenüber dem Rektor
des Kollegs von Palermo, Paul Achill, an die Meldung der Rück-
kehr der Mutter nach Neapel die Versicherung senza sperare
altro in quel negotio del figliolo, al meno per via di Roma 304).
Und dennoch — welch überraschende Kunde übermittelte
am 7. Dezember Ignatius dem Domenech: ein Aufenthalt in
Rom scheine für Ottaviano gut zu sein; in Rom werde er
wohl nicht belästigt werden, da seine Angelegenheit günstig
entschieden sei; in Rom habe er die beste Gelegenheit, seinen
Studien in den oberen Fakultäten zu folgen, aber Ignatius wolle
erst seine Ansicht über den Jüngling hören; auch solle er erst
eine weitere Antwort von Rom abwarten. Man brauche nicht
mehr über die Fahrt nach Spanien zu verhandeln, sondern nur
ihm seine Ansicht über die Romreise mitzuteilen 305)!

Sollte nicht diese plötzliche Wandlung im Prozeß Ottavianos
ein Widerschein von den Beschlüssen des Schiedsgerichts sein ?
Bewegt auch Ignatius den Gedanken einer Rückkehr Ottavianos
nach Rom noch liin und her, so schwindet dieser Plan doch nicht
mehr aus dem Briefwechsel und wird schließlich durch das Ein-

301) Mon. Ign., I: Epp. et instr., VIII, n. 4984, p. 105. — 302) Mon. Ign.,
I: Epp. et instr., VIII, n. 5012, p. 141. — 303) Mon. Ign., I: Epp. et instr.,
VIII, n. 5012, p. 141. — 304) Mon. Ign., I: Epp. et instr., VIII, n. 5015,
p. 150. —- 305) Mon. Ign., I: Epp. et instr., VIII, n. 5022, p. 157.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften