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Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 7. Abhandlung): Ottaviano Cesare: ein Rechtsstreit zwischen Gesellschaft Jesu und Elternhaus — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33310#0063
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Ottaviano Cesare.

63

Aufnahme ihres Sohnes ins Elternhaus mit Rücksicht auf seinen
Gesunclheitszustand gebeten wurde; vor allem muß der Vater
auf ein ärztliches Gutachten und auf die Ausführung der An-
ordnungen gedrungen haben 346). Auf sein erstes (nicht vorliegendes)
Schreiben (yom 8. Februar) 347) scheint Ignatius nicht geantwortet
zu haben, so daß sich der Vater veranlaßt sah, am 14. Februar
seine (auch nicht vorliegende) Bitte zu erneuern 348). Dagegen bat
der Sohn seinen Ordensgeneral, er möge nicht erlauben, daß er
aus dem Kolleg in das väterliche Haus geführt werde 349).

Auf jene beiden Briefe des Vaters antwortete Ignatius am
22. Februar unter Berücksichtigung von Ottavianos Schreiben
folgendes: . . . Obgleich Ottaviano gern im Kolleg unter den An-
gehörigen seines Ordens weile, werde er doch nicht weniger ein
liebenswürdiger und ihm gehorsamer Sohn sein zur größeren Ehre
Gottes, wie es sich zieme. Den Vorschriften der Ärzte müsse er
unbedingt gehorchen, was ja der Orden auch von seinen eigenen
Kranken fordere; er wolle daher seinem Sohne schreiben, er solle,
obgleich er im Kolleg der Gesellschaft bleibe, in dem allein er
nach seinen eigenen Worten das Heil seiner Seele finde, sich doch
in allen übrigen Dingen den ärzthchen Verordnungen fügen. Und
es sei Grund zu hoffen in Christo, ihrem wahren Heil und Leben, daß
er ihm die Gesundheit schenke, die er zu seinem größeren Dienste
brauche 350). Noch am gleichen Tage ließ Ignatius Ottaviano durch
Polanco weitere Anweisungen zugehen, die auf die Übertragung des
Amtes eines Gesundheitspräfekten an ihn (a.) und die auf die Pflege
seines leiblichen Befindens (b.) zielten. Um ihrer Bedeutung willen
seien sie genauer wiedergegeben.

a) Damit im Kolleg nicht die für die Kranken notwendige
Pflege fehle, so wolle Ignatius, daß man wie im römischen Kolleg
einen Gesundheitspfleger einsetze, und deshalb sende man die
Regeln für ein solches Amt 351). Diese werde ihm sein Rektor
zusammen mit clem erwähnten Amte übergeben, damit er, der
ja selbst geistliche Unterstützung brauche, lerne zu leiden mit
den anderen. Und Ignatius befehle ihm ausdrücklich, das erwähnte

346) Mon. Ign., I: Epp. et instr., XI, n. 6235, p. 43. — 347) Mon. Ign.,
I: Epp. et instr., XI, n. 6235, p. 43. — 348) Mon. Ign., I: Epp. et instr., XI,
n. 6235, p. 43. — 349) Polanco, Chron., s. J. VI, n. 975, p. 253; Mon. Ign., I:
Epp. et instr., XI, n. 6235, p. 43. — 35°) Mon. Ign., I: Epp. et instr., XI, n. 6235,
p. 43. -—- 351) Mon. Ign., I: Epp. et instr., XI, n. 6278, p. 114.
 
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