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Richard Reitzenstein:
nur an ihren Wirkungen unterscheiden; die διάκρισις πνευμάτων ist
für ihn im Grunde doch kein χάρισμα. Und während selbst ein
Ignatius, weil er durch das erste Bekenntnis schon zum Pneumatiker
geworden ist, sich rühmt (Ad Trall. 5,2): δύναμαι νοεΐν τά έπουράνια
καί. τάς τοποθεσίας τάς άγγελτκάς καί τάς συστάσεις τάς άρχοντοκάς
(die Dämonen), δρατά τε καΐ άόρατα, muß Antonius (c. 21 ρ. 876 Α)
die Unterscheidung der verschiedenen Dämonenklassen ablehnen;
sie ist für ihn zu hoch und für den Mönch auch nicht wichtig; nur
über ihre Listen muß er unterrichtet sein, alles Weitere soll ihn
nicht kümmern. Ich sehe auch liierin die Ablehnung einer be-
stimmten asketisch-gnostischen Strömung und das Überwiegen
des pädagogischen Interesses. Mit seltsamer Inkonsequenz wird
dabei die Fähigkeit, die Gedanken der Begegnenden zu erkennen,
eine Fähigkeit also, deren der Pneumatiker Ignatius sicli ebenso
rühmt wie die heidnisclien wandernden Bettelpropheten, dem
Antonius ausdrücklich zuerkannt.
Eine beiläufige Erwähnung mag noch cap. 50 die Erzählung
finden, \vie Antonius die Tiere, die sein Gärtchen schädigen, dadurch
besänftigt, daß er eines fängt und ihm die Botschaft an die anderen
aufträgt: διάτί με βλάπτετε μηδέν έμοΰ βλάπτοντος ύμάς. Αη den taren-
tinischen Stier, dem Pythagoras seine Ermahnungen ins Ohr flüstert,
nicht mehr Bohnen zu fressen, oder an die daunische Bärin, die er
fängt und nach der eidlichen Verpflichtung, sich des Fleischgenusses
zu enthalten, wieder freiläßt (Jamblich § 60—61, vgl. 108), denkt
jeder Leser. Besonders beachtenswert scheint mir dabei die Grund-
anschauung, daß zwischen Menscli und Tier ein Rechtszustand
besteht, vgl. Jamblich (§ 168): μετά ταΰτα τοίνυν ή μέν οίκείωσις ή πρδς
τούς άνΤρώπους είσάγει δί,καιοσύνην . .. ταύτην τοίνυν πόρρω-9-εν τήν οίκεί-
ωσιν έπι,Τεΐναί. βουλόμενος τοΐς άνΤρώποι,ς, καΐ πρδς τά δμογενή ζωα
αύτούς συνέστησε παραγγέλλων οίκεΐα νομίζει,ν αύτούς ταΰτα καΐ φίλα
ώς μήτε άδικεΐν μήτε φονεύειν und Porphyrius De abstin. III 20: οί δέ
ΠυΤαγόρει,θ!. τήν πρδς τά 9-ηρία πραότητα μελέτην έποι,ήσαντο τοΰ
φιλαν-θ-ρώπου καί φιλοικτίρμονος. Die Mönchsgeschichte kennt eine
Reihe ähnlicher Züge, welche bald das Erbarmen, bald das Rechts-
empfinden melir hervorheben 1. Wenn E. Rohde (Kl. Scliriften
1 In der Historia Laus. c. 18 p. 48,25 Butler verurteilt sich Macarius,
der über ihren Stich erzürnt eine Schnacke getötet hat, selbst zur Blutbuße:
er begibt sich in die Sümpfe von Sketis und weilt dort ein Hatbjahr nackt,
damit die Moskitos Blutrache an ihm nehmen können. Man spürt der Er-
zählung ebenso die Erfindung am Schreibtisch ab wie der durch Weingarten
Richard Reitzenstein:
nur an ihren Wirkungen unterscheiden; die διάκρισις πνευμάτων ist
für ihn im Grunde doch kein χάρισμα. Und während selbst ein
Ignatius, weil er durch das erste Bekenntnis schon zum Pneumatiker
geworden ist, sich rühmt (Ad Trall. 5,2): δύναμαι νοεΐν τά έπουράνια
καί. τάς τοποθεσίας τάς άγγελτκάς καί τάς συστάσεις τάς άρχοντοκάς
(die Dämonen), δρατά τε καΐ άόρατα, muß Antonius (c. 21 ρ. 876 Α)
die Unterscheidung der verschiedenen Dämonenklassen ablehnen;
sie ist für ihn zu hoch und für den Mönch auch nicht wichtig; nur
über ihre Listen muß er unterrichtet sein, alles Weitere soll ihn
nicht kümmern. Ich sehe auch liierin die Ablehnung einer be-
stimmten asketisch-gnostischen Strömung und das Überwiegen
des pädagogischen Interesses. Mit seltsamer Inkonsequenz wird
dabei die Fähigkeit, die Gedanken der Begegnenden zu erkennen,
eine Fähigkeit also, deren der Pneumatiker Ignatius sicli ebenso
rühmt wie die heidnisclien wandernden Bettelpropheten, dem
Antonius ausdrücklich zuerkannt.
Eine beiläufige Erwähnung mag noch cap. 50 die Erzählung
finden, \vie Antonius die Tiere, die sein Gärtchen schädigen, dadurch
besänftigt, daß er eines fängt und ihm die Botschaft an die anderen
aufträgt: διάτί με βλάπτετε μηδέν έμοΰ βλάπτοντος ύμάς. Αη den taren-
tinischen Stier, dem Pythagoras seine Ermahnungen ins Ohr flüstert,
nicht mehr Bohnen zu fressen, oder an die daunische Bärin, die er
fängt und nach der eidlichen Verpflichtung, sich des Fleischgenusses
zu enthalten, wieder freiläßt (Jamblich § 60—61, vgl. 108), denkt
jeder Leser. Besonders beachtenswert scheint mir dabei die Grund-
anschauung, daß zwischen Menscli und Tier ein Rechtszustand
besteht, vgl. Jamblich (§ 168): μετά ταΰτα τοίνυν ή μέν οίκείωσις ή πρδς
τούς άνΤρώπους είσάγει δί,καιοσύνην . .. ταύτην τοίνυν πόρρω-9-εν τήν οίκεί-
ωσιν έπι,Τεΐναί. βουλόμενος τοΐς άνΤρώποι,ς, καΐ πρδς τά δμογενή ζωα
αύτούς συνέστησε παραγγέλλων οίκεΐα νομίζει,ν αύτούς ταΰτα καΐ φίλα
ώς μήτε άδικεΐν μήτε φονεύειν und Porphyrius De abstin. III 20: οί δέ
ΠυΤαγόρει,θ!. τήν πρδς τά 9-ηρία πραότητα μελέτην έποι,ήσαντο τοΰ
φιλαν-θ-ρώπου καί φιλοικτίρμονος. Die Mönchsgeschichte kennt eine
Reihe ähnlicher Züge, welche bald das Erbarmen, bald das Rechts-
empfinden melir hervorheben 1. Wenn E. Rohde (Kl. Scliriften
1 In der Historia Laus. c. 18 p. 48,25 Butler verurteilt sich Macarius,
der über ihren Stich erzürnt eine Schnacke getötet hat, selbst zur Blutbuße:
er begibt sich in die Sümpfe von Sketis und weilt dort ein Hatbjahr nackt,
damit die Moskitos Blutrache an ihm nehmen können. Man spürt der Er-
zählung ebenso die Erfindung am Schreibtisch ab wie der durch Weingarten