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Gradenwitz, Otto; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1915, 9. Abhandlung): Versuch einer Dekomposition des Rubrischen Fragmentes — Heidelberg, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.34067#0013
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Yersuch einer Dekomposition des Rubrischen Fragmentes.

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Widersprüche und Ungleichmäßigkeiten weisen eher auf unge-
schickte Benutzung eines Schema, als auf ein Originalschema
selbst zurück. Auch fehlt es nicht an vorhandenen Analogien.
Wie in unserer Inschrift Anfang und Ende nicht überein-
stimmen rücksichtlich der Anzahl der fiducirten Sklaven, so
widerspricht in einer der siebenbürgischen Wachstafeln die An-
gabe über den Gegenstand des Kaufes dem Gegenstand der daran
geschlossenen Eviktionsstipuiation: der Kauf ist nur über das
hafbe Haus geschiossen, die Eviktionsstipuiation handelt von der
Eviktion des ganzen Hauses. MonMSEN (Anm. Vgl. Sitzungs-
berichte der Wiener Akademie 1857 S. 646), bat diesen Wider-
spruch Jängst aus der ungeschickten Benutzung eines vorhandenen
Formuiars erkiärt. Die gleiche Erkiärung scheint hier nahe zu lie-
gen. Um so mehr, ais sie nicht bloß den bervorgehobenen Wider-
spruch in der Angabe der fiduc.irten Gegenstände erklären würde,
sondern auch die scheinbare Identificirung des Veräußerers L.
Baianius mit dem libripeus und dem antestatus."
Auch ich glaube, daß hier ein Schema ungeschickt benutzt
ist, aber allerdings nehme ich mit den meisten Forschern an, daß
auch das vorliegende Täfeichen ein Formular enthalt, und vor
allem will ich versuchen, das Verhäitnis des erhaltenen Täfelchens
zu seinem Urformular zu ermitteln, nicht bloß für die Objekte
der fiducia, sondern aucb für dic Forderungen uod für die Kon-
trahenten.
Da sind denn zweierlei Anstöße zu unterscheiden: A. Bin-
nenmißklänge im Absatz II. — B. Unstimmigkeiten zwischen
Absatz I (Mancipatio) und Absatz II (pactum fiduciae).
Die Unstimmigkeiten zwischen den beiden Absätzen bleiben
zunächst außer Bet.racht; es stehe hier Absatz II gegliedert:
Pactum conventum factum est inter Damam L. Titi ser et
L. Baian.
A. 1. Quam pecuniam L. Baiano dedit dederit credidit credi-
derit expensumve tulit tulerit
2. sive quid quo eo promisit promiserit spopondit fideve
quid sua esse iussit iusserit
usque eo is fundus eaque mancipia fiducia essent donec
B. 1. ea omnis pecunia
2. fidesve
1. persoluta
2. L. Titii soluta liberataque esset
 
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