Zum Papyrus EiiREM Nr. 5.
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an die Verkäuferin, die Aufrichtung des Kaufvertrages, die erste
Zahlung von 1100 Drachmen und die jetzige bankmäßige Rest-
zahlung von 300 Drachmen — wenn das ailes innerhaib desselben
Monats Phamenoth bis zum 2. Pharmuthi vor sich gehen konnte,
kann nur Alexandrien als Ort der Handlung in Betracht kommen,
weil das χκτκλογεΐον in Z. 25 und darnit das πρυτκνεΐον in Z. 17 in
Aiexandrien gesucht werden müssen.
Mit Recht verweist EiTREM auf BGU. 1084, einen Auszug
aus dem Ephebenverzeichnisse in Alexandrien, woselbst es lieißt
(Z. 11): Σκρκπικς Δίωνος κστη έτων τριοίχοντκ μετκ χυρίου τοΰ §ε§ο-
μένου κΰτρ χκΙΡ ΰπόμνημκ πρυτκνεων, ού χρόνος έν πρυτκνίω τοΰ έν-
εστωτος έτους χκί μηνός. Der Herausgeber dieser Urkunde, Paui
M. MEYER, schlägt in der Anmerkung die Änderung ών statt
οΰ vor, er sieht also in χρόνος anscheinend die Amtszeit der Pry-
tanen. WiLCKEN, der denselben Papyrus unter Nr. 146 in seine
Chrestomathie aufgenommen hat, bezieht ού (Anmerkung auf
S. 172) richtig auf ΰπόμνημκ und erklärt daher χρόνος ais Abfassungs-
zeit der schriftlichen Genehmigungsverfügung der Prytanen und
ΰπόμνημκ als diese ,,Verfügung". In den Nachträgen zur Chresto-
mathie (S. VI) dagegen verwirft WiLCKEN diese seine Auffassung,
sieht in χρόνος die Amtszeit der Prytanen und schlägt daher vor, in
BGU. 1084 πρυτκνεως statt πρυτκνεων zu lesen, rnithin χκΕ' ΰπόμνημκ
πρυτκνεως ού χρόνος usw. Dabei beruft sich WiLCKEN auf den ihm
damals schon teilweise bekannt gewesenen, jetzt von EiTREM ver-
öffentlichtenPapyrus Nr. 5, woselbst ebenfalis πρυτκνεως ού χρόνος
stehe. Nun zeigt aber das Lichtbild des EiTREMSchen Papyrus,
daß das v am Schlusse von πρυτκνεων zwar nicht deutlich dasteht,
daß aber ein ς weniger wahrscheinlich ist, ais ein v. Ich giaube
den schrägen Strich zu erkennen, der vom ersten senkrechten
Baiken des v zum zweiten senkrechten Balken hinunterführt;
den zweiten senkrechten Balken hat das Lichtbild ausgelassen,
gieichwie den letzten Buchstaben des letzten Wortes der darüber-
stehenden Zeile. EiTREM bemerkt selber: ,,Die Bleibsel des ver-
dorbenen Buchstabens, den ich früher als ς las, führen doch, wie
mir jetzt scheint, eher auf πρυτκνεων als auf πρυτκνεως zurück."
Es bleibt also im EiTREMSchen Papyrus wie in BGU. 1084 bei der
Lesung XK-L' ΰπόμνημκ πρυτκνεων, ού χρόνος έν πρυτκνείω τοΰ ένεστώ-
τος έτους χκί μηνός. Die Worte übersetze ich ,,in Gemäßheit eines
Prytanenbeschiusses, dessen Abfassung im Prytaneum vom jetzi-
gen Jahr und Monat datiert."
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an die Verkäuferin, die Aufrichtung des Kaufvertrages, die erste
Zahlung von 1100 Drachmen und die jetzige bankmäßige Rest-
zahlung von 300 Drachmen — wenn das ailes innerhaib desselben
Monats Phamenoth bis zum 2. Pharmuthi vor sich gehen konnte,
kann nur Alexandrien als Ort der Handlung in Betracht kommen,
weil das χκτκλογεΐον in Z. 25 und darnit das πρυτκνεΐον in Z. 17 in
Aiexandrien gesucht werden müssen.
Mit Recht verweist EiTREM auf BGU. 1084, einen Auszug
aus dem Ephebenverzeichnisse in Alexandrien, woselbst es lieißt
(Z. 11): Σκρκπικς Δίωνος κστη έτων τριοίχοντκ μετκ χυρίου τοΰ §ε§ο-
μένου κΰτρ χκΙΡ ΰπόμνημκ πρυτκνεων, ού χρόνος έν πρυτκνίω τοΰ έν-
εστωτος έτους χκί μηνός. Der Herausgeber dieser Urkunde, Paui
M. MEYER, schlägt in der Anmerkung die Änderung ών statt
οΰ vor, er sieht also in χρόνος anscheinend die Amtszeit der Pry-
tanen. WiLCKEN, der denselben Papyrus unter Nr. 146 in seine
Chrestomathie aufgenommen hat, bezieht ού (Anmerkung auf
S. 172) richtig auf ΰπόμνημκ und erklärt daher χρόνος ais Abfassungs-
zeit der schriftlichen Genehmigungsverfügung der Prytanen und
ΰπόμνημκ als diese ,,Verfügung". In den Nachträgen zur Chresto-
mathie (S. VI) dagegen verwirft WiLCKEN diese seine Auffassung,
sieht in χρόνος die Amtszeit der Prytanen und schlägt daher vor, in
BGU. 1084 πρυτκνεως statt πρυτκνεων zu lesen, rnithin χκΕ' ΰπόμνημκ
πρυτκνεως ού χρόνος usw. Dabei beruft sich WiLCKEN auf den ihm
damals schon teilweise bekannt gewesenen, jetzt von EiTREM ver-
öffentlichtenPapyrus Nr. 5, woselbst ebenfalis πρυτκνεως ού χρόνος
stehe. Nun zeigt aber das Lichtbild des EiTREMSchen Papyrus,
daß das v am Schlusse von πρυτκνεων zwar nicht deutlich dasteht,
daß aber ein ς weniger wahrscheinlich ist, ais ein v. Ich giaube
den schrägen Strich zu erkennen, der vom ersten senkrechten
Baiken des v zum zweiten senkrechten Balken hinunterführt;
den zweiten senkrechten Balken hat das Lichtbild ausgelassen,
gieichwie den letzten Buchstaben des letzten Wortes der darüber-
stehenden Zeile. EiTREM bemerkt selber: ,,Die Bleibsel des ver-
dorbenen Buchstabens, den ich früher als ς las, führen doch, wie
mir jetzt scheint, eher auf πρυτκνεων als auf πρυτκνεως zurück."
Es bleibt also im EiTREMSchen Papyrus wie in BGU. 1084 bei der
Lesung XK-L' ΰπόμνημκ πρυτκνεων, ού χρόνος έν πρυτκνείω τοΰ ένεστώ-
τος έτους χκί μηνός. Die Worte übersetze ich ,,in Gemäßheit eines
Prytanenbeschiusses, dessen Abfassung im Prytaneum vom jetzi-
gen Jahr und Monat datiert."