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A. von Domaszewski:
rang 7 Jahre zu rechnen, findet sich sowohl in der Kirchen-
geschichte 6, 39, 1 als in der Chronik1.
Die römische amtliche Jahreszählung beginnt mit dem dies
imperii, dem Tage, an welchem nach der Ansicht des Herrschers
selbst der Principat für erworben galt. So beginnt, um nur zweifel-
lose Fälle aufzuzählen, die Regierung des Caligula am 18. März
372, die des Galba am 3. April 683, die des Viteilms am 19. April 694,
die des Vespasianus am 1. Juli 695, die des Hadrianus am 11. Aug.
1176.
Der einzige Vertreter dieser amtlichen Rechnung ist der
Chronograph a. 354. Man sieht aus seinen Angaben, daß auch
Tag und Ort des Todes des Herrschers vermerkt war7. Die ur-
sprüngliche Form dieser Aufzeichnung war eine Liste der Con-
suln, wo unter den einzelnen Consulpaaren die Daten eingetragen
waren und die Summe der Regierungsjahre gezogen wurde, wahr-
scheinlich in eigenen Kolumnen. So erklärt sich am einfachsten
der Irrtum des Chronographen a. 354 über den Todestag des Trai-
anus. Er nennt den 9. Juli (VII • ID • IVL •). Wie Mommsen be-
merkt8, ist das notwendig verschrieben aus VII • ID • AVG • Die
ursprüngliche Liste enthielt auch die Namen der Consules suffecti
mit dem Tage ihres Antritts. Unter den. Consules suffecti des
Jahres 117, die am 1. Juli angetreten waren9, mußte der Todestag
verzeichnet sein. Denn sie fungierten jedenfalls auch im August.
So konnte ein Abschreiber leicht das Datum unter den falschen
Monat bringen.
Gerade diesen Charakter trägt auch die Liste der Fasti Hera-
cliani10, die links von der Consulliste den Namen des Kaisers, der
1 Der Armenier, Hieronymus und Syncellus, der die Chronik in der Be-
arbeitung des Eustathius benützte, 681,11. 18; 683,1.
2 Henzen, Acta Arvalia p. 63.
3 Clinton, Fasti Romani a. 69.
4 Henzen, Acta Arvalia p. 64.
5 Clinton, Fasti Romani a. 69.
6 Vita 4, 7.
7 Der Todestag ist nur bei Traianus erhalten, der Ort des Todes bei einer
Reihe von Kaisern, besonders des dritten Jahrhunderts.
8 Kl. Sehr. VII 574 Anm. 6. Die Erklärung Useners, Chronic, min.
III, 442 ist aus mehr als einem Grunde unhaltbar. Wie sollte die amtliche
stadtrömische Liste nach dem oströmischen Canon rechnen? und auch sein
annus vagus der Ägypter ist in einer solchen Liste unmöglich.
9 Mommsen, Staatsr. 2, 86 und Liebenam, Fasti consulares a. 118. 119.
10 Daß die Commentarii der römischen Beamten Ägyptens nach römi-
A. von Domaszewski:
rang 7 Jahre zu rechnen, findet sich sowohl in der Kirchen-
geschichte 6, 39, 1 als in der Chronik1.
Die römische amtliche Jahreszählung beginnt mit dem dies
imperii, dem Tage, an welchem nach der Ansicht des Herrschers
selbst der Principat für erworben galt. So beginnt, um nur zweifel-
lose Fälle aufzuzählen, die Regierung des Caligula am 18. März
372, die des Galba am 3. April 683, die des Viteilms am 19. April 694,
die des Vespasianus am 1. Juli 695, die des Hadrianus am 11. Aug.
1176.
Der einzige Vertreter dieser amtlichen Rechnung ist der
Chronograph a. 354. Man sieht aus seinen Angaben, daß auch
Tag und Ort des Todes des Herrschers vermerkt war7. Die ur-
sprüngliche Form dieser Aufzeichnung war eine Liste der Con-
suln, wo unter den einzelnen Consulpaaren die Daten eingetragen
waren und die Summe der Regierungsjahre gezogen wurde, wahr-
scheinlich in eigenen Kolumnen. So erklärt sich am einfachsten
der Irrtum des Chronographen a. 354 über den Todestag des Trai-
anus. Er nennt den 9. Juli (VII • ID • IVL •). Wie Mommsen be-
merkt8, ist das notwendig verschrieben aus VII • ID • AVG • Die
ursprüngliche Liste enthielt auch die Namen der Consules suffecti
mit dem Tage ihres Antritts. Unter den. Consules suffecti des
Jahres 117, die am 1. Juli angetreten waren9, mußte der Todestag
verzeichnet sein. Denn sie fungierten jedenfalls auch im August.
So konnte ein Abschreiber leicht das Datum unter den falschen
Monat bringen.
Gerade diesen Charakter trägt auch die Liste der Fasti Hera-
cliani10, die links von der Consulliste den Namen des Kaisers, der
1 Der Armenier, Hieronymus und Syncellus, der die Chronik in der Be-
arbeitung des Eustathius benützte, 681,11. 18; 683,1.
2 Henzen, Acta Arvalia p. 63.
3 Clinton, Fasti Romani a. 69.
4 Henzen, Acta Arvalia p. 64.
5 Clinton, Fasti Romani a. 69.
6 Vita 4, 7.
7 Der Todestag ist nur bei Traianus erhalten, der Ort des Todes bei einer
Reihe von Kaisern, besonders des dritten Jahrhunderts.
8 Kl. Sehr. VII 574 Anm. 6. Die Erklärung Useners, Chronic, min.
III, 442 ist aus mehr als einem Grunde unhaltbar. Wie sollte die amtliche
stadtrömische Liste nach dem oströmischen Canon rechnen? und auch sein
annus vagus der Ägypter ist in einer solchen Liste unmöglich.
9 Mommsen, Staatsr. 2, 86 und Liebenam, Fasti consulares a. 118. 119.
10 Daß die Commentarii der römischen Beamten Ägyptens nach römi-