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Bartholomae, Christian [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1917, 11. Abhandlung): Zur Kenntnis der mitteliranischen Mundarten, 2 — Heidelberg, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.37644#0004
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4

Christian Bartholomae:

wird pastö verzeichnet. Wie West auf diese Bedeutung des Worts ge-
kommen ist, vermag ich nicht zu erkennen. Aber selbst wenn sie
zutreffend wäre, würde sich Wests Übersetzung der Stelle mit deren
Wortlaut nicht vereinbaren lassen.
5 3. Das selbe Wort pxxt lesen wir auch PahlRivDd. 36. 2, in
einem Stück, das mit dem erwähnten AwestaText inhaltlich auf das
nächste verwandt ist. Dort, in V. 4. 2 wird als erster der sechs ver-
schiedenen Verträge (midra-) der mid-rö vacahinö genannt, d. i. cder
wörtliche (auf bloßem Wort beruhende) Vertrag, der Verbalkontrakt';
io übersetzt mit Hü)r no mihr pa göivisn "Vertrag durch das Wort’;
und V. 4. 3 steht erläuternd: vacö paoirim mid-rom hdronaoiti "das
[bloße] Wort macht den ersten Vertrag ('midra-)\ übersetzt mit: hü
-hvoh hv4 Citfjo iec)r pa göivisn fratom mihr Jcunand "mit dem Wort
machen sie den ersten Vertrag (■mihr)3;1 2 s. dazu mein AirWb. 1342.
15 Auch PahlRivDd. 36. 1 ff. ist von sechs Vertragsarten die Rede, und
zu Anfang des ganzen Stücks heißt es: -kxAPoüh -*ö£ hü j j )£
. . . *e> ■‘hj h«?4 ft ü he opak mart li pa soxvan clusärmihah
pxxt hart an mihr he druiset . . ., d. i. in ganz wörtlicher Übersetzung:
"wer mit einem Mann, von dem durch das Wort in wohlwollender Weise
20 pxxt gemacht ist, den Vertrag (mihr) bricht, . . Dem pa göivisn
"per dictionenV in der PahlaviÜbersetzung zu V. 4. 2 f. entspricht hier
das sinngleiche pa soxvan "per verbum’.
4. Was soll mit pxxt zum Ausdruck kommen? Ich meine, es
geht das aus dem Zusammenhang, in dem das Wort an der letzter-
25 wähnten Stelle gebraucht ist, mit hinreichender Deutlichkeit hervor.
Es besagt nicht das nämliche wie mihr 'Vertrag’, gehört aber in den
nämlichen Begriffsbereich. Vertrag im allgemeinen, ohne Rücksicht
1 S. noch die von Darmesteter ZA. 2. 50, No. 4 übersetzte EiväyatStelle
aus dem Cod. Par. 46: 'quand deux liommes font un contrat oral saus te-
30 moin entre eux que moi Ormazd.’ Ich kann den Wortlaut des persischen
Texts nicht feststellen; M 20 (s. meine ZehdHss. *35 ff.) enthält ihn nicht. Er muß
aber dem zu SdN. 25. 7 bezeugten ganz nahe stehen. Hier entspricht den oben
gesperrt gedruckten Worten: ^xALÖ 0Lio\ ,> «S&Uä. • • •
kauli .. . cunänki hickas dar miyän isän nibäsad bijuz man
35 ld hürmazdani. Ich vermute, daß Dst.s Übersetzung ‘un contrat oral’ auf der
Lesung yi i l.^o paimän-i i kauli beruht, und das führt weiter zu der An-
nahme, daß zu Anfang von SdN. 25. 1 die selben beiden Worte gestanden haben,
also ohne das von der Ausgabe gebotene ^ 'und’ dazwischen. ist
alsdann für eine wörtliche Übertragung des jAw. mid-rö vacahinö anzusehen. —
40 Zum np. paimän ‘Vertrag’ s. unten § 5.
2 In der Ausgabe ; urschriftlich wohl {pDOi, s. § 17. No. 3.
 
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