Zur Kenntnis der xnitteliranischen Mundarten. II.
lo
. . . e>^ mixt) i ° ixri t hac pap ah p * * t
[f] zinhär xväst hum vizand u zyän ma hun; päpah patdgrift u sä-
sän räz . . . guft Verlangte er von Päpah das Versprechen der
Sicherheit1 (mit den Worten): „jjfüg mir nicht Leid noch Schaden zu!“;
Päpah war einverstanden, und Säsän erzählte das Geheimnis . . .’; 5
s. Kn. (Ausgabe Nosherwan) 12. Freilich bieten die andern drei Km-
Ausgaben2 soorn, z. T. ohne die Lesung auch nur zu erwähnen,
und danach hat auch Nöldeke cbat . . . um Schonung und Sicherheit5
übersetzt. Aber 1. ist <£>oü unstreitig die schwierigere Lesung; ich
erinnere mich nicht, das Wort für ‘Rücken5 und ‘Rückhalt5pust (— ai. 10
prsthä-) — auch in pustah, drupust und xärpust — in anderer Schrei-
bung als stvom gefunden zu haben; 2. paßt ‘Versprechen5 ausgezeichnet
in den Zusammenhang, während ‘Rückhalt5 — so, nicht ‘Schonung!’
— zum mindesten überflüssig ist; man nehme dazu die ganz ähnliche
Stelle Kn. 179 (bei Nöldeke a. 0. 66 unten), wo auch nur um zln- 15
här gebeten wird; hier steht: Venyu -Atv haharam zinhär dahet
‘wenn ihr mir Sicherheit gebt5; streng logisch ausgedrückt würde es
wie dort heißen müssen: ‘wenn ihr mir das Versprechen der Sicher-
heit (p*xt i zinhär) gebt5.
18. Dabei sehe ich eine Tatsache von erheblicher Wichtigkeit 20
darin, daß an der ersten Kn.Stelle (Kn. 12) neben pxxt das nämliche
Verbum bezeugt ist, das nach § 16 früher auch DkM. 778. 14 f. da-
neben gestanden hat: xvästan ‘verlangen’. Was aber das zweite Ver-
bum angeht, das an der Dk.Stelle folgt: dätan ‘geben3 4, so darf da-
für mit gutem Grund, wie mir scheint, auf die andere Kn.Stelle 25
(Kn. 179) verwiesen werden.
11). Nach alledem, denk ich, kann über die Lesung und die
eigentliche Bedeutung von kein Zweifel mehr bestehen: es meint
past und besagt zunächst ‘Bindung5, gehört also zusammen mit mpT.
PSTK pastah ‘gebunden, gefesselt5 (M 1. 402), mpB. nipastah 30
dn. (PV. 18. 10),4 Jrr-löü pasenend ‘sie fesseln5 (PV. 4. 51), mit jAw.
1 Zur Etymologie des mpB. zinhär s. Bthl. WZKM. 25. 260 ff. Inzwischen
ist im Msoghd. das Wort zivän 'Leben’ (ms., msS.) aufgetaucht, zu dessen Aus-
gang man G-authiot GrSogd. 74 f. — und auch Bthl. MiranM. 1. 19, No. 2 — ver-
gleichen möge. 35
3 Ausgabe Irani g*. 9 ff.; Ausgabe Sanjana 4. 8 ff.; Ausgabe Antia g. 9 ff.
3 So ist statt dahisn zu lesen; s. die Varianten. Im Urtext wird
tpnyu gestanden haben, mit jenem Schnörkel am Ende, aus dem jeder beliebige
Verbalausgang herausgelesen werden kann; vgl. unten III, §12, No.
4 Geldners Fassung des Worts. SPreußAW. 1904. 423, No. 4 ist sehr kiinst- 40
lieh, und seine Übersetzung der Stelle mit ihrem Wortlaut unvereinbar. Das Prae-
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. . . e>^ mixt) i ° ixri t hac pap ah p * * t
[f] zinhär xväst hum vizand u zyän ma hun; päpah patdgrift u sä-
sän räz . . . guft Verlangte er von Päpah das Versprechen der
Sicherheit1 (mit den Worten): „jjfüg mir nicht Leid noch Schaden zu!“;
Päpah war einverstanden, und Säsän erzählte das Geheimnis . . .’; 5
s. Kn. (Ausgabe Nosherwan) 12. Freilich bieten die andern drei Km-
Ausgaben2 soorn, z. T. ohne die Lesung auch nur zu erwähnen,
und danach hat auch Nöldeke cbat . . . um Schonung und Sicherheit5
übersetzt. Aber 1. ist <£>oü unstreitig die schwierigere Lesung; ich
erinnere mich nicht, das Wort für ‘Rücken5 und ‘Rückhalt5pust (— ai. 10
prsthä-) — auch in pustah, drupust und xärpust — in anderer Schrei-
bung als stvom gefunden zu haben; 2. paßt ‘Versprechen5 ausgezeichnet
in den Zusammenhang, während ‘Rückhalt5 — so, nicht ‘Schonung!’
— zum mindesten überflüssig ist; man nehme dazu die ganz ähnliche
Stelle Kn. 179 (bei Nöldeke a. 0. 66 unten), wo auch nur um zln- 15
här gebeten wird; hier steht: Venyu -Atv haharam zinhär dahet
‘wenn ihr mir Sicherheit gebt5; streng logisch ausgedrückt würde es
wie dort heißen müssen: ‘wenn ihr mir das Versprechen der Sicher-
heit (p*xt i zinhär) gebt5.
18. Dabei sehe ich eine Tatsache von erheblicher Wichtigkeit 20
darin, daß an der ersten Kn.Stelle (Kn. 12) neben pxxt das nämliche
Verbum bezeugt ist, das nach § 16 früher auch DkM. 778. 14 f. da-
neben gestanden hat: xvästan ‘verlangen’. Was aber das zweite Ver-
bum angeht, das an der Dk.Stelle folgt: dätan ‘geben3 4, so darf da-
für mit gutem Grund, wie mir scheint, auf die andere Kn.Stelle 25
(Kn. 179) verwiesen werden.
11). Nach alledem, denk ich, kann über die Lesung und die
eigentliche Bedeutung von kein Zweifel mehr bestehen: es meint
past und besagt zunächst ‘Bindung5, gehört also zusammen mit mpT.
PSTK pastah ‘gebunden, gefesselt5 (M 1. 402), mpB. nipastah 30
dn. (PV. 18. 10),4 Jrr-löü pasenend ‘sie fesseln5 (PV. 4. 51), mit jAw.
1 Zur Etymologie des mpB. zinhär s. Bthl. WZKM. 25. 260 ff. Inzwischen
ist im Msoghd. das Wort zivän 'Leben’ (ms., msS.) aufgetaucht, zu dessen Aus-
gang man G-authiot GrSogd. 74 f. — und auch Bthl. MiranM. 1. 19, No. 2 — ver-
gleichen möge. 35
3 Ausgabe Irani g*. 9 ff.; Ausgabe Sanjana 4. 8 ff.; Ausgabe Antia g. 9 ff.
3 So ist statt dahisn zu lesen; s. die Varianten. Im Urtext wird
tpnyu gestanden haben, mit jenem Schnörkel am Ende, aus dem jeder beliebige
Verbalausgang herausgelesen werden kann; vgl. unten III, §12, No.
4 Geldners Fassung des Worts. SPreußAW. 1904. 423, No. 4 ist sehr kiinst- 40
lieh, und seine Übersetzung der Stelle mit ihrem Wortlaut unvereinbar. Das Prae-