Die Streitiosigkeit des Subhuti.
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schiedenheit im sheng1, falls es sich, wie im vorliegenden Falle,
um zwei sprachliche Erscheinungen handelt, die im übrigen voll-
kommen identisch sind, noch nicht als ein entscheidender Beweis
dafür angesehen werden kann, daß es sich um zwei voneinander
unabhängige Formen handelt. Aber gerade für unsern Fall wäre
diese Überlegung wieder gegenstandslos, da die Übertragung von
Nägärjunas Mahä-prajMpäramitä-Kommentar 402—405 n. Chr. ab-
gefaßt wurde, also zu einer Zeit, für welche die dem Textzusam-
menhang am besten entsprechende Bedeutung von dF, nämlich
„mit Worten streiten“, sich auch aus den Belegen der alten Wörter-
bücher, besonders aus der Tang-Zeit, ergibt. Falls man aber die
ältere Bedeutung „Vorwürfe machen“ aus irgendwelchen Gründen
für die richtigere und hinsichtlich der Interpretation von ssk. rana
passendere halten sollte, so wäre auch hiergegen von seiten des
Sanskrit kaum etwas einzuwenden. Auch diese Bedeutungsnuance
stimmt durchaus zu dem Geiste der buddhistischen Lehre, wie er
in dem Begriff des aranä-samäclhi zum Ausdruck kommt.
Daß auch die europäischen Wörterbücher des Chinesischen die
Doppelsinnigkeit des Ideogrammes §? im allgemeinen zum Ausdruck
bringen, wenn auch ohne Berücksichtigung der sprachgeschicht-
lichen Seite der Frage, sei der Vollständigkeit halber hier erwähnt.
So gibt schon das älteste, von de Guignes 1813 herausgegebene
Dictionnaire chinois, francais et latin den Unterschied der Aussprache
mit den zwei Bedeutungen an: 1) disputare, disceptare, contendere,
2) corrigere, reprehendere peccantes1); Medhurst mit genauer Be-
folgung der in dem Kang1-hsi1-tzü4-tien3 durch die Belege angedeuteten
Bedeutungsentwicklung: 1) to stop anything that is amiss, to reprove
and seek to correct what is wrong ... 2) Used for ^ tsang, to
wrangle ; W. Williams, mit Anschluß an dasselbe Werk: 1) to re-
monstrate with, to try to stop oppression by expostulating with
the ruler, 2) to debate, to discuss faithfully with one, to dispute;
schließlich Gouvreur in seinem Dictionnaire classique (1904), be-
dauerlicher Weise ohne Belege und in der Wiedergabe der zweiten
Bedeutung ungenau, 1) Remontrer ä quelqu’un ses fautes ou ses
defauts, 2) accuser, plaider — also im großen und ganzen auch
2. ed. 1864, p. 92. Eine andere Auffassung vertritt Arendt, Handbuch der nord-
chinesischen Umgangssprache I. (1891), p. 198 n.
2) Diese Angabe ist wohl auf die genau entsprechende des von ihm benützten
Wörterbuchs ^ Hfl (Tzü4-hui3, Anfang des 17. Jahrhunderts) zurückzuführen.
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schiedenheit im sheng1, falls es sich, wie im vorliegenden Falle,
um zwei sprachliche Erscheinungen handelt, die im übrigen voll-
kommen identisch sind, noch nicht als ein entscheidender Beweis
dafür angesehen werden kann, daß es sich um zwei voneinander
unabhängige Formen handelt. Aber gerade für unsern Fall wäre
diese Überlegung wieder gegenstandslos, da die Übertragung von
Nägärjunas Mahä-prajMpäramitä-Kommentar 402—405 n. Chr. ab-
gefaßt wurde, also zu einer Zeit, für welche die dem Textzusam-
menhang am besten entsprechende Bedeutung von dF, nämlich
„mit Worten streiten“, sich auch aus den Belegen der alten Wörter-
bücher, besonders aus der Tang-Zeit, ergibt. Falls man aber die
ältere Bedeutung „Vorwürfe machen“ aus irgendwelchen Gründen
für die richtigere und hinsichtlich der Interpretation von ssk. rana
passendere halten sollte, so wäre auch hiergegen von seiten des
Sanskrit kaum etwas einzuwenden. Auch diese Bedeutungsnuance
stimmt durchaus zu dem Geiste der buddhistischen Lehre, wie er
in dem Begriff des aranä-samäclhi zum Ausdruck kommt.
Daß auch die europäischen Wörterbücher des Chinesischen die
Doppelsinnigkeit des Ideogrammes §? im allgemeinen zum Ausdruck
bringen, wenn auch ohne Berücksichtigung der sprachgeschicht-
lichen Seite der Frage, sei der Vollständigkeit halber hier erwähnt.
So gibt schon das älteste, von de Guignes 1813 herausgegebene
Dictionnaire chinois, francais et latin den Unterschied der Aussprache
mit den zwei Bedeutungen an: 1) disputare, disceptare, contendere,
2) corrigere, reprehendere peccantes1); Medhurst mit genauer Be-
folgung der in dem Kang1-hsi1-tzü4-tien3 durch die Belege angedeuteten
Bedeutungsentwicklung: 1) to stop anything that is amiss, to reprove
and seek to correct what is wrong ... 2) Used for ^ tsang, to
wrangle ; W. Williams, mit Anschluß an dasselbe Werk: 1) to re-
monstrate with, to try to stop oppression by expostulating with
the ruler, 2) to debate, to discuss faithfully with one, to dispute;
schließlich Gouvreur in seinem Dictionnaire classique (1904), be-
dauerlicher Weise ohne Belege und in der Wiedergabe der zweiten
Bedeutung ungenau, 1) Remontrer ä quelqu’un ses fautes ou ses
defauts, 2) accuser, plaider — also im großen und ganzen auch
2. ed. 1864, p. 92. Eine andere Auffassung vertritt Arendt, Handbuch der nord-
chinesischen Umgangssprache I. (1891), p. 198 n.
2) Diese Angabe ist wohl auf die genau entsprechende des von ihm benützten
Wörterbuchs ^ Hfl (Tzü4-hui3, Anfang des 17. Jahrhunderts) zurückzuführen.