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Dibelius, Martin; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1917, 4. Abhandlung): Die Isisweihe bei Apuleius und verwandte Initiations-Riten — Heidelberg, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.37637#0009
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Die Isisweihe bei Apuleius und verwandte Initiations-Riten.

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verstanden werden: „ich bin durch das Essen und Trinken ein
Glied der Mysterienfamilie der phrygischen Gottheiten geworden“1,
während der unbefangene Leser, wenn er nicht an die lateinische
Form denkt, den Text B ebenso wie A auf den Empfang der vollen
Weihe beziehen wird.
Wer über das gegenseitige Verhältnis der drei Formen nach-
denkt, darf an den Angaben des Firmicus Maternus über den
Gebrauch der Sprüche nicht vorübergehen: habent enim propria
signa propria responsa, quae illis in istorum sacrilegiorum coeti-
bus diaboli tradidit disciplina. In quodam templo ut in interiori-
bus partibus homo moriturus possit admitti, dicit (es folgt Formel
G), quocl Graeco sermone dicitur (Formel B). Der schon halb Ge-
weihte muß, wenn er im Innern des Tempels zur höchsten Weihe,
der uoluntaria mors, zugelassen werden soll, den Spruch rezi-
tieren; das paßt jedenfalls zur Formel G, würde aber zu B nur
stimmen, wenn wir diesen Text, zumal die Schlußworte (γέγονα
μύστης ’Άττεως) nach G und nicht nach A zu interpretieren hätten.
Ich kann mich aber des Verdachts nicht erwehren, daß der höchst
auffällige Unterschied zwischen Text B und seiner angeblichen
Übersetzung nicht zufällig ist und daß er mit der oben zitierten
Regiebemerkung des Schriftstellers irgendwie zusammenhängt.
Entweder: Firmicus hat diese Angabe nach seiner Kenntnis
der Attis- und analoger anderer Mysterien kombiniert. Dann wäre
dieses Zeugnis des kundigen Mannes an sich gewiß nicht wertlos2,
würde aber für den Gebrauch unserer Formel gar nichts besagen.
1 So erklärt Hepding, Attis 188. Aber er wird durch die einleitenden
Worte des Firmicus Maternus zu dieser Deutung veranlaßt, und diese An-
gaben des christlichen Autors erscheinen mir, wie im Text weiter unten ausge-
führt wird, verdächtig.
2 Die wertvollen Untersuchungen über moriturus bei Maass, Orpheus
176 Anm. 3 (vgl. auch de Jong 203) bleiben also in voller Geltung. Ihr Er-
gebnis läßt sich auch noch durch die Beobachtung stützen, daß Firmicus
XVIII 2 p. 43f. Ziegler wohl auf die Bezeichnung moriturus anspielt — in
demselben Sinn, wie er auch sonst die relative Wahrheit der heidnischen
Terminologie betont (XX 1, XXI 2) —: Male miser homo de admisso facinore
confiteris. Pestiferum veneni virus hausisti, et nefarii furoris instinctu letale
poculum lambis. Cibum istum mors sequitur semper et poena. Er ist eben
in Wahrheit ein moriturus. Vgl. dazu Friedrich, In Julii Firjnici Materni
de errore profanarum religionum libellum Quaestiones (Gießener Disser-
tation, Bonn 1905) S. 42f. ·—- Von allen Konjekturen (Lobeck, Aglaophamus
I 24: oraturus; Bursian in seiner Ausgabe: introiturus; ebenso Halm im
Wiener Corpus) wird man abzusehen haben.
 
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