Metadaten

Hampe, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 10. Abhandlung): Preußen und die belgischen Festungsverträge von 1818 und 1831 — Heidelberg, 1918

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.37672#0021
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Preußen und die belgischen Festungsverträge von 1818 und 1831. 21

Rechtslage des niederländischen Königs hinsichtlich der Festun-
gen unverändert auf den Belgier übertragen werden sollte, wenn
nicht der Vorbehalt der Neutralitätspflichten für den belgischen
König und die Viermächte hinzugefügt wäre. Für jeden Kenner
der Dinge ist es natürlich von vornherein ausgeschlossen, den
aus politischen Rücksichten von den Mächten nicht genau be-
stimmten Umfang dieser Neutralitätspflichten so haarscharf und
für jedermann überzeugend zu umschreiben, daß daraus allein
mit Sicherheit gefolgert werden könnte, welcher Abzug von jener
Rechtslage des niederländischen Königs etwa zu machen wäre.
Die Auffassungen gingen hier schon damals auseinander. Trotz-
dem kann ich R. nicht zustimmen, wenn er jenem Neutralitäts-
vorbehalt einen rein platonischen Charakter zuschreibt, ihn
lediglich als Dekoration bezeichnet. Im ersten Abschnitt der
Geheimkiausel, der nur von den Rechten des belgischen Königs
handelt, fehlt begreiflicherweise dieser Vorbehalt. In der ursprüng-
lichen Fassung war hier aber zu den Rechten des Niederländers,
in die der Belgier eintreten sollte, hinzugefügt gewesen ,,et ä
toutes les ohligations", und der kluge belgische Bevollmächtigte
van de Weyer teilt dazu mit: on a bientöt senti que cette clause
et-ait inadmissible, et qu'il fallait necessairement que ce traite
füt mis en rapport avec la neutralite qui est garantie ä la Bel-
gique'W
Die Aachener Abmachungen nicht unverändert zu erneuern,
sondern sie in Übereinstimmung zu bringen mit der neuen belgi-
schen Neutralität war in der Tat auch das Ziel der Konferenz-
diplomaten gewesen. Sehr beachtenswert sind für ihre Auffassung
der Frage die Mitteilungen, die Bülow am 30. August 1831 über
eine Unterhaltung mit dem englischen Premierminister Lord Grey
gemacht hat. Ich habe sie auf S. 67 meines Buches bereits an-
gedeutet, gebe sie hier aber im vollen Wortlaut:
,,J'observai," heißt es da, ,,que le Duc de Wellington etait
encore dans l'erreur, lorsqu'il soutenait que les traites existants
offraient tous les moyens de procurer des garnisons süffisantes
aux forteresses de la Belgique, attendu que la neutralite de ce
pays une fois reconnue la Hollande, la Prusse et l'Angleterre
ne sauraient plus sans vieler cette neutralite faire entrer des
troupes en Belgique, quand meine le casus foederis et belli eüt
^ Ygt mein Buch 8. 91. Die Anmerkung R.s auf 8. 284 erledigt sich
je nach Beantwortung der obigen Hauptfrage.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften