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Domaszewski, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 13. Abhandlung): Die Personennamen bei den Scriptores historiae Augustae — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37675#0061
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Die Personennamen bei den Scriptores historiae Augustae.

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las auch der Fälscher in seiner Vorlage, wie aus dem Zusatz ipsis
Megalensibus hervorgeht, der von ihm selbst herrührt1. Denn dieser
Tag ist der Tag der Megalensia2. Demnach hat den Fälscher die
Verwechslung des natalis imperii und des natalis imperatoris irre
geleitet3. Er las in seiner Vorlage an einer anderen Stelle, den
natalis imperii des Caracalla. Diese Stelle kann nur gewesen sein
Vita Severi 10, 3 in itinere apud Viminacium filium suum maiorem
Bassianum adposito Aurelii Antonini nomine Caesarem appellavit.
Hier stand das Datum und zwar am Rande des Textes. Man sieht
aus der Fälschung, daß Caracalla am 6. April 196 zum Caesar
erhoben wurde. Also genau wie bei seiner eigenen Erwählung hat
Septimius Severus bei der Ernennung seines Antoninus zum Caesar
drei Tage gezögert in dem Glauben an die glückbringende Wirkung
der Dreizahl.
10, 11, 7 Victus est Albinus die XI kal. Martias. Diese Worte
sind mitten in die Erzählung von der Schändung der Leiche ein-
geschoben. Die Stellung zeigt, daß der Fälscher sie am Rande
des Textes gelesen hat. Die Daten am Rande rühren vom Über-
setzer her, der die oft unklaren Datierungen seiner griechischen
Quellen auf Grund der Consulliste4 sicher stellte. In der Consul-
liste bezeichnete der Todestag des Albinus zugleich den Beginn
der Alleinherrschaft des Septimius Severus5. So war auch der
Todestag des Gallienus6 der 24. März 268 für die Consulliste der
Beginn der Herrschaft des Claudius, ohne Rücksicht auf dessen
wirklichen dies imperii. Und ebenso ist der 27. Oktober 253, der
Todestag des Aemilianus7 und damit der Beginn der Herrschaft
des Valerianus und Gallienus. In der wirren Zeit des 3. Jahr-
hunderts wäre es kaum möglich gewesen für die praktischen Zwecke,
denen die Datierungen der Consullisten dienten, den wirklichen
dies imperii des Valerianus in dem fernen Raetien zum Ausgang
der Zählung zu machen8. Daß die Anerkennung des Valerianus in

1 S. 33.
2 C. I. L. I2 p. 312 f.
3 S. 33.
4 Heidelb. Sitzb. 1917, 1, 4.
5 Heidelb. Sitzb. 1918, 6, 27.
6 Heidelb. Sitzb. 1918, 6, 20.
7 Heidelb. Sitzb. 1917, 1, 13.
8 Daraus erklärt sich, warum die Schriftsteller im Gegensatz zur Gon-
sulliste für Aemilianus nicht 3, sondern 4 Monate rechnen, Heidelb. Sitzb.
 
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