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Bartholomae, Christian [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 14. Abhandlung): Zum sasanidischen Recht, 2 — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37676#0012
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Christian Bartholomae.

§

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zumEnr x?x x?x gekommen^, wenn [alsdann] der Beklagte das
Eao* so leistet: 'Sie ist nicht dein Eigentum' —: EMshwcA f
hat gesagt: 'Das E<xr ist genügend' und
hat ebenso gesagt.
/?) Das mit dem zweiten Beleg, MhD. J777. 1—3 er-
mangelt des Anfangs — er ist mit dem vorhergehenden Blatt zu-
grund gegangen — und liegt auch sonst in gestörtem Zustand vor,
so daß ich eine Übersetzung des ganzen Stücks nicht zu geben
vermag; offenbar handelt es sich dabei um eine Klage, die wegen
Nachlaßschulden der verstorbenen Eltern gegen deren Söhne und
Erben angestrengt worden ist; darauf weisen die ersten Worte auf
dem Blatt (AE 1) hin: ^ ^ 7^%-
wcwMf vgl. S. 23 f. und unter d. Das Schlußstück MhD.
iZE 2 f. lautet: .*. Awt" ue \ rtnm 3 ^ ^5
f 3joäd xFx var jm wc d. i. wenn das E%r das
x ? x x ? x [ist]*", so hat er'' das Eh?' auf 'ich weiß nicht' zu leistend
Mit ^ und j go]} ohne Zweifel das
nämliche dargestellt werden, wenn schon die letzte Zeichenreihe
nicht ganz gleich geschrieben ist. Am ehesten könnte wohl m'sdw
damit gemeint sein, = np. das im allgemeinen 'Zeichen, Marke'
bedeutet, am Ende einer Zusammensetzung aber auch 'niedersetzend,
festsetzend' bedeuten kann, s. np. 'imponere, de-
ponere', eine Bedeutung, die anscheinend mit der des vorausgehen-
den Worts ^ jpnd 'Fuß' besser in Einklang zu bringen ist. Was
soll nun aber mit dem xw f yttd msdw oder tw äw f pdd MisctM
'dem En?* des, der den Fuß niedersetzt' gesagt sein? Man kann
ja wohl auf dies und das raten, z. B. daß dabei der Schwörende
den Fuß auf einen Gegenstand habe setzen müssen, von dem man
annahm, er werde ihm im Falle des Meineids Verderben bringen;
aber mit solchen Vermutungen zur Unterstützung der Etymologie
ist nicht viel gedient; s. auch b und d.

* Vgl. zum Ausdruck unten S. 22.
2 Mehrfach zitierter Rechtsgelehrter; so Mhd. 5. 9, A. 4. 2. Yd. 5, usw.; s. oben
8. 6 No. 6. ^ ygi. unten 8. 29.
^ Wenig zitierter Rechtsgelehrter; s. MhD. A 15. s Hg.
c D. h. wenn der Richter auf diese Art des Rur erkannt hat.
? Nämlich pnsemdr, der Beklagte; s. 8. 13, Z. 21.
s Im Gegensatz zum wr ^3% we dem Rar auf das Nichtwahrsein
in Zeile 2; s. 8. 9, 13, 16, 28, 41.
 
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