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Domaszewski, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 6. Abhandlung): Die Consulate der römischen Kaiser — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37668#0022
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22

ALFRED VON DOMASZEWSKi:

Gallien und gegen die Juthungen ins Feldh Doch kehrte er nach
Rom zurück. Denn auch im Jahre 275 ist er Consul.
Tacitus. Er hat sein Gonsulat des Jahres 276 nicht in Rum
angetreten, da ihn die Ereignisse zwangen, sich zum Heere zn
begehend
Probus. Hier ist es am deutlichsten, daß die Kaiser jener
Zeit regelmäßig das Consulat bekleiden. Denn während der
6 Jahre seiner Regierung tritt nur einmal eine Unterbrechung in
der Reihe der Kaiserconsulate ein, im Jahre 280. ln diesem Jahre
war er demnach auf seinem asiatischen FeldzugE Wenn es aber
Probus möglich war, jedes Jahr nach Rom zurückzukehren, ob-
wohl ihn die schweren Kriege immer wieder ins Feld riefen, so
sieht man, wie fest Aurelian das Reich gefügt hatte. Er ist es
und nicht Diocletian, der wie Augustus kein Feldherr war, durch
den das Reich, das nach den Römern hieß, auf hundert Jahre
neu gefestigt wurde.
Die Notwendigkeit für die Kaiser und ihre Mitregenten, das
Gonsulat in Rom anzutreten, ist in der Religion tief begründet.
Sie ist eine Folge des repeiere Für diese Erneuerung
der Auspicia hat man zwei Fälle zu unterscheiden. Der erste
tritt ein, wenn der Träger des Imperiums, der außerhalb des
Pomeriums weilt, während der Ausübung seines Amtes die Auspicia
wegen eines Fehlers (cROmR erneuern muß. Dies kann nur auf
dem alten ager Romanus des Drroms geschehend und zwar außer-
halb des PomeriumsE Später hat man durch eine Rechtsfiktion
^ Nur die Vita Aureliani 35, 4 läßt dies erkennen, vgl. Syncellus 721, 5.
Zonaras 3, 153, 11. Daraus erklärt sich die Entstellung bei Zosimus, vgl.
S. 21 Anm. 9. Er faßte die Kämpfe in Gallien zusammen.
- Heidelb. Sitzb. 1917, 1, 32.
3 Zosimus 1, 69. 70.
^ MoMMSEN, Staatsr. 1, 99 Anm. 5. Dazu Livius 9, 39, 1. C. I. L. H
p. 192, 8, 2.
s Tacit. hist. 3, 19: ih-Mgus egz-essMs aMspieük, 77302
ooans ümom. MoMMSEN sagt Staatsr. 1, 99 Anm. 5 ,.,Auch wenn der Feld-
herr aus anderen Gründen sich nach Rom begibt, gehen ihm bei Über-
schreitung des Pomeriums die besonderen Kriegsauspicien unter, und wenn er
also in das Lager zurückkehrt, muß er sie erneuern. Dies meint wohl trotz
des ungenauen Ausdruckes Tacitus." Er dachte nicht daran, daß Drusus
nur das imperium proconsulare besaß, Staatsr. 2, 1152. Dies gilt aber beim
Mitregenten nur extra urbem. Tacitus ann. 12, 41 (Nero). Vita Marci 6, 6
(Marcus). Durch Überschreiten des Pomeriums war es jedenfalls vitiös ge-
 
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