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Domaszewski, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1919, 2. Abhandlung): Zeitgeschichte bei roemischen Elegikern — Heidelberg, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.37679#0011
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Zeitgeschichte bei römischen Elegikern.

11

13 rite maturos aperire partus
lenis, llithyia, tuere matres,
szhe tu Lucina probas vocar 'i
seu Genitalis.

Aber ein so derber Mißbrauch der Worte in der polternden
Prophezeiung setzt eine Verstimmung des Properz gegen den
älteren Dichter voraus. Man kann wenigstens ahnen, was die
Ursache war. Hatte doch Augustus im Jahre vorher den Fest-
gesang der ludi saeculares dem erprobten Freunde anvertraut.
Aber der weise Herrscher wußte auch zu versöhnen, als er Pro-
perz das Trauergedicht auf den Tod seiner Stieftochter Cornelia
übertrug, in dem dieser sein reinstes Werk schuf. Auch diese
Elegie, 4, 11, ist im Jahre 16 gedichtet.
65 vidimus et fratrem sellam geminasse curulem.
Wie geminare zu verstehen ist, zeigt die Nachahmung eben dieser
Worte durch Tacitus ann. 1, 3 M. Agrippam — geminatis con-
sulatibus extulit. Geminare ist also für continuare gebraucht1.
Cornelius Scipio war im Jahre 17 Praetor und gelangte im
Jahre 16 unmittelbar zum Consulat2. Das erste Jahr des neuen
Saeculum führte seinen Namen nach den beiden nächsten männ-
lichen Verwandten des Kaisers, L. Domitius Ahenobarbus, dem
Schwiegersöhne der Octavia, und P. Cornelius Scipio, dem Sohne
der Scribonia. Von allen männlichen Verwandten des Augustus
w7aren sie es allein, die nach ihrem Alter zu dem Amte berufen
werden konnten.
1 In dem bildlichen Ausdruck des Properz gewinnt das geminare An-
schaulichkeit, aber bei Tacitus ist es genau genommen schief gebraucht.
Denn bei den Magistratswahlen nehmen alle Magistrate neben dem wahl-
leitenden Consul auf dem Tribunal Platz. Wird der Praetor zum Consul
gewählt, so geht er tatsächlich von einem Amtsstuhl auf den anderen über,
die ja nebeneinander standen. Mommsen, Staatsr. 3, 389. Dagegen bei der
Wiederwahl zum Consul verbleibt dem Consul der frühere Amtssessel.
2 Es ist also das Intervall erlassen worden. Vgl. für Drusus, Mommsen,
Staatsr. 1, 518. Wie Drusus wird auch Scipio praetor urbanus gewesen sein.
Mommsen, Staatsr. 2, 215. Er saß unmittelbar neben dem wahlleitenden
Consul.
 
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