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Lewald, Hans [Hrsg.]; Universität Frankfurt am Main / Rechtswissenschaftliches Seminar [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 14. Abhandlung): Griechische Papyri aus dem Besitz des Rechtswissenschaftlichen Seminars der Universität Frankfurt — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37781#0017
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Griechische Papyri.

17

Über die Form der Urkunde ist nicht viel zu sagen: sie ist,
wie Nr. 1, Zeugenurkunde mit Doppelskriptur, bei der der Schreiber
der Außenschrift offensichtlich größeres Gewicht beigelegt hat wie
der scriptura interior, die weniger gut geschrieben ist. Zwischen
beiden ein spatium von ca. 4 x|2 cm. ln diesem Zwischenraum tritt
1. 36 — 39 plötzlich ein Datum aus dem folgenden, dem 9. Jahr des
Philopator auf, das unvermittelt mitten in der Eponymendatierung
einsetzt. Wie ist dies zu erklären? Ich habe lange gezweifelt, ob
das Fragment 1. 33—39 von Herrn Ibscher richtig in unsere Urkunde
eingestellt worden ist. Ergänzt man das unvollständige Datum, so
gerät man in 1. 35 u. 34 hinein, die den Schluß der scriptura in-
terior enthalten müssen. Dazu kommt, daß auf dem Verso gerade
die auf diesem Fragment stehenden Zeilen (Nr. 3, 1. 13—16) von
anderer Hand herzurühren scheinen, wie die sich unmittelbar daran
anschließenden 1. 17 ff. Das Verso enthält zwar verschiedene, mit-
einander nicht zusammenhängende Textfragmente, die von ver-
schiedener Hand geschrieben sind; diese sind aber stets durch ein
spatium voneinander getrennt. Für die Zugehörigkeit des Frag-
mentes spricht andrerseits, daß die scriptura interior nach sicherer,
jetzt durch den Berliner Text bestätigten Rekonstruktion nur bis
1. 35 reichen kann, womit der äußere Befund des Fragmentes über-
einstimmt. Ferner scheinen mir die auf dem Fragment in 1. 33
und 34 erhaltenen Buchstaben zu den hier zu erwartenden Worten
des Urkundentextes zu stimmen. Auch auf dem Verso ergibt sich
an der betreffenden Stelle ein inhaltlich befriedigender Zusammen-
hang. Herr Ibscher hat auf meine Bitte den Sachverhalt nochmals
nachgeprüft und hält an seiner Auffassung fest. Um so rätsel-
hafter wird das fragmentarische, aus dem der Urkundserrichtung
nachfolgenden Jahr stammende Datum zwischen Innen- und Außen-
schrift. Für diese Einschaltung läßt sich m. E. kaum eine andere
Erklärung finden als die, daß es sich einfach um eine Schreib-
übung handelt. Ob unser Text Original oder Entwurf ist, läßt sich
bei seinem Zustand aus ihm selbst mit voller Sicherheit nicht ent-
nehmen. Die Korrekturen, die sich in ihm, auch in der Außen-
schrift befinden, sprechen dafür, daß wir nur ein Brouillon vor uns
haben. Als sicher ergibt aber das Verso, daß der Papyrus später
zu Schreibübungen resp. Entwürfen verwendet worden ist. Man
hätte dann auch den sich auf dem Recto darbietenden freien Raum
zwischen Innen- und Außenschrift zu diesem Zweck benutzt.
Inhaltlich steht unsere μίσθωσις dem Pachtkontrakt Hib. 90
Sitzungsberichte der Heidelb. Akademie, phil.-bist. Kl. 1820. 14. Abh. 2
 
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