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Bartholomae, Christian [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 18. Abhandlung): Zum sasanidischen Recht, 3 — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37785#0004
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Christian Bartholomae.

des Abschreibers mit mehr oder minder großer Wahrscheinlichkeit
zu verbessern. Aber was dann, wenn diese Hilfsmittel der Philologie
versagen? Und das gilt sicher für wenigstens ebensoviele Fälle. Auf
einem so heiklen Gebiet, wie es die sasanidische Rechtswissenschaft
5 ist, von der wir, abgesehen von dem, was die von Sachau veröffent-
lichten Syrischen Rechtsbücher ergeben, — und das ist nicht gar
viel1 — keinerlei Kunde haben, ist die größte Vorsicht geboten, da
man sonst Gefahr läuft, juristische Anschauungen in das Buch hinein-
zutragen statt sie herauszuholen. Sollte mir aber durch die Tat be-
10 wiesen werden, daß ein anderer ein Werk fertig bringt, das ich nicht
zu unternehmen wage, so werde ich mich neidlos darüber freuen.
Im übrigen glaube ich doch die Hoffnung aussprechen zu dürfen,
daß meine Bemühungen um die Klarstellung der Rechtsanschauungen
im SasanidenReich für den Übersetzer des ganzen Rechtsbuchs, der
15 ja nach MIiDa. Introd. 15 f. bereits gewählt und beauftragt ist, nicht
völlig ohne Nutzen sein werden.
Wegen der von mir gebrauchten Zeichen, insbesondere der für
Einscbiebung — [ ] •— und Beseitigung — ( ) —, wegen meiner Um-
schreibung der BuchPalilaviWörter, usw. s. Bthl. zSR. 1. 4 und 8 No. 3.

1 Vgl. unten zu MhD. 1. 6 f.
 
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