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Bartholomae, Christian [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 18. Abhandlung): Zum sasanidischen Recht, 3 — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37785#0047
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Zum sasanidischen Recht. III.

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disn pät0xsäy hart)1; er hat, so heißt es in cler Entscheidung', die
Hälfte seines Arbeitsverdiensts an den andern Herrn abzuführen
•> . . . u*oJi) vindisn . . . nein apäk ö xvvci-
täy i ditihar barisn. \
Bemerkenswert ist die Stelle MhD. 1. 6 f.; wo von der Zehn-
telung eines Sklaven die Rede ist, oder vielmehr einer Sklavin,
wie ich gegenüber meiner Übersetzung der Stelle zSR. 1. 47 No. 5
zu berichtigen habe.2 Es ist zu übersetzen: Wenn ein Mann die
Sklavin, die zu einem Zehntel sein eigen ist, frei gemacht hat,
so sind auch die Kinder, die von der Sklavin geboren werden,
jedes einzelne zu einem Zehntel frei. Man halte dazu die Bestim-
mung bei Sachau a. 0. § 5: cWenn jemand eine Sklavin, von der
ein Zehntel ihm gehört, frei macht, und von ihr Söhne und Töchter
geboren werden, so ist jedes dieser Kinder zu einem Zehntel frei.'
Vergleicht man diese Bestimmung mit der des MhD., so drängt
sieb bei ihrer völligen Gleichheit, insbesondere auch in der doch
rein willkürlich angesetzten Zehntelung, die Annahme auf: der
Spruch des MhD. ist der Urtext zu dem des syrischen Corpus ju-
ris, oder, anders gesagt, Jesuboxt, der Verfasser des persischen
Urtexts jenes Corpus juris, und Farroxvmart i Vahrämän, der
Verfasser des MliD., haben diesen Spruch aus den Rechtsbüchern3 *
der SasanidenZeit im gleichen Wortlaut in ihre Werke aufgenom-
men. Die Wiedergabe von fraaand ‘Nachkommenschaft, Kinder5
durch 'Söhne und Töchter’ ist dem syrischen Übersetzer in Rech-
nung zu stellen; das entsprechende syr. Wort ‘Söhne’ = ‘Kinder’
hätte Zweifel darüber lassen können, ob auch die Töchter der
Sklavin unter die Bestimmung fallen. Über die Zeit des Fcirroxv-
mcirt s. Btiil. MiranM. 3. 49 f., über die des Jesuboxt Saci-iau
a. 0. IX.
1 Ganz der gleiche Fall, nur etwas anders ausgedrückt, steht MIiDa.
3. 6 f.; s. Bthl. zSR. 1. 47 f.
2 Und zwar mit Rücksicht auf den Satz: frazancl-ec i hac an ansahnlc
zäyet, den ich dort übersetzt habe: 'auch die Kinder, die von dem Sklaven
erzeugt werden1, der aber vielmehr zu übersetzen ist: 'die Kinder, die von
der Sklavin geboren werden1; die normale Bedeutung von zäyet ist'nascitur’,
nicht 'gignitur1. S. dazu S. 20, Z. 20 ff. und unten S. 63f. zu MhD. 94. 6 ff., ferner
MhD. 109. 5 f., a. 24. 16 t.
3 ^^5)^00 dätestän nämak 'Buch der Entscheidungen’, MhD. 36 2
62. 10 f.

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