Christian Bartbolomae:
10
das Epitheton xvapar 'gnädig’ vorangestellt. Dann folgt
überall der Name (oder Beiname, 454. 16) des Königs, und
hierauf in zehn Fällen der Titel 'sähan 'sah oder (454. 16)
'sah i 'sähan. So Mb Da. 39. 11: 'oe bay vcihram 'sähan 'sah
s 'iIle deus V. regum rex’, DkM. 413. 9: 1im bay husrav1)
'sähan 'sah Tue deus 11. regum rex’.
6c. Den ältesten Beleg für die ehrende Verwendung
des iranischen Gottesnamens bietet das Soghdische in den
von Cowley und Gauthiot JRäS. 1911. 159 ff., 497 ff., 12.
io 341 ff. behandelten Fragmenten in aramäischer Schrift aus
den ersten Jahrzehnten unserer Zeitrechnung. Sie ist zugleich
die älteste Belegstelle für das mittelsoghd. Wort xvatav
spitzfindigen Schmeichelei eines Höflings hervorgegaDgen sein. [So jedenfalls,
wenn man auf die komparativieche Gestalt des Worts Gewicht legen muß.
15 Ist das nicht der Fall, so ließe sich leayäntar auch einfach fassen als 'der größte
der Kayftniev\ Zum Gebrauch der hrr-Bildungen in superlativischem Sinn
verweise ich z. B. auf PahlT. 85—101.]
In der Denkart#teile DkM. 454. 16 sehe ich aber den 'zeitgenössischen
Beleg’ für II.s Beinamen, den Nöldeke a. 0. vermißt hat. Freilich stammt ja
20 das Denkart erst aus dem neunten Jahrhundert. Allein die (beiden) Verfasser
des umfangreichen Werks haben sich selbstverständlich auf ältere Quellen
stützen müssen; ist es doch im wesentlichen kompilatoriscb. Wenn nun aber
an zwei Stellen geschichtlichen Inhalts — zur ersteren s. West SBE. 37. 410ff.
— der König Husrav 1. als letzter in einer Reihe von Königen, von denen
25 jeder als öe bay 'ille deus’ bezeichnet wird, im Gegensatz dazu im bay 'hic
deus’ oder im xväpar bay 'hic propitius deus’ genannt ist, so gilt mir das als
Beweis dafür, daß der Kompilator die ihm vorliegende, aus König Husrav I.
Zeit stammende Quelle einfach abgeschrieben hat, ohne zu bemerken oder zu
berücksichtigen, daß gewisse Ausdrücke der Vorlage für seine Zeit nicht mehr
30 passend waren. [Allerdings, daß auch der lange Erlaß DkM. 413. 12 ff. wirklich
auf Husrav I. zurückgeht, das scheint mir bei seiner manierierter Stilisierung
sehr unwahrscheinlich.]
*) Es liegt ja nahe, anösak yyän (jän) 'unsterblichen Lebens’ zu lesen;
aber was ist es dann mit dem folgenden tr? — Bei Sanjana DkS. 9.
35 635. 4 findet sich als Umschreibung der ganzen Zeichenreihe ansijd
gayötar, was 'the preserver of the soule (of men) from evil’ bedeuten
soll; das ist mir ganz unverständlich.
* **) Auch Sah Vahräm i vareävand, der erhoffte Wiederhersteller des
iranischen Reichs, ist 'hac dütaJc i kayärf (aus kayänischem Geschlecht),
4.0 s. PahlT. 166. 3, Vyt. 3. 14, GrBd. 217. 12 (wo fälschlich b dan = bayän
überliefert ist).
x) Oder wie der Name sonst zu lesen ist; s. Nöj.deke Tab. 151 No. 1,
Hübschmann AGr. 44, Bthl. zEt&Wb. 41 No,
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das Epitheton xvapar 'gnädig’ vorangestellt. Dann folgt
überall der Name (oder Beiname, 454. 16) des Königs, und
hierauf in zehn Fällen der Titel 'sähan 'sah oder (454. 16)
'sah i 'sähan. So Mb Da. 39. 11: 'oe bay vcihram 'sähan 'sah
s 'iIle deus V. regum rex’, DkM. 413. 9: 1im bay husrav1)
'sähan 'sah Tue deus 11. regum rex’.
6c. Den ältesten Beleg für die ehrende Verwendung
des iranischen Gottesnamens bietet das Soghdische in den
von Cowley und Gauthiot JRäS. 1911. 159 ff., 497 ff., 12.
io 341 ff. behandelten Fragmenten in aramäischer Schrift aus
den ersten Jahrzehnten unserer Zeitrechnung. Sie ist zugleich
die älteste Belegstelle für das mittelsoghd. Wort xvatav
spitzfindigen Schmeichelei eines Höflings hervorgegaDgen sein. [So jedenfalls,
wenn man auf die komparativieche Gestalt des Worts Gewicht legen muß.
15 Ist das nicht der Fall, so ließe sich leayäntar auch einfach fassen als 'der größte
der Kayftniev\ Zum Gebrauch der hrr-Bildungen in superlativischem Sinn
verweise ich z. B. auf PahlT. 85—101.]
In der Denkart#teile DkM. 454. 16 sehe ich aber den 'zeitgenössischen
Beleg’ für II.s Beinamen, den Nöldeke a. 0. vermißt hat. Freilich stammt ja
20 das Denkart erst aus dem neunten Jahrhundert. Allein die (beiden) Verfasser
des umfangreichen Werks haben sich selbstverständlich auf ältere Quellen
stützen müssen; ist es doch im wesentlichen kompilatoriscb. Wenn nun aber
an zwei Stellen geschichtlichen Inhalts — zur ersteren s. West SBE. 37. 410ff.
— der König Husrav 1. als letzter in einer Reihe von Königen, von denen
25 jeder als öe bay 'ille deus’ bezeichnet wird, im Gegensatz dazu im bay 'hic
deus’ oder im xväpar bay 'hic propitius deus’ genannt ist, so gilt mir das als
Beweis dafür, daß der Kompilator die ihm vorliegende, aus König Husrav I.
Zeit stammende Quelle einfach abgeschrieben hat, ohne zu bemerken oder zu
berücksichtigen, daß gewisse Ausdrücke der Vorlage für seine Zeit nicht mehr
30 passend waren. [Allerdings, daß auch der lange Erlaß DkM. 413. 12 ff. wirklich
auf Husrav I. zurückgeht, das scheint mir bei seiner manierierter Stilisierung
sehr unwahrscheinlich.]
*) Es liegt ja nahe, anösak yyän (jän) 'unsterblichen Lebens’ zu lesen;
aber was ist es dann mit dem folgenden tr? — Bei Sanjana DkS. 9.
35 635. 4 findet sich als Umschreibung der ganzen Zeichenreihe ansijd
gayötar, was 'the preserver of the soule (of men) from evil’ bedeuten
soll; das ist mir ganz unverständlich.
* **) Auch Sah Vahräm i vareävand, der erhoffte Wiederhersteller des
iranischen Reichs, ist 'hac dütaJc i kayärf (aus kayänischem Geschlecht),
4.0 s. PahlT. 166. 3, Vyt. 3. 14, GrBd. 217. 12 (wo fälschlich b dan = bayän
überliefert ist).
x) Oder wie der Name sonst zu lesen ist; s. Nöj.deke Tab. 151 No. 1,
Hübschmann AGr. 44, Bthl. zEt&Wb. 41 No,