H. v. Schubert und K. Meissinger:
Wir geben einen Aufriß möglichst mit Angabe der Anfangs-
uncl Schlußtermine.
Sommer 1513 bis IFrühj.) 1515. Psalter.
W. A. III. IV. — Üldecop Chronik S. 45 (Bibi. d. lit. Ver. in Stuttg.
ßd. 190). Luther an Spalatin 26. Dez. 1515, Enders I, 26, W. A. III,
2f. — Der terminus a quo ist der 9. Juli 1513, s. das Titelblatt der
zugrundegelegten Textausgabe W. A. III, 2. Das Ende ist ebensowenig
genau festzustellen. Die Stelle in dem von de Wette falsch, von Enders
richtig datierten Brief von Weihnacht 1515 an Spalatin ist infolge des
dortigen und beidemal auf eine andere Vorlesung bezüglichen absoluta
kurz hintereinander leicht mißzuverstehen. Das lectionis Paulinae gar
nicht zu berücksichtigen, wie Kawerau W. A. III, 3 tut, geht nicht an.
Auch das Folgende ist unrichtig gefaßt: die Worte sed et ubi absoluta
fuerint, non ita sunt collecta, ut me absente possent excudi, bedeuten
nicht, daß Luther erklärt habe, seine „Ausarbeitungen“ bedürften noch
einer letzten Revision und „Überarbeitung“, sodaß er sie nicht drucken
lassen könnte, wenn er selbst vom Druckort abwesend wäre1, sondern
einfach, daß fertige Kolleghefte (bei der damals noch festgehaltenen
Vorlesungstechnik s. u.) noch keine druckfertigen Kommentare seien,
vollends nicht einem fremden Drucker (Martinus mercator) in die Hand
gegeben werden könnten. Wer die Lichtdruckwiedergabe in meiner
Ausgabe des Galaterbriefs gesehen hat, weiß, daß das unmöglich war. —
Ob die Vorlesung die erste war, die L. überhaupt in W. hielt, ist nicht
mit Sicherheit festzustellen. Über Böhmers These, Luthers Romfahrt
S. 14, A. 1 (1914) siehe gleich. In der Vorrede zur Wittenb. Ausgabe
von 1545 (opp. var. arg. I, 20) zählt L. allerdings von der Leipziger
Disputation 1519 rückwärts 7 Jahre biblisch-exeget. Vorlesungstätigkeit
(per septem annos).
Ostern 1515 bis Herbst 1516. Römerbrief.
Herausgegeben von Jon. Ficker, Luthers Vorlesung über den
Römerbrief 1912. — Oldecop S. 45. 47. Ficker a. a. 0. S. XLVII. Den
Schluß mit Böi-imer 1. c. wegen des nunc im Brief v. 26. XII. 1515 in
diese Zeit zu setzen, verbietet schon die Benutzung des im Febr. 1516
erschienenen Erasmus vom 9. Kap. an.
27. Okt. 1516 bis 13. März 1517. Galaterbrief (1).
Herausgegeben von H. v. Schubert, Abh. d. Heidelb. Akad. 1918.
Luther an J. Lang vom 26. Sept. 1516, Enders I, 66. v. Schubert,
Ausgabe S. VI. 69.
1 So jetzt auch A. V. Müller, L.s Werdegang bis zum Turmerlebnis,
1920, S. 128.
Wir geben einen Aufriß möglichst mit Angabe der Anfangs-
uncl Schlußtermine.
Sommer 1513 bis IFrühj.) 1515. Psalter.
W. A. III. IV. — Üldecop Chronik S. 45 (Bibi. d. lit. Ver. in Stuttg.
ßd. 190). Luther an Spalatin 26. Dez. 1515, Enders I, 26, W. A. III,
2f. — Der terminus a quo ist der 9. Juli 1513, s. das Titelblatt der
zugrundegelegten Textausgabe W. A. III, 2. Das Ende ist ebensowenig
genau festzustellen. Die Stelle in dem von de Wette falsch, von Enders
richtig datierten Brief von Weihnacht 1515 an Spalatin ist infolge des
dortigen und beidemal auf eine andere Vorlesung bezüglichen absoluta
kurz hintereinander leicht mißzuverstehen. Das lectionis Paulinae gar
nicht zu berücksichtigen, wie Kawerau W. A. III, 3 tut, geht nicht an.
Auch das Folgende ist unrichtig gefaßt: die Worte sed et ubi absoluta
fuerint, non ita sunt collecta, ut me absente possent excudi, bedeuten
nicht, daß Luther erklärt habe, seine „Ausarbeitungen“ bedürften noch
einer letzten Revision und „Überarbeitung“, sodaß er sie nicht drucken
lassen könnte, wenn er selbst vom Druckort abwesend wäre1, sondern
einfach, daß fertige Kolleghefte (bei der damals noch festgehaltenen
Vorlesungstechnik s. u.) noch keine druckfertigen Kommentare seien,
vollends nicht einem fremden Drucker (Martinus mercator) in die Hand
gegeben werden könnten. Wer die Lichtdruckwiedergabe in meiner
Ausgabe des Galaterbriefs gesehen hat, weiß, daß das unmöglich war. —
Ob die Vorlesung die erste war, die L. überhaupt in W. hielt, ist nicht
mit Sicherheit festzustellen. Über Böhmers These, Luthers Romfahrt
S. 14, A. 1 (1914) siehe gleich. In der Vorrede zur Wittenb. Ausgabe
von 1545 (opp. var. arg. I, 20) zählt L. allerdings von der Leipziger
Disputation 1519 rückwärts 7 Jahre biblisch-exeget. Vorlesungstätigkeit
(per septem annos).
Ostern 1515 bis Herbst 1516. Römerbrief.
Herausgegeben von Jon. Ficker, Luthers Vorlesung über den
Römerbrief 1912. — Oldecop S. 45. 47. Ficker a. a. 0. S. XLVII. Den
Schluß mit Böi-imer 1. c. wegen des nunc im Brief v. 26. XII. 1515 in
diese Zeit zu setzen, verbietet schon die Benutzung des im Febr. 1516
erschienenen Erasmus vom 9. Kap. an.
27. Okt. 1516 bis 13. März 1517. Galaterbrief (1).
Herausgegeben von H. v. Schubert, Abh. d. Heidelb. Akad. 1918.
Luther an J. Lang vom 26. Sept. 1516, Enders I, 66. v. Schubert,
Ausgabe S. VI. 69.
1 So jetzt auch A. V. Müller, L.s Werdegang bis zum Turmerlebnis,
1920, S. 128.