Zu Luthers Vorlesungstätigkeit.
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nach Ostern 1515 gekommen sei und Luther um die Zeit angefangen habe,
den Römerbrief zu lesen, und ehe die zweite Vorlesung über den Psalter
begann, hatte ihn der Vater schon wieder nach Hause geholt. Er ist
so unzuverlässig in seinen Erinnerungen, daß er allen Ernstes behauptet,
er sei dabei gewesen, als Tetzel am Sonntag Corporis Christi in — Witten-
berg einzog und predigte, worauf der Ablaßstreit losgegangen sei! Es
bleibt also bei der Angabe, die Luther in dem einzigen unzweifelhaften
Selbstzeugnis, der Vorrede im 1. Band der Wittenberger Ausgabe seiner
Werke 1545, gemacht hat (opp. var. arg. I, 20), er habe mit der zweiten
Psaltervorlesung begonnen im Vertrauen auf die größere Übung, post-
quam s. Pauli epistolas ad Romanos, ad Galatas et eam, quae est ad
Ebraeos, tractassem in scholis. Melanchthon dagegen sagt in der Vor-
rede zum II. Bande wieder ungenau: Postea enarrare epistolam ad Ro-
manos coepit, deinde psalmos.
Endlich ist noch die Frage zu erwägen, ob Luther in der letzten
Zeit der zweiten Psaltervorlesung kurz vor der Abreise nach Worms,
die Ostern 1521 erfolgte, eine Vorlesung über die Perikopen begann,
wie er es jedenfalls angekündigt hatte, zufolge dem unten S. 13 zitierten
Brief des Felix Ulscenius an Capito vom 13. Januar (Enders III, 173 aus
dem Thes. Baum. 1,122), der nach den dort angeführten Worten fortfährt:
evangelia secundum tempora prelegere statim aggressurus est. Die vom
Kurfürsten schon Oktober 1519 gewünschten, von ihm ins Auge gefaßten
— accinctus sum, accingor Enders II, 224. 278, vgl. 220 — Auslegungen
sind am 8. Febr. 1520 wenigstens mit den Adventsperikopen begonnen,
a. a. 0. S. 319, aber erst Januar 1521 werden die ersten dem Drucker
übergeben, a. a. 0. S. 374, und gedruckt am 7. März mit einer Vorrede
an den Kurfürsten vom 3. März (W. A. VII, 459ff.). Diese annotationes
epistolarum et evangeliorum, quas postillas vocant, die brevior postilla,
könnten immerhin von einer Vorlesung darüber seit Januar oder Februar
sekundiert sein; aber wahrscheinlich ist es keineswegs, daß Luther
gerade in der Hochspannung jener Tage gegen seine sonst durchweg
innegehaltene Übung in die Psalmenvorlesung, unter der er, ein onera-
tissimus, seufzte, soclaß er Briefe wie den an Pellikan (Enders III, 92)
schrieb, den Anfang einer zweiten eingeschoben hat, zumal der Druck
schon beginnen sollte. Ulscenius wird also eine Äußerung Luthers miß-
verstanden oder ein falsches Gerücht notiert haben.
Beide Arbeiten, an den Psalmen und den Perikopen, setzte er dann,
in der Muße der Wartburg fort, aber die Vorlesungstätigkeit selbst ruhte
2 Jahre, wie er richtig in Erinnerung behalten hatte: quiescebam fere
biennium ac scripsi postillas et aliquos psalmos (Bindseil III, 175),
obgleich er schon nach einem Jahre, am 6. März 1521, wieder in Witten-
berg eintraf, genau genommen sogar 3 Jahre, da er an der Universität
die Vorlesungen erst März 1524 wieder aufnahm. Im ersten Jahre
1522/23 war er mit der Ordnung der verwirrten Verhältnisse in Witten-
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nach Ostern 1515 gekommen sei und Luther um die Zeit angefangen habe,
den Römerbrief zu lesen, und ehe die zweite Vorlesung über den Psalter
begann, hatte ihn der Vater schon wieder nach Hause geholt. Er ist
so unzuverlässig in seinen Erinnerungen, daß er allen Ernstes behauptet,
er sei dabei gewesen, als Tetzel am Sonntag Corporis Christi in — Witten-
berg einzog und predigte, worauf der Ablaßstreit losgegangen sei! Es
bleibt also bei der Angabe, die Luther in dem einzigen unzweifelhaften
Selbstzeugnis, der Vorrede im 1. Band der Wittenberger Ausgabe seiner
Werke 1545, gemacht hat (opp. var. arg. I, 20), er habe mit der zweiten
Psaltervorlesung begonnen im Vertrauen auf die größere Übung, post-
quam s. Pauli epistolas ad Romanos, ad Galatas et eam, quae est ad
Ebraeos, tractassem in scholis. Melanchthon dagegen sagt in der Vor-
rede zum II. Bande wieder ungenau: Postea enarrare epistolam ad Ro-
manos coepit, deinde psalmos.
Endlich ist noch die Frage zu erwägen, ob Luther in der letzten
Zeit der zweiten Psaltervorlesung kurz vor der Abreise nach Worms,
die Ostern 1521 erfolgte, eine Vorlesung über die Perikopen begann,
wie er es jedenfalls angekündigt hatte, zufolge dem unten S. 13 zitierten
Brief des Felix Ulscenius an Capito vom 13. Januar (Enders III, 173 aus
dem Thes. Baum. 1,122), der nach den dort angeführten Worten fortfährt:
evangelia secundum tempora prelegere statim aggressurus est. Die vom
Kurfürsten schon Oktober 1519 gewünschten, von ihm ins Auge gefaßten
— accinctus sum, accingor Enders II, 224. 278, vgl. 220 — Auslegungen
sind am 8. Febr. 1520 wenigstens mit den Adventsperikopen begonnen,
a. a. 0. S. 319, aber erst Januar 1521 werden die ersten dem Drucker
übergeben, a. a. 0. S. 374, und gedruckt am 7. März mit einer Vorrede
an den Kurfürsten vom 3. März (W. A. VII, 459ff.). Diese annotationes
epistolarum et evangeliorum, quas postillas vocant, die brevior postilla,
könnten immerhin von einer Vorlesung darüber seit Januar oder Februar
sekundiert sein; aber wahrscheinlich ist es keineswegs, daß Luther
gerade in der Hochspannung jener Tage gegen seine sonst durchweg
innegehaltene Übung in die Psalmenvorlesung, unter der er, ein onera-
tissimus, seufzte, soclaß er Briefe wie den an Pellikan (Enders III, 92)
schrieb, den Anfang einer zweiten eingeschoben hat, zumal der Druck
schon beginnen sollte. Ulscenius wird also eine Äußerung Luthers miß-
verstanden oder ein falsches Gerücht notiert haben.
Beide Arbeiten, an den Psalmen und den Perikopen, setzte er dann,
in der Muße der Wartburg fort, aber die Vorlesungstätigkeit selbst ruhte
2 Jahre, wie er richtig in Erinnerung behalten hatte: quiescebam fere
biennium ac scripsi postillas et aliquos psalmos (Bindseil III, 175),
obgleich er schon nach einem Jahre, am 6. März 1521, wieder in Witten-
berg eintraf, genau genommen sogar 3 Jahre, da er an der Universität
die Vorlesungen erst März 1524 wieder aufnahm. Im ersten Jahre
1522/23 war er mit der Ordnung der verwirrten Verhältnisse in Witten-