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Schubert, Hans; Meissinger, Karl August; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 9. Abhandlung): Zu Luthers Vorlesungstätigkeit — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37776#0013
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Zu Luthers Vorlesungstätigkeit.

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Handpsalter S. 26 Anm. 1), die erste Lieferung, zu widmen, so könnte
der Anfang immerhin in das Jahr 1518 zurückreichen. Die Vorgeschichte
war diese: wie der Weihnachtsbrief von 1515 zeigt, lag das praecep-
tum des Kurfürsten schon gleich nach der Vollendung der ersten Psalmen-
vorlesung vor, aber der Druck war, wie wir sahen, nicht so einfach auszu-
führen. Außerdem warLuther ganz mit dem Römerbrief beschäftigt. Auch
scheint die Druckerei Grunenberg bis zur Quadragesima 1516 belegt ge-
wesen zu sein. Dann hoffte er dazu zu kommen. Er arbeitete auch daran
und bezeichnete sich noch am 26. Okt. 1516 als collector Psalterii
(Enders 1, 671517 gab er als Abschlagszahlung die 7 Bußpsalmen
deutsch heraus. Inzwischen war er nämlich ans Hebräische geraten —
Ende 1516 erschien der erste hebräische Psalter auf deutschem
Boden; der hebräische Handpsaltcr, den ihm Lang geschenkt,
das „Frankfurter Exemplar“, ist in den folgenden Jahren in
Luthers Gebrauch; hebräische Studien verbinden ihn mit Lang;
Melanchthon liest jedenfalls April 1519 über den hebräischen Psalter,
Corp. Ref. I, 77, s. Ficker a. a. 0. S. 16 —, er glaubt selbst „Bemü-
hungen“ um den Psalter nur auf Grund einer ganz neuen Vorlesung
herausgeben und dem Drängen des Kurfürsten und seiner Hörer Folge
leisten zu können. Daß der Satz in dem Briefe Spalatins an Bild vom
11. April (iam denuo interpretari coepit psalterium editis tribus prirnis
in eo opere sexternionibus) so zu verstehen sei, als ob er erst damals
zu lesen begonnen habe, als er die ersten Quaternionen fertig gedruckt
und ausgegeben hatte, ist ausgeschlossen durch den früheren Satz im
Widmungsschreiben an den Kurfürsten vom 27. März 1519: iam secundo
in Wittenberga tua psalterium profiteor etc. (S. 222PifL 37ff), der nicht
einmal darauf deutet, daß er eben erst begonnen habe (zum Verständnis
von professio = Vorlesung vgl. den Brief vom 26. Dezember 1515).
Wenn Luther dann in seinem Rückblick von 1545 sagt: interim eo
anno (1519), so ist das Plusquamperfectum redieram zu beachten, und
außerdem laufen ihm Gedächtnisfehler unter, worüber an anderer Stelle1 2.
Andererseits ist die Angabe in der Tischrede 4323 vom Januar 1539
(Lauterbach, Tischreden IV, 223), daß er schon 1517 die zweite Vor-
lesung angefangen habe, gewiß falsch.
(Februar 1523 bis 1524 Deuteronomium.)
W. A. XV, 545 ff. Die Vorlesung habe ich eingeklammert, da sie
nicht an der Universität gehalten wurde, sondern laut W. A. XV,
547ef domi familiari colloquio vor einem Zuhörerkreis, der, von Luther
1 E. Hirsch, Initium theologiae Lutheri, Festschr. f. J. Kaftan 1920,
S. 101, A. 2 glaubt die Ansätze zur Bearbeitung am Anfang des Psalters
auch handschriftlich nachweisen zu können und wertet sie dogmatisch aus.
2 V. A. Müller L.’s Werdegang S. l'lBff. überschätzt die Sicherheit '
der Quelle.
 
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