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H. v. Schubert und K. Meissinger:
cles Buches: ergo primus labor, ut teneamus libri consilium, quid
q u a e r a t d i c e r e, q u o s p e c t e t; hac summa incognita impossibile
est librum intelligere (W. A. XX, 9). Das aber scheint mir ein für
die Geschichte der Exegese bahnbrechendes Wort.
Unter allen Schriften des Alten und Neuen Testaments, neben
dem Psalter und noch über ihn hinaus, steht der Galaterbrief
in dem wissenschaftlich-exegetischen Erbe Luthers obenan: zweimal
las er über ihn, und zwei Kommentare liegen vor1. Es ist durch
die Sache gegeben, daß sich die Forschung, die sich mit dieser Seite
der großen Persönlichkeit Luthers beschäftigt, besonders an diese
Stücke hält. Einen wichtigen Beitrag zur Verwertung der neu
herausgegebenen Vorlesung von 1516/7 hat Holl in der oben-
genannten Abhandlung (m. d. T. Der Streit zwischen Petrus und
Paulus in Antiochien in seiner Bedeutung für Luthers innere Ent-
wicklung) bereits geliefert2. Es ist darum nur erwünscht, wenn ein
so genauer Kenner der frühreformatorischen Exegese wie Meis-
singer, von dem Heeresdienst entlastet, im Einvernehmen mit
mir den üblen Text noch einmal kollationiert hat und die Ergeb-
nisse hierunter mitteilt, um so erwünschter, als der Herausgeber
in der schwersten Zeit persönlichen und vaterländischen Leides
September bis November 1918 die letzte Hand an die ans Jahr
gebundene Edition des Buches legen und die überaus schwierige
Korrektur erledigen mußte. Wenn mir auch eine Reihe von Besse-
rungsvorschlägen zweifelhaft oder minder einleuchtend erscheint
(zu 626 123f_ 1926 2027 2127 23u 2815 2833 2836 319 4626 476 4818 4923
51i 56u 59^ 595 6034 6229 6716 6723 b), so stimme ich doch dem
weitaus größten Teile zu und bitte die Arbeit als eine Ergänzung
zu der meinigen ansehen zu wollen. Das sachliche Urteil und die
dogmatische Bewertung des Schriftstücks ist dadurch nicht ver-
ändert worden.
1 Eine soviel ich weiß unedierte Vorlesung über den Galaterbrief von
Agricola von St. Roths Hand findet sich in der obengenannten zweiten
Zwickauer Hs. f. 1-—28b (mit viel Deutsch dazwischen) vor der Vorlesung
Luthers über Habakuk (1525). Bei den damaligen ganz engen Beziehungen
zu Luther wird man sie wohl auch für Luthers Auffassung in der Zeit
zwischen beiden Kommentaren heran ziehen können.
2 Vgl. auch H. Böhmer, Theol. Lit.-Bl. 1919, Xr. 1 u. 2.
H. v. Schubert und K. Meissinger:
cles Buches: ergo primus labor, ut teneamus libri consilium, quid
q u a e r a t d i c e r e, q u o s p e c t e t; hac summa incognita impossibile
est librum intelligere (W. A. XX, 9). Das aber scheint mir ein für
die Geschichte der Exegese bahnbrechendes Wort.
Unter allen Schriften des Alten und Neuen Testaments, neben
dem Psalter und noch über ihn hinaus, steht der Galaterbrief
in dem wissenschaftlich-exegetischen Erbe Luthers obenan: zweimal
las er über ihn, und zwei Kommentare liegen vor1. Es ist durch
die Sache gegeben, daß sich die Forschung, die sich mit dieser Seite
der großen Persönlichkeit Luthers beschäftigt, besonders an diese
Stücke hält. Einen wichtigen Beitrag zur Verwertung der neu
herausgegebenen Vorlesung von 1516/7 hat Holl in der oben-
genannten Abhandlung (m. d. T. Der Streit zwischen Petrus und
Paulus in Antiochien in seiner Bedeutung für Luthers innere Ent-
wicklung) bereits geliefert2. Es ist darum nur erwünscht, wenn ein
so genauer Kenner der frühreformatorischen Exegese wie Meis-
singer, von dem Heeresdienst entlastet, im Einvernehmen mit
mir den üblen Text noch einmal kollationiert hat und die Ergeb-
nisse hierunter mitteilt, um so erwünschter, als der Herausgeber
in der schwersten Zeit persönlichen und vaterländischen Leides
September bis November 1918 die letzte Hand an die ans Jahr
gebundene Edition des Buches legen und die überaus schwierige
Korrektur erledigen mußte. Wenn mir auch eine Reihe von Besse-
rungsvorschlägen zweifelhaft oder minder einleuchtend erscheint
(zu 626 123f_ 1926 2027 2127 23u 2815 2833 2836 319 4626 476 4818 4923
51i 56u 59^ 595 6034 6229 6716 6723 b), so stimme ich doch dem
weitaus größten Teile zu und bitte die Arbeit als eine Ergänzung
zu der meinigen ansehen zu wollen. Das sachliche Urteil und die
dogmatische Bewertung des Schriftstücks ist dadurch nicht ver-
ändert worden.
1 Eine soviel ich weiß unedierte Vorlesung über den Galaterbrief von
Agricola von St. Roths Hand findet sich in der obengenannten zweiten
Zwickauer Hs. f. 1-—28b (mit viel Deutsch dazwischen) vor der Vorlesung
Luthers über Habakuk (1525). Bei den damaligen ganz engen Beziehungen
zu Luther wird man sie wohl auch für Luthers Auffassung in der Zeit
zwischen beiden Kommentaren heran ziehen können.
2 Vgl. auch H. Böhmer, Theol. Lit.-Bl. 1919, Xr. 1 u. 2.