Zu Luthers Vorlesungstätigkeit.
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Ausdruck! sectatores wäre weit besser, freilich die deutlich zu lesende
Form Senator es kein ganz naheliegender Hörfehler. — 8, 7 Das zu-
gefügte non ist entbehrlich. Die Wendung dubitabat se fructuose currere
ist nur einer der vielen Germanismen des Luther sehen Lateins. —
8, 8 statt inanem ist invaeuum zu lesen, in der Hs. invanum. — 8, 29
In der Hs. steht supervacaneum. Wir haben supervacaneam zu lesen.
— 9, 9 An Stelle des quod der Hs. ist hier wie an einer Reihe anderer
Stellen ul zu setzen. — 9, 20 Die Hs. hat qui sua obtulerunt, und dies
ist einzusetzen, obwohl obtulerant besser wäre. Wir haben uns aber
mit weit empfindlicheren Härten abzufinden. — Ebd. Statt actorum
steht hier wie an allen anderen Stellen in der Hs. actuum (actuü). Diese
Form ist im gleichzeitigen Sprachgebrauch die regelmäßige. — 10, 2
Vor Corinthios wird man 2., in den üblichen eckigen Klammern, ein-
setzen müssen. Es ist ausgeschlossen, daß Luther das secunda nicht
mitgesprochen habe. — 10, 30 Statt aliquis lies alias. — 11, 7 vera:
der Befund in der Hs. ist nicht deutlich, doch möchte ich vero lesen,
welches einen ungleich besseren Sinn gibt. — 11, 10 iustum bietet frei-
lich ohne Zweifel die Hs. Aber ebenso zweifellos ist die Notwendigkeit
der Änderung iusti. — 11, 25 Nach conspectu ist tuo in eckigen Klam-
mern einzusetzen. — 11, 30 Statt etenim ist esset enim zu lesen, obwohl
die Abkürzung für esset {et) regelwidrig ist. — 12, 3L ideo vivo deo, quia
Christo ist im Kontext auffallend. Wir sind aus aller Verlegenheit,
wenn wir die Glosse als Überleitung von ut deo vivam zu Christo etc.
fassen, nach quia einen Doppelpunkt machen und das folgende Christo
streichen. — 12, 6 Statt solus lies soli.
Cap. III. Das dritte Kapitel ist in der Glosse ganz besonders ver-
dorben. Daraus erwächst uns das Recht zu stärkeren Eingriffen. —
12, 29 i. e. vor inde ist höchst störend. Der Schreiber dürfte den Strich,
durch den er unsere Marginalglosse von der Interlinearglosse amentes
seu incogitantes Z. 16 trennte, falsch gezogen haben. — 12, 32 se vor
putant (s. Apparat) kann nicht entbehrt werden, ist also im Text zu
erhalten. — 12, 34 Nach suis ist etc. ausgefallen. — 13, 5 super: in
der Hs. deutlich supra; das folgende in ist Dittographie. — 13, 6 noscetis
ist Hörfehler für nosselis. — 13, 10 spiritum accepit tribuente deo ist
an der Stelle der Hs. sinnlos. Es gehört hinter Abraham credidit deo Z. 11.
(die beiden letzten Textworte sind versehentlich nicht fett gedruckt).
— 13, 23 nullum intellexislis Christum, ist unerträglich. Geholfen wäre,
wenn wir einen Hörfehler für nondum annehmen dürften. Leider erhal-
ten wir aus der Parallele W. A. II, 507 nicht die ausdrückliche Berech-
tigung zu dieser Emendation. Desto nützlicher wird uns der Druck
von 1519 für das Verderbnis visibilis igne in der folgenden Zeile. Nach
W. A. II, 508-, haben wir ohne weiteres visibili signo herzustellen.
igne der Hs. scheint in der Tat erst nachträglich von dem Schreiber
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Ausdruck! sectatores wäre weit besser, freilich die deutlich zu lesende
Form Senator es kein ganz naheliegender Hörfehler. — 8, 7 Das zu-
gefügte non ist entbehrlich. Die Wendung dubitabat se fructuose currere
ist nur einer der vielen Germanismen des Luther sehen Lateins. —
8, 8 statt inanem ist invaeuum zu lesen, in der Hs. invanum. — 8, 29
In der Hs. steht supervacaneum. Wir haben supervacaneam zu lesen.
— 9, 9 An Stelle des quod der Hs. ist hier wie an einer Reihe anderer
Stellen ul zu setzen. — 9, 20 Die Hs. hat qui sua obtulerunt, und dies
ist einzusetzen, obwohl obtulerant besser wäre. Wir haben uns aber
mit weit empfindlicheren Härten abzufinden. — Ebd. Statt actorum
steht hier wie an allen anderen Stellen in der Hs. actuum (actuü). Diese
Form ist im gleichzeitigen Sprachgebrauch die regelmäßige. — 10, 2
Vor Corinthios wird man 2., in den üblichen eckigen Klammern, ein-
setzen müssen. Es ist ausgeschlossen, daß Luther das secunda nicht
mitgesprochen habe. — 10, 30 Statt aliquis lies alias. — 11, 7 vera:
der Befund in der Hs. ist nicht deutlich, doch möchte ich vero lesen,
welches einen ungleich besseren Sinn gibt. — 11, 10 iustum bietet frei-
lich ohne Zweifel die Hs. Aber ebenso zweifellos ist die Notwendigkeit
der Änderung iusti. — 11, 25 Nach conspectu ist tuo in eckigen Klam-
mern einzusetzen. — 11, 30 Statt etenim ist esset enim zu lesen, obwohl
die Abkürzung für esset {et) regelwidrig ist. — 12, 3L ideo vivo deo, quia
Christo ist im Kontext auffallend. Wir sind aus aller Verlegenheit,
wenn wir die Glosse als Überleitung von ut deo vivam zu Christo etc.
fassen, nach quia einen Doppelpunkt machen und das folgende Christo
streichen. — 12, 6 Statt solus lies soli.
Cap. III. Das dritte Kapitel ist in der Glosse ganz besonders ver-
dorben. Daraus erwächst uns das Recht zu stärkeren Eingriffen. —
12, 29 i. e. vor inde ist höchst störend. Der Schreiber dürfte den Strich,
durch den er unsere Marginalglosse von der Interlinearglosse amentes
seu incogitantes Z. 16 trennte, falsch gezogen haben. — 12, 32 se vor
putant (s. Apparat) kann nicht entbehrt werden, ist also im Text zu
erhalten. — 12, 34 Nach suis ist etc. ausgefallen. — 13, 5 super: in
der Hs. deutlich supra; das folgende in ist Dittographie. — 13, 6 noscetis
ist Hörfehler für nosselis. — 13, 10 spiritum accepit tribuente deo ist
an der Stelle der Hs. sinnlos. Es gehört hinter Abraham credidit deo Z. 11.
(die beiden letzten Textworte sind versehentlich nicht fett gedruckt).
— 13, 23 nullum intellexislis Christum, ist unerträglich. Geholfen wäre,
wenn wir einen Hörfehler für nondum annehmen dürften. Leider erhal-
ten wir aus der Parallele W. A. II, 507 nicht die ausdrückliche Berech-
tigung zu dieser Emendation. Desto nützlicher wird uns der Druck
von 1519 für das Verderbnis visibilis igne in der folgenden Zeile. Nach
W. A. II, 508-, haben wir ohne weiteres visibili signo herzustellen.
igne der Hs. scheint in der Tat erst nachträglich von dem Schreiber