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Schubert, Hans; Meissinger, Karl August; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 9. Abhandlung): Zu Luthers Vorlesungstätigkeit — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37776#0046
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H. v. Schubert und K. Meissinger:

geben. — 20, 29 receperunt erregt Skrupel. — 23, 5 tantum ut prius
estimastis dürfte verdorben sein. Das ut ist vielleicht Vorwegnahme
des folgenden ut supra und zu streichen. Aber auch dann müßte man
noch tanti statt tantum lesen. — 23, 9 tantum necessario ad salutem ist
nicht zu übersetzen. In tantum könnte tanquam stecken, aber auch mit
necessario ist nichts anzufangen. — 24, 31 ne lege peccatum fecisse
videatur verstehe ich nicht; ist ein Satzteil ausgefallen ? Leider läßt
uns die Parallelstelle des Druckes wieder im Stich. — 24, 34 Wie ist
suffessus zu übersetzen ? — 25, 15 hoc volunt et intelligunt ist proble-
matisch. — 25, 26 Die Glosse 3 ist verdorben, trotz der zur Erklärung
herangezogenen Stellen. Luther kann sich unmöglich so ausgedrückt
haben. — 28, 9 Mit de opinione sibi weiß ich nichts anzufangen. —
28, 36 reperitur ist unmöglich. Mindestens erwartet man einen Kon-
junktiv. Aber auch reperiatur wäre nicht zu übersetzen. — 29, 4 quasi
non sint digni gibt keinen Sinn. Das sunt der Hs. (s. Apparat) deutet
schon darauf hin, daß quasi nicht in Ordnung ist.
b) Scholien.
Cap. I. 31, 3 littere ad quem mittuntur ist unmöglich. — 31, 32 f. ut
baptismum Christi, ut quemadmodum Christus ist eine der charakteri-
stischen Stellen, wo der Schreiber sich am Ende einer Schöbe, um den
Anfang der nächsten nicht zu versäumen, mit Stichworten begnügt,
die er später aufzufüllen unterlassen hat. Leider gibt W. A. II hier keinen
Aufschluß. — 33, 17 eorum erregt Bedenken. In der Handschrift steht
deutlich cor. Auch wenn man eör lesen will, wäre die Abkürzung auf-
fallend. — 35, 8ff. In dem Abschnitt sind zwei Schwierigkeiten. Z. 10
fällt das sic vor placuissem auf. Es ist schwer zu interpretieren. Die
Schwierigkeit würde verschwinden, wenn man einen (recht naheliegen-
den) Hörfehler annehmend si setzen könnte. — Z. 12 ist ut ,,nunc“
ferme usus habet mit dieser Interpunktion kaum befriedigend zu erklären.
Streicht man die Anführungszeichen, so heißen die Worte soviel wie:
„etwa so wie heute der Sprachgebrauch das Wort adhuc verwendet“.
— 35, 18f. Die Stelle ist schwer verdorben. Die Ergänzung des mo
zu immo ist zweifellos richtig. Ebenso naheliegend ist es, frequentior
für das grammatisch unmögliche frequenter zu setzen (vgl. die Emen-
dation zu 39, 32). Aber die eigentliche Schwierigkeit ist damit nicht
behoben. Man wird entweder annehmen, daß vor quam ubi oder auch
vor dem jetzt sehr harten cessante littera eine Anzahl von Worten aus-
gefallen ist, oder man wird quam ubi für verdorben ansehen. Ein ein-
faches quae an Stelle dieser beiden Worte würde den Sinn, der zum
Glück nicht zweifelhaft ist, rein ausdrücken. Aber es ist schwer einzu-
sehen, wie ein solches Verderbnis entstanden sein sollte. — 39, 33 laudari
animam eorum ein höchst seltsamer Ausdruck! — 44, 5 Utsi wie zu
 
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