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Sillib, Rudolf; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1921, 3. Abhandlung): Zur Geschichte der großen Heidelberger (Manesseschen) Liederhandschrift und anderer Pfälzer Handschriften — Heidelberg, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.37798#0006
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Rudolf Sillib:

ist sie bezeichnet als „Veteres rythmi Germanici in 4° M.P.“ An
der Identität ist nicht zu zweifeln, da wie Duncker a. a. 0. II
S. 223 selbst nachgewiesen hat, auch eine andere Handschrift des
Grün sehen Faszikels (eine hebräische Bibel) unter den pfälzischen
Erwerbungen der Kasseler Bibliothek erscheint“5.
Bevor wir uns der näheren Betrachtung dieses ,,Grün sehen
Faszikels“ zuwenden, ist noch zu prüfen, ob keine andere Möglich-
keit als die Verbrennung dieser Handschrift im Jahre 1693 ange-
nommen werden kann. Viel müheloser erklärt sich der Umstand,
daß der BEGERsche Katalog von 1686 die Handschrift noch nennt,
während sie schon spätestens 1657 in Paris festliegt, durch die An-
nahme, sie figuriere in diesem Katalog nur noch durch einen
lapsus des Schreibers, der sie in der gebotenen großen Eile aus
einem alten Inventar mit herübergeschrieben hat, ohne daß sie
damals mehr in Heidelberg vorhanden war. Gerade auch die
Quartformatbezeichnung im Katalog von 1686 weist auf die von
den pfälzischen Bibliothekaren z. B. auch in dem schon genannten
Verzeichnis von 1622 geübte Praxis hin.
Um einen Ausgangspunkt für unsere Untersuchung zu ge-
winnen, auf welchem Wege und wann die Handschrift nach Paris
in den Besitz der Brüder Dupuy gelangt ist, haben wir dem Akten-
stück von 1622 näher zu treten. Nachdem es bisher von Theiner6
und Mazzi7 in gleichzeitiger lateinischer Kopie veröffentlicht worden
ist, geben wir es wie folgt nach dem deutschen Original (Biblioteca
Vaticana, Ms. Vallicell. cit. B. 38, c. 106r), das abgesehen von unserer
Handschrift auch über andere ehemals Heidelberger Handschriften
willkommenen Aufschluß gibt:
„Nach befehl herren Juncker Cantzlers von der Grün sein
hinweg gethan worden; alle Graekische, Hebraeische vnd Latei-
nische Fuggerische geschribene Bücher: auch was zum Corpore
Jure gehört, wi diselbe an irem ort dargelegen vnd gestanden;
samt acht stück oder volumina in fol. des Livij. wie auch Giceronis
stücken nach der zahl. Ferner A . . . zehen stück, Horatii sex
volumina oder stück; Juvenalis neun stück. Lucanus siben
stück, Martialis ain stück in 8.° Plauti siben stück; Sailustij zwölf
stück; Seneca dreitzehen stück; Statius neun stück; Virgilius
acht stück;
Item das alte Teutsche reimen buch in 4.° MP. Vetustissimus
Virgilius MP. fol. Psalterium Scriptura Longobardorum fol, MP.
 
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