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Immisch, Otto; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1923, 7. Abhandlung): Zur Frage der Plautinischen Cantica — Heidelberg, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.38048#0021
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Zur Frage der Plautinischen Gantica.

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liegt, überhaupt keinen Grund mehr erkennen läßt, warum es nicht
hei nur einem getrennten und wiedervereinigten Ehepaare be-
wendete. — Im nächsten Akt (III 1) trifft der zuerst gemeldete
Heimgekehrte mit seinem Sklaven Stichus und den mitgebrachten
Dirnen vor seinem Hause ein. Wir erfahren, mit seinem Schwieger-
vater hat er sich bereits gesehen und versöhnt (408). Also auch das
in dieser Verfeindung liegende Moment einer Verwicklung ist bereits
aufgelöst und erledigt. Wie sich denn überhaupt im weiteren Ver-
lauf nichts, aber auch schlechterdings gar nichts von irgend einer
δέσις und λύσις zeigt. Stichus erbittet und erhält, während die
Familie in seiner Herrschaft Hause heute das Wiedersehen bei
gemeinsamem Mahl feiern will (415; an den nächsten zwei Tagen
beim Schwiegervater und im Bruderhaus, vgl. 515f.), einen Freitag1,
um auch seinerseits zu feiern, und dazu stiftet ihm der Herr einen
Krug Wein. Es ist klar, daß hiermit der Schlußakt vorbereitet
werden soll, der — wie wir sehen werden — nichts als ein lebens-
volles Bild ist, das uns die Heimkehrfeier des Stichus, wir würden
sagen das dem herrschaftlichen entsprechende Fest in der Leute-
stube, darzustellen bestimmt ist und jedes andern Zweckes ganz
entbehrt. Leo hatte auch diese Vorbereitung des nach ihm aus
einer dritten Quelle entnommenen Schlußakts auf Rechnung der
Kontamination gesetzt und also den betreffenden Teil der Szene
III 1 für unursprünglich erklärt, was namentlich daraus hervor-
gehen soll, daß der Herr jetzt seinen Befehl age abduce hasce intro,
quas mecum adduxi, Stiche zweimal geben muß, 418 und 435, vor
und nach der Bitte des Stichus, ferner daß er während des bis zur
1 Er sagt 422: hunc cliem unum (Akkusativ der Zeitdauer, hier soviel wie
in unum hunc diem) ex illis multis miseriis volo me eleutheria capere. So A.
Früher las man mit P eleutheriam, was noch Ussing beibehält. Ritschl hatte
1850 eleutheria iam agere vorgeschlagen, wobei er eleutheria nach Pius emen-
dierte, da er eleutheriam auch als die Lesung von A ansah. In der Parallel-
stelle Pers. 29 basilice agilo eleutheria ist die Überlieferung einmütig. Das
Fest wird eigentlich, und zwar nicht nur in Plataeae (Posidipp. fr. 29 III
345 K.), sondern an vielen Orten „zur Erinnerung an eine die Freiheit
bringende oder sichernde Tat gefeiert“ (Stengel RE V 2347); vgl. έλευ-
-9-έρια θύειν von Städten, die der φόροι ledig sind, in einer Komödie des
Heniochos, aus der Zeit der μέση, fr. 5, 10 II 434 K. Die Übertragung aufs
Einzelleben ist, wie es scheint, nur aus Plautus’ Vorlagen nachweisbar. Doch
führt Stengel den Eustathius Macremb. an, der noch im 12. Jahrhundert
unter seinen synonymischen Floskeln neben σώστρα &ύειν, άναγώγια αδειν,
επινίκια χορεύειν und παιανίζειν, σωτήρια έπικροτεΐν auch ελευθέρια παιανίζειν
und ελευθέρια πανηγυρίζειν auskramt (589, 42 und 590, 31 in Hirschigs Erotici).
 
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