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Emmy Heller:
uns begegnet, nicht von Thomas selbst rühren kann, erweisen auf
den ersten Blick die durchweg auftretenden Interpolationen mit
der zeitlich letzten ‘Grenze 1267/68. Auch der Typus des Helm-
stedter Kodex, von dem gleich zu reden sein wird, ist nur frei von
bestimmten Einschüben2.
Die vorliegende Edition gründet sich nun auf folgende Hss.:
1. Wien. Nationalbibi. lat. 447 m. 2°. s. XIV. (= W l.)3.
Es ist das die von den M.G. seinerzeit mit dem Melker Kodex
(s. u.) kollationierte Hs., die ersichtlich in einem bestimmten Ver-
wandtschaftsverhältnis zu der nächstfolgenden steht.
2. Wien. Nationalbibi. lat. 407 m. 2°. s. XIV (= W2.)4.
Die Abhängigkeitsbeziehung der beiden Codices beruht auf
der mittelbaren Nachwirkung einer, vermutlich recht frühen, ge-
meinsamen Grundlage; diese charakterisiert sich durch eine auf
die Konfusion gleichlautender Briefanfänge zurückzuführende An-
ordnungsverwirrung — am ehesten erklärlich, solange das Summa-
material noch ungeordnet vorlag —, die sich in beiden Hss. nicht
völlig gleich auswirkt. Ebenso erscheint eine in W 1. durchweg
erkennbare isolierte Textgestaltung nur stellenweise in W 2., meist
überkorrigiert nach mir bekannten Lesarten. W 2. allein eigen-
tümliche Textgestaltungen und Korrekturen nach fremden, meist
schlechten Varianten gestatten zunächst kein Ausschalten dieser Hs.
3. Melk. Klosterbibl. G. 38 m. 2°. s. XIV (= Me.).
Die Hs. wurde 1820 von Pertz und Schottky im Kloster
Melk entdeckt, darauf von ihnen in Wien für die M.G. kopiert
und durch Gold mahn mit W 1. verglichen5. Diese Kollation lag
mir vor und bildete den Ausgangspunkt und die wesentliche
Stütze meiner Arbeiten an der Summa. Die nachstehende Edition
beruht jedoch auf der direkten Benutzung von Me. und W 1.
4. München. Staatsbibi. lat. 15723 m. 2°. s. XIII.
(= M l.)6.
2 Von den in der vorigen Anm. aufgeführt« ungeordneten Zusammen-
stellungen zeigt nur die in Avignon 394 keine Interpolationen.
3 Vgl. Tabulae codicum mss. . . in bibi. Yindob. asservatorum I, S. 73.
4 Ebenda S. 64f.; vgl. Arch. X, S. 518.
5 Ygl. Arch. III, S. 315, 321, 330, 538, 621, 628, YI, S. 313, die Signatur
von Me. Arch. X, S. 603. Die Arch. III, S. 330 erwähnte Ivremsmünsterer Hs.
(cod. 125) wurde nicht kollationiert, ebensowenig wie W 2., das Dümge offen-
bar ursprünglich auch heranziehen lassen wollte, Arch. III, S. 670.
6 Vgl. Catalogus codd. latinor, bibi, regiae Monacensis II, 3, S. 28,
N.A. 9, S. 568.
Emmy Heller:
uns begegnet, nicht von Thomas selbst rühren kann, erweisen auf
den ersten Blick die durchweg auftretenden Interpolationen mit
der zeitlich letzten ‘Grenze 1267/68. Auch der Typus des Helm-
stedter Kodex, von dem gleich zu reden sein wird, ist nur frei von
bestimmten Einschüben2.
Die vorliegende Edition gründet sich nun auf folgende Hss.:
1. Wien. Nationalbibi. lat. 447 m. 2°. s. XIV. (= W l.)3.
Es ist das die von den M.G. seinerzeit mit dem Melker Kodex
(s. u.) kollationierte Hs., die ersichtlich in einem bestimmten Ver-
wandtschaftsverhältnis zu der nächstfolgenden steht.
2. Wien. Nationalbibi. lat. 407 m. 2°. s. XIV (= W2.)4.
Die Abhängigkeitsbeziehung der beiden Codices beruht auf
der mittelbaren Nachwirkung einer, vermutlich recht frühen, ge-
meinsamen Grundlage; diese charakterisiert sich durch eine auf
die Konfusion gleichlautender Briefanfänge zurückzuführende An-
ordnungsverwirrung — am ehesten erklärlich, solange das Summa-
material noch ungeordnet vorlag —, die sich in beiden Hss. nicht
völlig gleich auswirkt. Ebenso erscheint eine in W 1. durchweg
erkennbare isolierte Textgestaltung nur stellenweise in W 2., meist
überkorrigiert nach mir bekannten Lesarten. W 2. allein eigen-
tümliche Textgestaltungen und Korrekturen nach fremden, meist
schlechten Varianten gestatten zunächst kein Ausschalten dieser Hs.
3. Melk. Klosterbibl. G. 38 m. 2°. s. XIV (= Me.).
Die Hs. wurde 1820 von Pertz und Schottky im Kloster
Melk entdeckt, darauf von ihnen in Wien für die M.G. kopiert
und durch Gold mahn mit W 1. verglichen5. Diese Kollation lag
mir vor und bildete den Ausgangspunkt und die wesentliche
Stütze meiner Arbeiten an der Summa. Die nachstehende Edition
beruht jedoch auf der direkten Benutzung von Me. und W 1.
4. München. Staatsbibi. lat. 15723 m. 2°. s. XIII.
(= M l.)6.
2 Von den in der vorigen Anm. aufgeführt« ungeordneten Zusammen-
stellungen zeigt nur die in Avignon 394 keine Interpolationen.
3 Vgl. Tabulae codicum mss. . . in bibi. Yindob. asservatorum I, S. 73.
4 Ebenda S. 64f.; vgl. Arch. X, S. 518.
5 Ygl. Arch. III, S. 315, 321, 330, 538, 621, 628, YI, S. 313, die Signatur
von Me. Arch. X, S. 603. Die Arch. III, S. 330 erwähnte Ivremsmünsterer Hs.
(cod. 125) wurde nicht kollationiert, ebensowenig wie W 2., das Dümge offen-
bar ursprünglich auch heranziehen lassen wollte, Arch. III, S. 670.
6 Vgl. Catalogus codd. latinor, bibi, regiae Monacensis II, 3, S. 28,
N.A. 9, S. 568.