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E.mmy Heller:
liehe Kanzlei eintrat und 1239 aus dem Leben schied, so daß wir
es also in diesen Abschnitten der ars zum Teil mit dem Niederschlag
der konkreten Praxis des päpstlichen Diktators zu tun haben.
Zwar stammen auch hier die allgemeinen Anweisungen wahr-
scheinlich aus dem oberitalienischen Unterricht; nur in den weni-
gen vollständig aufgeführten Mustern für Papst und Kaiser als Ab-
sender und Adressat, sowie in den Beispielen für die Kardinals-
anreden erscheinen die aktuellen Namen29, die summarische Auf-
führung aller übrigen Floskeln für die Vertreter des mittleren und
niederen Standes oder für familiäre und freundschaftliche Be-
ziehungen zeigen das übliche, schulmäßige Gepräge30.
Der unmittelbaren, praktischen Beobachtung der kurialen Ge-
pflogenheiten entstammen aber zweifellos die betonten Hinweise
auf den spezifisch römischen Brauch, über den wir uns unterrichten
können: die sorgfältige Erläuterung der lokal bedingten Unterschiede
in der Kardinalstitulatur, deren Grund Guido Faba auch erst in Rom
klar wurde31, oder die Hervorhebung bestimmter kurialer Stilerfor-
dernisse, wie die Gestaltung von Petitionslibellen an den Papst32, oder
die an sich selbstverständlich scheinende Anweisung, einen in Wor-
ten klar faßbaren Inhalt niederzuschreiben33, vielleicht eine Spitze
gegen die geschraubten und zum Teil gehaltlosen Stilschnörkeleien,
wie sie nach französischen Vorbildern allmählich überall einzudrin-
gen begannen. Und wenn nun gerade die wiederholt als spezifisch
römische Stilgewohnheit bezeichnete konjunktionale Verknüpfung
der Briefteile — ein bedeutsamer Hinweis auf den Wert, den man
29 Vgl. Abschn. 15; beachtenswert daß in He. und L 2. die Beispielsetzung
auf S. Sabina fehlt, wohl wiederum ein Zeichen für die frühe Datierung dieser
Tradition.
30 Hier finden sich auch die meisten Übereinstimmungen mit G. Faba.
— Die übliche Einteilung der Stände in maiores, mediocres und minores wird
nirgends ausdrücklich gegeben, liegt aber den Ausführungen zugrunde.
31 Vgl. Abschn. 15 Anm. b und S. 48 Anm. 10.
32 Es scheint doch, daß die Stelle in Abschn. 23 „quod petitionis libellus
principi de more porrectus“ den von TIampe gesuchten Beleg „eines internen
Sprachgebrauchs der Kurie, der den Papst als princeps = Chef bezeichnet“
(oder princeps apostolorum?), erbringt, vgl. „Die Aktenstücke zum Frieden
von S. Germano“ S. 23 Anm. 1; denn bei der besonderen Bezogenheit unserer
ars auf kuriale Diktatoren wäre doch wohl bei einer so ausdrücklich hervor-
gehobenen Notiz entweder der betreffende princeps näher bezeichnet —• im-
peratori oder regi — oder es wäre, wenn allgemein weltliche Fürsten gemeint
wären, der Plural gesetzt.
33 Abschn. 29. Dies. Ermahnung wird eigens ein „Proemium“ gewidmet!
E.mmy Heller:
liehe Kanzlei eintrat und 1239 aus dem Leben schied, so daß wir
es also in diesen Abschnitten der ars zum Teil mit dem Niederschlag
der konkreten Praxis des päpstlichen Diktators zu tun haben.
Zwar stammen auch hier die allgemeinen Anweisungen wahr-
scheinlich aus dem oberitalienischen Unterricht; nur in den weni-
gen vollständig aufgeführten Mustern für Papst und Kaiser als Ab-
sender und Adressat, sowie in den Beispielen für die Kardinals-
anreden erscheinen die aktuellen Namen29, die summarische Auf-
führung aller übrigen Floskeln für die Vertreter des mittleren und
niederen Standes oder für familiäre und freundschaftliche Be-
ziehungen zeigen das übliche, schulmäßige Gepräge30.
Der unmittelbaren, praktischen Beobachtung der kurialen Ge-
pflogenheiten entstammen aber zweifellos die betonten Hinweise
auf den spezifisch römischen Brauch, über den wir uns unterrichten
können: die sorgfältige Erläuterung der lokal bedingten Unterschiede
in der Kardinalstitulatur, deren Grund Guido Faba auch erst in Rom
klar wurde31, oder die Hervorhebung bestimmter kurialer Stilerfor-
dernisse, wie die Gestaltung von Petitionslibellen an den Papst32, oder
die an sich selbstverständlich scheinende Anweisung, einen in Wor-
ten klar faßbaren Inhalt niederzuschreiben33, vielleicht eine Spitze
gegen die geschraubten und zum Teil gehaltlosen Stilschnörkeleien,
wie sie nach französischen Vorbildern allmählich überall einzudrin-
gen begannen. Und wenn nun gerade die wiederholt als spezifisch
römische Stilgewohnheit bezeichnete konjunktionale Verknüpfung
der Briefteile — ein bedeutsamer Hinweis auf den Wert, den man
29 Vgl. Abschn. 15; beachtenswert daß in He. und L 2. die Beispielsetzung
auf S. Sabina fehlt, wohl wiederum ein Zeichen für die frühe Datierung dieser
Tradition.
30 Hier finden sich auch die meisten Übereinstimmungen mit G. Faba.
— Die übliche Einteilung der Stände in maiores, mediocres und minores wird
nirgends ausdrücklich gegeben, liegt aber den Ausführungen zugrunde.
31 Vgl. Abschn. 15 Anm. b und S. 48 Anm. 10.
32 Es scheint doch, daß die Stelle in Abschn. 23 „quod petitionis libellus
principi de more porrectus“ den von TIampe gesuchten Beleg „eines internen
Sprachgebrauchs der Kurie, der den Papst als princeps = Chef bezeichnet“
(oder princeps apostolorum?), erbringt, vgl. „Die Aktenstücke zum Frieden
von S. Germano“ S. 23 Anm. 1; denn bei der besonderen Bezogenheit unserer
ars auf kuriale Diktatoren wäre doch wohl bei einer so ausdrücklich hervor-
gehobenen Notiz entweder der betreffende princeps näher bezeichnet —• im-
peratori oder regi — oder es wäre, wenn allgemein weltliche Fürsten gemeint
wären, der Plural gesetzt.
33 Abschn. 29. Dies. Ermahnung wird eigens ein „Proemium“ gewidmet!