58
Emmy Heller:
Diese ältere ars Transmunds ist dann in Frankreich in eine
erheblich erweiterte und mit rhetorischen Regeln nach Auctor
ad Herennium und Donat überreich ausstaffierte Einleitung
eingearbeitet worden, die einerseits noch die Kursusregeln Alberts
für Satzanfang und -mitte übernimmt, andererseits ihre Sa-
lutations- und Privilegienlehre offenbar aus der ars Aurelianensis
bezieht. In dieser Gestalt erscheint sie an der Spitze der Brief-
sammlung, die unter Transmunds Namen in variierendem Um-
fang begegnet4. Die zeitlich älteste Fassung (Grenze 1216/17),
wie sie Mazarin 3816 überliefert, wurde, soviel ich sehe, nur
durch Hinzufügen neuen Materials, ohne Umgruppierung, am-
plifiziert. Auf der stark erweiterten Form von 218 Briefen, die
Arsenal 1157 enthält (219 Rubra), beruhen auch die beiden deut-
schen Hss.: Lübeck 152 fehlt die ars, aus den 218 Briefen sind 132
der Reihenfolge nach ausgewählt, München 19453 reicht nur bis
Brief 172, um dann unvermittelt in Briefe Berards v. Neapel zu
geraten, denen Wahlberichte von 1271 folgen5 und Potth. 4706.
Die 218 Briefe der Summa Transmunds, wie sie mir vorliegen,
erstrecken sich zum guten Teil über denselben Zeitraum wie die
Bestände bei Thomas •— jene 1176—1264 (nach dem Ms. von
Middlehill (Cheltenham) vielleicht 1265/68, Arch. VII, S. 951), diese
1198—1267. Dennoch berühren sich die beiden Sammlungen
infolge der völligen Verschiedenheit ihres Milieus — dort vorwiegend
französische Klosterverhältnisse, hier kuriale Kanzleipraxis, —-
an keinem Punkt; und auch die theoretischen Einleitungen, von
denen die ältere Fassung Transmunds doch wohl der kurialen Praxis
des päpstlichen Notars und Vizekanzlers (als solcher 1186 zuletzt
4 Die Frage nach dem Anteil des Notars Transmund, der in den Hss. zur
Summa auch als Religiöser von Clairveaux bezeichnet wird, an den Briefen
dieser Sammlung, ist nur im Zusammenhang mit einer Durcharbeitung des
Materials zu erörtern, vgl. Valois S. 168 ff., ebenso die damit zusammen-
hängende Möglichkeit seiner Autorschaft an der vita Albans, die in verschie-
denen Hss. mitten unter dem Briefmaterial begegnet, u. die Kraus, Deutsche
Gedichte des 12. Jahrhdts. (1894), S. 197 ff«, etwas vorschnell dem päpstlichen
Beamten zuschreiben möchte.
5 Martene et Durand, Coli. ampl. VII, S. 231 ff., und zwar die Stücke
nr. 10—14; 16—25; 28—33. Raynald, Annal. 1271 §§ VII—X. Irrtüm-
liche Hinweise der Hs. auf „Petri Blexensis epistole“ haben zu der falschen
Angabe im Münchener Katalog geführt. Eine weitere Hs. der Summa
Transmunds, die jedenfalls bis Brief 154 reicht, ist in Florenz, beschrieben von
Langlois, Not. et extr. 35, 2 S. 409, jedoch ohne daß der Inhalt erkannt wäre;
auch Kraus a. a. 0. S. 201 macht noch Hss. namhaft.
Emmy Heller:
Diese ältere ars Transmunds ist dann in Frankreich in eine
erheblich erweiterte und mit rhetorischen Regeln nach Auctor
ad Herennium und Donat überreich ausstaffierte Einleitung
eingearbeitet worden, die einerseits noch die Kursusregeln Alberts
für Satzanfang und -mitte übernimmt, andererseits ihre Sa-
lutations- und Privilegienlehre offenbar aus der ars Aurelianensis
bezieht. In dieser Gestalt erscheint sie an der Spitze der Brief-
sammlung, die unter Transmunds Namen in variierendem Um-
fang begegnet4. Die zeitlich älteste Fassung (Grenze 1216/17),
wie sie Mazarin 3816 überliefert, wurde, soviel ich sehe, nur
durch Hinzufügen neuen Materials, ohne Umgruppierung, am-
plifiziert. Auf der stark erweiterten Form von 218 Briefen, die
Arsenal 1157 enthält (219 Rubra), beruhen auch die beiden deut-
schen Hss.: Lübeck 152 fehlt die ars, aus den 218 Briefen sind 132
der Reihenfolge nach ausgewählt, München 19453 reicht nur bis
Brief 172, um dann unvermittelt in Briefe Berards v. Neapel zu
geraten, denen Wahlberichte von 1271 folgen5 und Potth. 4706.
Die 218 Briefe der Summa Transmunds, wie sie mir vorliegen,
erstrecken sich zum guten Teil über denselben Zeitraum wie die
Bestände bei Thomas •— jene 1176—1264 (nach dem Ms. von
Middlehill (Cheltenham) vielleicht 1265/68, Arch. VII, S. 951), diese
1198—1267. Dennoch berühren sich die beiden Sammlungen
infolge der völligen Verschiedenheit ihres Milieus — dort vorwiegend
französische Klosterverhältnisse, hier kuriale Kanzleipraxis, —-
an keinem Punkt; und auch die theoretischen Einleitungen, von
denen die ältere Fassung Transmunds doch wohl der kurialen Praxis
des päpstlichen Notars und Vizekanzlers (als solcher 1186 zuletzt
4 Die Frage nach dem Anteil des Notars Transmund, der in den Hss. zur
Summa auch als Religiöser von Clairveaux bezeichnet wird, an den Briefen
dieser Sammlung, ist nur im Zusammenhang mit einer Durcharbeitung des
Materials zu erörtern, vgl. Valois S. 168 ff., ebenso die damit zusammen-
hängende Möglichkeit seiner Autorschaft an der vita Albans, die in verschie-
denen Hss. mitten unter dem Briefmaterial begegnet, u. die Kraus, Deutsche
Gedichte des 12. Jahrhdts. (1894), S. 197 ff«, etwas vorschnell dem päpstlichen
Beamten zuschreiben möchte.
5 Martene et Durand, Coli. ampl. VII, S. 231 ff., und zwar die Stücke
nr. 10—14; 16—25; 28—33. Raynald, Annal. 1271 §§ VII—X. Irrtüm-
liche Hinweise der Hs. auf „Petri Blexensis epistole“ haben zu der falschen
Angabe im Münchener Katalog geführt. Eine weitere Hs. der Summa
Transmunds, die jedenfalls bis Brief 154 reicht, ist in Florenz, beschrieben von
Langlois, Not. et extr. 35, 2 S. 409, jedoch ohne daß der Inhalt erkannt wäre;
auch Kraus a. a. 0. S. 201 macht noch Hss. namhaft.