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Kolbe, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1933/34, 4. Abhandlung): Die Kriegsschuldfrage von 218 v. Chr. Geb. — Heidelberg, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.40169#0006
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6

Walther Kolbe:

Er versucht Sagunt zum
Kriege zu reizen.
Erste römische Gesandtschaft
an Hannibal.

im Hauptquartier schnöde ab-
gewiesen.
H. mehlet kurz und gut nach
Karthago, daß er Sagunt an-
greifen müsse.
Mißbilligung seines Vor-
gehens.
Belagerung und Zerstörung Sa-
gunts.
Zweite römische Gesandtschaft
verlangt in Karthago Ausliefe-
rung des Feldherrn und der
Gerusiasten.
Karthagischer Rechtfertigungs-
versuch unterbrochen.

Römer schneiden Diskussion ab.
Entschluß zum Kriege.

He. 220
Erste römische Gesandtschaft
fordert:
1. Sagunt nicht anzugreifen.
2. den Ebro nicht zu über-
schreiten,
Hannibal antwortet sachlich, er-
hebt aber Gegenvorstellungen.
H. fragt bei der Regierung an,
zL Sei Troietv
[Die Regierung billigt Vorgehen
gegen S.]
Belagerung und Zerstörung Sa-
gunt s. 219
He. 219.
Zweite römische Gesandtschaft
stellt Alternative: Auslieferung
oder Krieg.
Karthager rechtfertigen sich:
a) Hasdrubalvertrag ungültig,
b) Lutatiusvertrag schützt Sa-
gunt nicht.
Römer lehnen Erörterung der
Rechtsfrage ab.
Entschluß zum Kriege.

Kein Unbefangener kann verkennen, wie stark Mommsen von dem
besten Gewährsmann abweicht, wie er durch Hinzufügung schein-
bar kleiner, aber bezeichnender Züge ein neues Bild vor unserem
geistigen Auge erstehen läßt. Alles fügt sich zu einem Bilde von
großartiger Einheitlichkeit und Geschlossenheit zusammen: Hanni-
bal und er allein ist der Schuldige. Von dem Augenblick an, wo er
als Nachfolger Hasdrubals das Oberkommando übernimmt, ist
der Krieg gegen Rom beschlossene Sache. Von besonderer Bedeu-
tung für das Ausmaß seiner persönlichen Verantwortung ist dabei
 
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