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Bohnenstädt, Elisabeth; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1938/39, 1. Abhandlung): Kirche und Reich im Schrifttum des Nikolaus von Cues — Heidelberg, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.41996#0137
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Cusanus-Studien: III. Kirche u. Reich i. Schrifttum des Nikolaus von Cues. 127

gung in der ihm zukommenden Haltung gegenüber dem Papst beharren, auf
daß es sich nicht aus der Vorrangstellung des allgemeinen Konzils in der Weise
emporrichte, daß es jener patriarchalen Unterordnung vergesse, in der es
immer war: die, zufolge der es gegen einen gläubigen Papst nichts vermag,
sondern unter Wahrung der gebührenden Ehrfurcht möge es alles in fried-
hafter Gesinnung zur Vermehrung des Glaubens und der Gottesverehrung wie
des allgemeinen Besten der ganzen Kirche in einmütiger Zusammenstimmung-
ordnen.“ Solche und ähnliche Bedenken lassen erkennen, wie sehr es eine
Zeit des Übergangs war, wie sehr gerade auch die Anschauung über kirch-
liche Verwaltungsmacht und ihr gemäße Regelung noch im Flusse war. Es
war nicht mehr der ursprüngliche freiere Zustand, der von Cusanus als der
eigentlich rechte, maßgebende, angeschaut und doch, soweit mit demselben
nicht Wesentliches in der Kirche gefährdet war, nicht "mit sich herauslösender
Hartnäckigkeit’ verfochten wurde; und es war noch nicht jene Heraus-
gestaltung und Verfestigung römischer Verwaltungszentralisation vollzogen,
zu der aber gerade die Zeit des Cusanus, die freien konziliarischen Bestre-
bungen und der sich dazu erhebende Gegensatz, ein gut Teil beitrug. Und
es ist schon nötig, Cusanus in seiner Zeit zu sehen.
49 C.C. II I 711, 12, II 712/13, III 713, IX 723, XV 733, XVI 733,
XVII 736, XVIII 739, XXV 756; III XV 797; A.P. 1, 2, 3, 7, 10, 11, 12.
In den Fragen, die das Konzil betreffen — so sehr Cusanus gerade hier
innerhalb einer Tradition, mitten unter zeitgenössischen, quellenheranziehen-
den Forschern mit ihrer mehrfach bis ins einzelne gleichen Fragestellung und
-beantwortung steht — bemerken wir überall noch stärker als sonst, wie Ver-
trauen in die Kirche mit ihren Autoritäten, jenes in das Konzil im besonderen,
mit seiner eigenen wachen Wirklichkeitsschau im Kampfe liegt. Auf der einen
Seite geben z. B. Clm. 6506 (248*/293*) wie 6489 (1*—51Y) und 6506 (123v
bis 184Y) wie 6440 (175*/208Y erweitert durch Dialog 208Y/222*) jeweils einen,
also zwei verschiedene Traktate, von denen der eine dem Joh. Grünbalder,
Prof, des canon. Rechts und Vikar zu Freising,der andere dem Heinrich Tocken,
Gesandter des Magdeburger Erzbischofs auf dem Basler Konzil, zugeschrieben
ist, deren weitgehende Übereinstimmung mit Cusanus in der C.C. fast eine
gemeinsame Erarbeitungsgrundlage glaubwürdig machen. Auf der anderen
Seite läßt Aeneas Silvius in einem Doppeldialog schon auf dem Basler Konzil
Nikolaus v. Cues sprechen: ,,Bei mir gilt nämlich Vernunftgrund stets mehr
als Autorität und Gewährsmann“ (Clm. 229v). So kann Cusanus im Zwielicht
seiner Lage (auf dem Basler Konzil!) nicht immer zu eindeutigen Erklärungen
kommen. Einen Durchblick auf seine innere Auseinandersetzung zeigt uns
z. B. C.C. II XX 748/49: „Wir sehen es nun auf wunderbare Weise dahin
geführt, daß dies Basler Konzil durch Gottes Gnade bestätigt ist, obwohl es
im Anfang durch viele bedenkliche Schwankungen erschüttert wurde; und
dies hat es allein von Gott, der die bleibende Wahrheit ist. Also können wir
auch fest glauben, daß von Anfang an alle Erlasse durch die Eingebung des
hl. Geistes geschehen sind.“ ITierneben sind noch weitere Bedenken, Mah-
nungen und Vorwürfe gegenüber dem fragwürdigen Verhalten des Basler
Konzils zu beachten, wie sie im folgenden etwas mehr sichtbar werden.
50 C.C. I XVII 710; II ./ 711, 12, III 717, IV 714, 15, VII 720, IX
723, X 723/24, XIV 731, XVII 734, 36, XVIII 740. XX 743, 44, 45, 46,
 
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