Logische Studien zur Gesetzesanwendum
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ven Geist“ zu, der „geschichtlich in einer jeweilig bestehenden, durch
Zeitgenossenschaft und Lebensgemeinschaft verbundenen Menschen-
gruppe sich herausbildet, entwickelt, zur Höhe gelangt und nieder-
geht“, „der in Vielen lebt, sich tradiert, übernommen, zu eigen ge-
macht, bewältigt und weitergegeben wird und deswegen der Be-
schränktheit auf das Individuum überhoben ist“, der „gelebte und
im lebendigen Austausch sich auslebende Gemeinsamkeit“ ist, der
aber andererseits von seinen Objekt ivationen, d. h. den Werken,
in denen er sich niederschlägt und in Gestalt zwar überindividueller
aber nicht mehr lebender Geistesprodukte fixiert bleibt, streng zu
unterscheiden ist, denn diese Ohjektivationen sind zwar der Materie
nach real, nicht aber in ihrem Gehalt1. „Der lebende objektive Geist
verbindet in sich die Überindividualität mit Lebendigkeit und Rea-
lität. Sein Ineinssein mit dem personalen Geist macht die reale Welt
geistigen Lebens aus“ (S. 62.). „Der objektive Geist ist Geschichts-
träger im strengen und primären Sinn . . . seine Wandlungen und
Schicksale sind der geschichtliche Wandel und das geschichtliche
Schicksal. Die Zeitlichkeit und Vergänglichkeit aber teilt er, wie
mit allem Lebendigen (auch dem geistlosen), so auch mit dem leben-
den personalen Geiste“ (S. 63). Was sich also zu bestimmter Zeit
bei einem bestimmten Volke — denn Völker sind ja vornehmlich
die Träger des Lebens und objektiven Geistes — in seinem Rechts-
und Sittenleben, seinen religiösen Bräuchen und Kämpfen, seiner
künstlerischen und wissenschaftlichen Betätigung, seinen techni-
schen Leistungen und Erfindungen „zuträgt“, ist geistig nicht min-
der real als Einzelgeist und Einzelschicksal, aber auch nicht minder
real als jegliches organisches, ja jegliches materielle Stück Sein und
Geschehen. „Menschenleben und geschichtliches Leben .... setzen
einen realen Daseinszusammenhang voraus, der Lebendiges und
Lebloses, Seelisches und Seelenloses, Geistiges und Geistloses um-
faßt“2. Der objektive Geist — mag ihm auch ein „adäquates Be-
wußtsein“ fehlen (S. 260 ff.) — „teilt mit allem sonstigen Realen
die Zeitlichkeit, Zerstörbarkeit, Individualität, Wirksamkeit, ja die
empirische Gegebenheit“. „Seine Wirklichkeit ist nicht die von
Wesenheiten und Werten, sondern die von Geschehnissen, Dingen,
Dingverhältnissen, Lebewesen und Personen. Er ist in dem selben
Sinne geschichtlich wirklich, wie sichtbare Dinge naturwirk-
1 Zu den vorstehenden Unterscheidungen siehe S. 61 ff. Die zitierten
Stellen: S. 177, 222, 245.
2 S. 70/71. Weiteres zu dieser Realität im Sinne Hartmanns S. 68—87.
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ven Geist“ zu, der „geschichtlich in einer jeweilig bestehenden, durch
Zeitgenossenschaft und Lebensgemeinschaft verbundenen Menschen-
gruppe sich herausbildet, entwickelt, zur Höhe gelangt und nieder-
geht“, „der in Vielen lebt, sich tradiert, übernommen, zu eigen ge-
macht, bewältigt und weitergegeben wird und deswegen der Be-
schränktheit auf das Individuum überhoben ist“, der „gelebte und
im lebendigen Austausch sich auslebende Gemeinsamkeit“ ist, der
aber andererseits von seinen Objekt ivationen, d. h. den Werken,
in denen er sich niederschlägt und in Gestalt zwar überindividueller
aber nicht mehr lebender Geistesprodukte fixiert bleibt, streng zu
unterscheiden ist, denn diese Ohjektivationen sind zwar der Materie
nach real, nicht aber in ihrem Gehalt1. „Der lebende objektive Geist
verbindet in sich die Überindividualität mit Lebendigkeit und Rea-
lität. Sein Ineinssein mit dem personalen Geist macht die reale Welt
geistigen Lebens aus“ (S. 62.). „Der objektive Geist ist Geschichts-
träger im strengen und primären Sinn . . . seine Wandlungen und
Schicksale sind der geschichtliche Wandel und das geschichtliche
Schicksal. Die Zeitlichkeit und Vergänglichkeit aber teilt er, wie
mit allem Lebendigen (auch dem geistlosen), so auch mit dem leben-
den personalen Geiste“ (S. 63). Was sich also zu bestimmter Zeit
bei einem bestimmten Volke — denn Völker sind ja vornehmlich
die Träger des Lebens und objektiven Geistes — in seinem Rechts-
und Sittenleben, seinen religiösen Bräuchen und Kämpfen, seiner
künstlerischen und wissenschaftlichen Betätigung, seinen techni-
schen Leistungen und Erfindungen „zuträgt“, ist geistig nicht min-
der real als Einzelgeist und Einzelschicksal, aber auch nicht minder
real als jegliches organisches, ja jegliches materielle Stück Sein und
Geschehen. „Menschenleben und geschichtliches Leben .... setzen
einen realen Daseinszusammenhang voraus, der Lebendiges und
Lebloses, Seelisches und Seelenloses, Geistiges und Geistloses um-
faßt“2. Der objektive Geist — mag ihm auch ein „adäquates Be-
wußtsein“ fehlen (S. 260 ff.) — „teilt mit allem sonstigen Realen
die Zeitlichkeit, Zerstörbarkeit, Individualität, Wirksamkeit, ja die
empirische Gegebenheit“. „Seine Wirklichkeit ist nicht die von
Wesenheiten und Werten, sondern die von Geschehnissen, Dingen,
Dingverhältnissen, Lebewesen und Personen. Er ist in dem selben
Sinne geschichtlich wirklich, wie sichtbare Dinge naturwirk-
1 Zu den vorstehenden Unterscheidungen siehe S. 61 ff. Die zitierten
Stellen: S. 177, 222, 245.
2 S. 70/71. Weiteres zu dieser Realität im Sinne Hartmanns S. 68—87.