Logische Studien zur Gesetzesanwendung
55
mehr wahrnehmbarer und auch nicht erinnerbarer Realität. Und
zwar wie bekannt teils am Leitfaden der Kausalität, teils unter Aus-
wertung der Ausdrucksbeziehung. Ausgehend von dem unmittelbar
Gegebenen schließen wir auf diese Weise auf nicht gegebene Tatsa-
chen, schließen also etwa von der Nässe der Dächer darauf, daß es
in der Nacht geregnet hat, von dem Trichter im Felde, daß hier eine
Bombe niedergefallen ist, von den Fingerabdrücken am Tatort auf
die Person des Täters, von Störungen einer Gestirnbahn auf das Vor-
handensein anderer Gestirne, von den Spektralbildern auf die Be-
schaffenheit der Himmelskörper, von der Vorderseite des Mondes
-auf seine Rückseite, aber auch von den Ausdrucksbewegungen auf
fremdpsychische Vorgänge, von dem Aussehen auf Charakteranla-
gen, von historischen und künstlerischen Dokumenten und Objek-
tivationen auf geschichtlich-reale Ereignisse, Intentionen, Gedan-
ken und Fertigkeiten. Stoßen wir aber auch auf diese Weise stän-
dig in den Bereich des Nichtgegebenen vor, so bleibt doch immer der
„Zusammenhang“ mit dem unmittelbar Gegebenen gewahrt, von
dem wir bei unseren „Schlüssen“ stets ausgehen und ausgehen müs-
sen. Wir können aber sogar noch ein Weiteres sagen: Das nur er-
schlossene, nicht oder nicht mehr Wahrnehmbare wird dabei immer
noch in einem höheren und weiteren Sinne als wahrnehmbar voraus-
gesetzt. Wären bestimmte — wenn auch vielleicht praktisch uner-
füllbare — Bedingungen des Wahrnehmens erfüllt, befänden wir uns
an der geeigneten Stelle, verfügten wir über die nötigen Instrumente
und größere Sinnesschärfe, könnten wir uns in die Person des Neben-
menschen versetzen, könnten wir jetzt noch einmal bei einem ver-
gangenen Geschehnis zugegen sein, so wäre für uns — unter Beibe-
haltung immerhin der Art unserer menschlichen Empfindungs- und
Erlebniskonstitution — das Reale, das wir als Ursache zu unmittel-
bar wahrnehmbaren Wirkungen und Spuren oder als ausgedrückten
Erlebnisinhalt zu Manifestationen und Dokumentationen erschlie-
ßen, unmittelbarer Gegenstand einer Wahrnehmung oder eines Er-
lebnisses. Denn in empirischer Verknüpfung, insbesondere in Wir-
kenszusammenhang stehen immer nur irgendwie wahrnehmbare
Objekte und Vorgänge. Wenn uns also auch die Kausalität oder die
Ausdrucksbeziehung den Weg zum nichtgegebenen Wirklichen öff-
net, so muß doch dieses Wirkliche prinzipiell in der gleichen Weise
wirklich sein wie das unmittelbar Gegebene, und das heißt es müßte
Gegenstand der Wahrnehmung sein können, wenn gewisse Bedin-
gungen erfüllt wären. Den noch so vortrefflich zur Schau getrage-
55
mehr wahrnehmbarer und auch nicht erinnerbarer Realität. Und
zwar wie bekannt teils am Leitfaden der Kausalität, teils unter Aus-
wertung der Ausdrucksbeziehung. Ausgehend von dem unmittelbar
Gegebenen schließen wir auf diese Weise auf nicht gegebene Tatsa-
chen, schließen also etwa von der Nässe der Dächer darauf, daß es
in der Nacht geregnet hat, von dem Trichter im Felde, daß hier eine
Bombe niedergefallen ist, von den Fingerabdrücken am Tatort auf
die Person des Täters, von Störungen einer Gestirnbahn auf das Vor-
handensein anderer Gestirne, von den Spektralbildern auf die Be-
schaffenheit der Himmelskörper, von der Vorderseite des Mondes
-auf seine Rückseite, aber auch von den Ausdrucksbewegungen auf
fremdpsychische Vorgänge, von dem Aussehen auf Charakteranla-
gen, von historischen und künstlerischen Dokumenten und Objek-
tivationen auf geschichtlich-reale Ereignisse, Intentionen, Gedan-
ken und Fertigkeiten. Stoßen wir aber auch auf diese Weise stän-
dig in den Bereich des Nichtgegebenen vor, so bleibt doch immer der
„Zusammenhang“ mit dem unmittelbar Gegebenen gewahrt, von
dem wir bei unseren „Schlüssen“ stets ausgehen und ausgehen müs-
sen. Wir können aber sogar noch ein Weiteres sagen: Das nur er-
schlossene, nicht oder nicht mehr Wahrnehmbare wird dabei immer
noch in einem höheren und weiteren Sinne als wahrnehmbar voraus-
gesetzt. Wären bestimmte — wenn auch vielleicht praktisch uner-
füllbare — Bedingungen des Wahrnehmens erfüllt, befänden wir uns
an der geeigneten Stelle, verfügten wir über die nötigen Instrumente
und größere Sinnesschärfe, könnten wir uns in die Person des Neben-
menschen versetzen, könnten wir jetzt noch einmal bei einem ver-
gangenen Geschehnis zugegen sein, so wäre für uns — unter Beibe-
haltung immerhin der Art unserer menschlichen Empfindungs- und
Erlebniskonstitution — das Reale, das wir als Ursache zu unmittel-
bar wahrnehmbaren Wirkungen und Spuren oder als ausgedrückten
Erlebnisinhalt zu Manifestationen und Dokumentationen erschlie-
ßen, unmittelbarer Gegenstand einer Wahrnehmung oder eines Er-
lebnisses. Denn in empirischer Verknüpfung, insbesondere in Wir-
kenszusammenhang stehen immer nur irgendwie wahrnehmbare
Objekte und Vorgänge. Wenn uns also auch die Kausalität oder die
Ausdrucksbeziehung den Weg zum nichtgegebenen Wirklichen öff-
net, so muß doch dieses Wirkliche prinzipiell in der gleichen Weise
wirklich sein wie das unmittelbar Gegebene, und das heißt es müßte
Gegenstand der Wahrnehmung sein können, wenn gewisse Bedin-
gungen erfüllt wären. Den noch so vortrefflich zur Schau getrage-