Logische Studien zur Gesetzesanwendung
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ganz bestimmter und uns bekannter Bedingungen“ (von Aster,
a. a. O.)- Freilich soll nicht geleugnet werden, daß die grundsätz-
liche Unterscheidung zwischen vergangener und zukünftiger Wirk-
lichkeit, die Hereinnahme jener in den Bereich des Wirklichen, wäh-
rend wir dieser das Prädikat des Bealen vorläufig vorenthalten,
schwer begreiflich zu machen ist, wie es ja auch kein Zufall ist, daß
wir das Vergangene nur in einem abgeschwächten Sinne als „wirk-
lich“ bezeichnen. Meines Erachtens besteht der Unterschied zwi-
schen Vergangenem und Zukünftigem darin, daß wir uns beim er-
steren zu dem betreffenden Geschehnis nur einen in jene Zeit ver-
setzten Zuschauer als Bedingung der Wahrnehmung hinzudenken
müssen, während für das zukünftige Wirkliche eben noch eine Beihe
anderer objektiver Bedingungen erfüllt sein müssen, bis es überhaupt
der Wahrnehmung zugänglich ist.
Nach alledem räumen wir ein, daß die Wahrnehmungen durch
kategoriale Verarbeitung zur „objektiven Wirklichkeit“ zusammen-
wachsen. Wir haben ja auch schon früher betont, daß Tatsache und
Urteil miteinander in Wechselwirkung stehen. Gerade das Traum-
beispiel hat uns gezeigt, daß die Unterscheidung von Schein und
Wirklichkeit nur vermittels Nachprüfung der einzelnen Wahrneh-
mung auf ihre Einbeziehbarkeit in den Gesamtzusammenhang un-
serer Wahrnehmungen in Raum, Zeit, Kausalität usw. durchzufüh-
ren ist. Man kann noch weitergehen und erklären, daß „an der Kon-
stitution alles Wirklichen selbst immer eine Mehrheit von Katego-
rien beteiligt ist“, weil „sich mit seinem Sein auch sein Sosein ver-
bindet“ und weil weiter „alles Wirkliche entweder auch Substanz
oder Akzidenz, Ursache oder Wirkung, Eines oder Vieles usw.“ ist1.
Oder in anderer Wendung: „Anschauliche Gegebenheiten stehen
immer schon in logischer Struktur, sind ,logisch betroffen4; absolut
des Logischen entkleidete Gegebenheit ist uns nicht bewußt. Die
Verbindung einer individuellen Biesheit4 in Raum und Zeit mit
einer generell ,Washeit4 (dies da ist rot, das da ist hell) ist schon lo-
gische Struktur“2. Man ist ja schließlich so weit gegangen, die Wirk-
lichkeit selbst — und nicht nur die einzelnen gedanklichen Opera-
tionen, vermittels deren sie konstruiert wird — zur Kategorie zu
stempeln und für eine apriorische Form zu erklären. Rickert sieht
die Wirklichkeit als eine Form an, die dem Stoff, dem „Material“,
das uns in Gestalt von Empfindungen und Erlebnissen geliefert ist,
1 Bauch, a.a.O., S. 208.
2 Burkamp, Logik, § 263.
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ganz bestimmter und uns bekannter Bedingungen“ (von Aster,
a. a. O.)- Freilich soll nicht geleugnet werden, daß die grundsätz-
liche Unterscheidung zwischen vergangener und zukünftiger Wirk-
lichkeit, die Hereinnahme jener in den Bereich des Wirklichen, wäh-
rend wir dieser das Prädikat des Bealen vorläufig vorenthalten,
schwer begreiflich zu machen ist, wie es ja auch kein Zufall ist, daß
wir das Vergangene nur in einem abgeschwächten Sinne als „wirk-
lich“ bezeichnen. Meines Erachtens besteht der Unterschied zwi-
schen Vergangenem und Zukünftigem darin, daß wir uns beim er-
steren zu dem betreffenden Geschehnis nur einen in jene Zeit ver-
setzten Zuschauer als Bedingung der Wahrnehmung hinzudenken
müssen, während für das zukünftige Wirkliche eben noch eine Beihe
anderer objektiver Bedingungen erfüllt sein müssen, bis es überhaupt
der Wahrnehmung zugänglich ist.
Nach alledem räumen wir ein, daß die Wahrnehmungen durch
kategoriale Verarbeitung zur „objektiven Wirklichkeit“ zusammen-
wachsen. Wir haben ja auch schon früher betont, daß Tatsache und
Urteil miteinander in Wechselwirkung stehen. Gerade das Traum-
beispiel hat uns gezeigt, daß die Unterscheidung von Schein und
Wirklichkeit nur vermittels Nachprüfung der einzelnen Wahrneh-
mung auf ihre Einbeziehbarkeit in den Gesamtzusammenhang un-
serer Wahrnehmungen in Raum, Zeit, Kausalität usw. durchzufüh-
ren ist. Man kann noch weitergehen und erklären, daß „an der Kon-
stitution alles Wirklichen selbst immer eine Mehrheit von Katego-
rien beteiligt ist“, weil „sich mit seinem Sein auch sein Sosein ver-
bindet“ und weil weiter „alles Wirkliche entweder auch Substanz
oder Akzidenz, Ursache oder Wirkung, Eines oder Vieles usw.“ ist1.
Oder in anderer Wendung: „Anschauliche Gegebenheiten stehen
immer schon in logischer Struktur, sind ,logisch betroffen4; absolut
des Logischen entkleidete Gegebenheit ist uns nicht bewußt. Die
Verbindung einer individuellen Biesheit4 in Raum und Zeit mit
einer generell ,Washeit4 (dies da ist rot, das da ist hell) ist schon lo-
gische Struktur“2. Man ist ja schließlich so weit gegangen, die Wirk-
lichkeit selbst — und nicht nur die einzelnen gedanklichen Opera-
tionen, vermittels deren sie konstruiert wird — zur Kategorie zu
stempeln und für eine apriorische Form zu erklären. Rickert sieht
die Wirklichkeit als eine Form an, die dem Stoff, dem „Material“,
das uns in Gestalt von Empfindungen und Erlebnissen geliefert ist,
1 Bauch, a.a.O., S. 208.
2 Burkamp, Logik, § 263.