Metadaten

Bornkamm, Heinrich [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1956, 2. Abhandlung): Der authentische lateinische Text der Confessio Augustana (1530) — Heidelberg, 1956

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42323#0006
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
6

Heinrich Bornhamm

an der Confutatio, des Zwölferausschusses für die Ausgleichsverhandlun-
gen und anderer katholischer Reichsstände. Die erste kritische (d. h. nicht
den Erstdruck oder den Textus receptus des Konkordienbuches, sondern
einen aus den Handschriften gewonnenen Text zugrunde legende) Aus-
gabe der beiden Bekenntnistexte von Paul Tschackert sah prinzipiell in den
Texten aus dem Besitze der protestantischen Unterzeichner die beste Über-
lieferung3. Demgegenüber hat Joh. Ficker die schon vereinzelt von Älteren
ausgesprochene Vermutung, daß der Text aus katholischem Besitz dem
übergebenen Originaltext am nächsten stehen müsse, durch seine Unter-
suchung der in Wien aufbewahrten deutschen Handschrift aus dem Mainzer
Erzkanzlerarchiv und der lateinischen Handschriften aus bischöflichem
Besitz überzeugend begründet4. Dafür spricht ja in der Tat schon von
vornherein die Überlegung, daß die Quelle der katholischen Handschriften
die Originale gewesen sein müssen, welche den Protestanten nicht mehr
zugänglich waren5. Und es ist uns wiederholt bezeugt, daß die übergebenen
Texte stark korrigiert waren; sie müssen sich also von den vorher für die
Unterzeichner angefertigten Abschriften in zahlreichen kleinen Einzelhei-
ten unterschieden haben6. Das sich aus diesen Erwägungen ergebende
Prinzip der Textrekonstruktion wurde durch die unten darzulegenden
Gründe der inneren Kritik, die weder von Ficker noch von anderen durch-
geführt worden war, als richtig erwiesen. Bei der ersten Auflage meiner
Ausgabe (1930) bin ich dieser Textform gefolgt, obwohl bei dem fehler-
haften Zustand der damals zur Verfügung stehenden Handschriften Un-
sicherheiten im einzelnen bestehen blieben.
1
Für den lateinischen Text ist nunmehr eine willkommene Bestätigung
durch neu bekannt gewordene Handschriften gegeben worden. Das latei-
nische Original hat sich nach einer Überlieferung, die alle Wahrscheinlich-
3 Die unveränderte Augsburgische Konfession deutsch und lateinisdr nadr den
besten Handschriften aus dem Besitze der Unterzeichner. 1901.
4 Die Originale des Vierstädtebekenntnisses und die originalen Texte der Augs-
burgischen Konfession. (Gesdiichtl. Studien, Albert Hauck zum 70. Geburtstag
dargebracht 1916, S. 240—251). Wichtige Fingerzeige gab schon die von Ficker
1891 veröffentlichte Urgestalt der Confutatio, die an einer Reihe von Stellen
deutlich diesen Text aus katholischem Besitz als den übergebenen voraussetzt.
5 Schon Kolde, Neue Augustanastudien, Neue Kirchl. Zeitschr. 17, 1906, S. 741
urteilte, die im Aufträge des Legaten Campeggi für die Konfutatoren u. a.
hergestellten lateinisdien Absdrriften „würden sidier für die Herstellung des
authentisdien Augustanatextes wichtiger sein als sämtliche in den Archiven
der evangelisdien Stände zu findenden Augustanahandschriften, von denen wir
mit Sicherheit nidit nachweisen können, daß sie nach der letzten Rezension
genommen sind“.
c Bek.sdir. S. XVIII, Anm. 8.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften