10
Heinrich Bornkamm
Vatikanische Handschrift mit Standortangabe brachte J. Ph. Dengel 1939
in seiner Ausgabe der Berichte des Nuntius Biglia20. Dieser hat die Abschrift
nach einer in Brüssel am 10. Juli 1566 vidimierten Kopie hersteilen, am
12. Nov. 1568 in Wien beglaubigen lassen und nach Rom geschickt, weil
man an der Kurie im Kampf gegen die von Kaiser Maximilian II. erklärte
Religionskonzession einen authentischen Augustana-Text zur Hand zu
haben wünschte. Es handelt sich dabei nicht um eine Abschrift aus dem
Exemplar des Kaisers, da dies schon 1564 in Wien benutzt wurde21. Wir
wissen also mit Sicherheit von vier Abschriften aus dem Brüsseler Original:
für Lindanus, Canisius, Maximilian II. und von der Vorlage für Biglia.
Eine fünfte hat wahrscheinlich Andreas Fabricius nach seinen Angaben
für seine Harmonia Confessionis Augustanae (1573) Vorgelegen22. Aber
man wird noch mit weiteren Kopien rechnen müssen.
Die Vat. Handschrift (V) trägt auf der ersten Seite die Aufschrift:
Transumptum Confessionis Augustanae in publicam formam extractum
seu factum anno 156623. Über die Entstehung geben zwei Notariatsver-
merke Auskunft, die ich als Beweis für die Sorgfalt der Herstellung, wegen
ihrer genauen Angaben über das Brüsseler Original und als Anhalt für
etwaige weitere Funde ebenfalls im Wortlaut wiedergebe. Der erste, von
der Hand des Abschreibers geschrieben, schließt sich unmittelbar an die
Unterschriften der CA an:
Universis24 et singulis praecedentem copiam sive transsumptum
visuris, inspecturis pariter et audituris Maximilianus a Bergis Dei
erschien erst nach der Bek.-sehr.-Ausgabe von 1930. Fickers Angabe, daß die
beiden Handschriften unmittelbar aus dem Brüsseler Original abgeschrieben
seien, trifft nicht zu. Durch die Vermittlung von O. Thulin habe ich mit gütiger
Erlaubnis von Frau Geh.Rat Ficker die Photokopien der beiden Handschriften
aus dem Nadrlaß Fickers benutzen dürfen. Die Hünfelder Handschrift wurde
mir vom Bonifatiuskloster auch im Original ausgeliehen.
20 Nuntiaturberichte aus Deutschland 2. Abt. 1560—1572. Bd. VI, 1939, S. XLI1,
214. Der Fundort im Vat. Arch. ist: Arm. I tom. 2f. 93.
21 s. o. Anm. F3.
22 Harmonia Confessionis Augustanae doctrinae evangelicae consensum declarans.
Studio et opera Andreae Fabricii Leodii. Köln 1573 (2. Ausg. ebenda 1587).
Fabricius war katholischer Theologe und zunächst Professor in Löwen, so daß
er möglicherweise aus dieser Zeit Beziehungen zu dem Leiter des Brüsseler
Archivs hatte. Später stand er im Dienste Herzog Albredits V. von Bayern, er
starb 1581 als Stiftspropst in Altötting. (Vgl. über ihn Allg. Deutsche Biogr. VI
503f. Lex. f. Theol. u. Kirche III 936 Hurter, Nomenclator literarius theologiae
catholicae. IIP (1907), S. 189). Der Text des Fabricius wurde nachgedruckt von
Georg Coelestin, Historia comitiorum anno MD XXX Augustae celebratorum
(1577). Förstemann, Urkundenbuch zu der Geschidrte des Reidrstags zu Augs-
burg im Jahre 1530 I (1833), S. 47Off. und Corp. Reform. 26, S. 226ff. 263ff.
teilen seine Lesarten mit.
23 Nidrt von der Hand des Sdrreibers. Die Abschrift selbst mit den Notariatsver-
merken zählt 43 S. (Bl. 94a—114“).
24 f. 112b. Für einige Auskünfte über V danke ich Herrn Dr. Lutz (Rom).
Heinrich Bornkamm
Vatikanische Handschrift mit Standortangabe brachte J. Ph. Dengel 1939
in seiner Ausgabe der Berichte des Nuntius Biglia20. Dieser hat die Abschrift
nach einer in Brüssel am 10. Juli 1566 vidimierten Kopie hersteilen, am
12. Nov. 1568 in Wien beglaubigen lassen und nach Rom geschickt, weil
man an der Kurie im Kampf gegen die von Kaiser Maximilian II. erklärte
Religionskonzession einen authentischen Augustana-Text zur Hand zu
haben wünschte. Es handelt sich dabei nicht um eine Abschrift aus dem
Exemplar des Kaisers, da dies schon 1564 in Wien benutzt wurde21. Wir
wissen also mit Sicherheit von vier Abschriften aus dem Brüsseler Original:
für Lindanus, Canisius, Maximilian II. und von der Vorlage für Biglia.
Eine fünfte hat wahrscheinlich Andreas Fabricius nach seinen Angaben
für seine Harmonia Confessionis Augustanae (1573) Vorgelegen22. Aber
man wird noch mit weiteren Kopien rechnen müssen.
Die Vat. Handschrift (V) trägt auf der ersten Seite die Aufschrift:
Transumptum Confessionis Augustanae in publicam formam extractum
seu factum anno 156623. Über die Entstehung geben zwei Notariatsver-
merke Auskunft, die ich als Beweis für die Sorgfalt der Herstellung, wegen
ihrer genauen Angaben über das Brüsseler Original und als Anhalt für
etwaige weitere Funde ebenfalls im Wortlaut wiedergebe. Der erste, von
der Hand des Abschreibers geschrieben, schließt sich unmittelbar an die
Unterschriften der CA an:
Universis24 et singulis praecedentem copiam sive transsumptum
visuris, inspecturis pariter et audituris Maximilianus a Bergis Dei
erschien erst nach der Bek.-sehr.-Ausgabe von 1930. Fickers Angabe, daß die
beiden Handschriften unmittelbar aus dem Brüsseler Original abgeschrieben
seien, trifft nicht zu. Durch die Vermittlung von O. Thulin habe ich mit gütiger
Erlaubnis von Frau Geh.Rat Ficker die Photokopien der beiden Handschriften
aus dem Nadrlaß Fickers benutzen dürfen. Die Hünfelder Handschrift wurde
mir vom Bonifatiuskloster auch im Original ausgeliehen.
20 Nuntiaturberichte aus Deutschland 2. Abt. 1560—1572. Bd. VI, 1939, S. XLI1,
214. Der Fundort im Vat. Arch. ist: Arm. I tom. 2f. 93.
21 s. o. Anm. F3.
22 Harmonia Confessionis Augustanae doctrinae evangelicae consensum declarans.
Studio et opera Andreae Fabricii Leodii. Köln 1573 (2. Ausg. ebenda 1587).
Fabricius war katholischer Theologe und zunächst Professor in Löwen, so daß
er möglicherweise aus dieser Zeit Beziehungen zu dem Leiter des Brüsseler
Archivs hatte. Später stand er im Dienste Herzog Albredits V. von Bayern, er
starb 1581 als Stiftspropst in Altötting. (Vgl. über ihn Allg. Deutsche Biogr. VI
503f. Lex. f. Theol. u. Kirche III 936 Hurter, Nomenclator literarius theologiae
catholicae. IIP (1907), S. 189). Der Text des Fabricius wurde nachgedruckt von
Georg Coelestin, Historia comitiorum anno MD XXX Augustae celebratorum
(1577). Förstemann, Urkundenbuch zu der Geschidrte des Reidrstags zu Augs-
burg im Jahre 1530 I (1833), S. 47Off. und Corp. Reform. 26, S. 226ff. 263ff.
teilen seine Lesarten mit.
23 Nidrt von der Hand des Sdrreibers. Die Abschrift selbst mit den Notariatsver-
merken zählt 43 S. (Bl. 94a—114“).
24 f. 112b. Für einige Auskünfte über V danke ich Herrn Dr. Lutz (Rom).